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Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 21.06.2010, Az. 3 C 1299/10
Orientierungssatz von Rechtsanwalt Mathias Klose:
- Jedenfalls wenn wegen einer Vielzahl gerügter Mängel umfangreiche Nachbesserungsarbeiten an einem Kfz durchzuführen wären, liegt der Leistungsort der Nacherfüllung beim Verkäufer.
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