Rechtsanwalt Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht Mathias Klose

Aktuelle Urteile und Meldungen zum Arbeitsrecht

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv:

Arbeitsrecht - Anrufe bei 0900-Hotlines auf Kosten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund

Ruft ein Arbeitnehmer von verschiedenen Diensttelefonen aus 0900-Telefonnummern an, um die Dienste von “Astro-Hotlines” etc. in Anspruch zu nehmen, und veranlasst er die teilweise Begleichung der Telefonkosten (hier: rund 1.500,- €) zu Lasten seines Arbeitgebers, so rechtfertigt dies eine ausserordentliche Kündigung. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer (hier: ein Personalratsmitglied) unter psychischen Problemen gelitten und deshalb bei den Service-Hotlines Zuspruch gesucht hat (VG Mainz, 02.02.2010, Az. 5 K 1390/09.MZ).

(08.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Altersdiskriminierung und Aufhebungsvertrag

Führt der Arbeitgeber eine Maßnahme zum Personalabbau durch und nimmt er die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, dem er im Rahmen der Personalabbaumaßnahme den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen anbietet, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG. Den älteren Arbeitnehmern bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten. Sie werden deshalb nicht weniger günstig als die jüngeren Arbeitnehmer behandelt, die ihren Arbeitsplatz - wenn auch unter Zahlung einer Abfindung - verlieren (Bundesarbeitsgericht, 25.02.2010, Az. 6 AZR 911/08).

(04.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Versetzung einer Redakteurin in die Entwicklungsabteilung unzulässig

Eine Tageszeitungsredakteurin, nach deren Arbeitsvertrag der Arbeitgeber berechtigt ist, ihr eine Redakteurstätigkeit bei anderen Objekten oder Produkten zu übertragen, kann nicht in die Entwicklungsabteilung versetzt werden. Es gehört nach Ansicht des BAG nämlich nicht zum Berufsbild des Redakteurs, nur neue Produkte zu entwickeln, ohne noch zur Veröffentlichung bestimmte Beiträge zu erarbeiten. Zudem übertrug die Beklagte der Klägerin keine anderen Produkte, sondern entzog ihr ausschließlich die bisher bearbeiteten Produkte (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.2010, Az. 9 AZR 3/09).

(26.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Pflicht zur Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern auch bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen (§ 78a BetrVG), wenn es im Betrieb einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gibt, der mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist. Der Arbeitgeber kann die Übernahme nur ablehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. Beschäftigt er auf dauerhaft eingerichteten, ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen Leiharbeitnehmer, so kann es ihm zumutbar sein, einen solchen Arbeitsplatz für den zu übernehmenden Jugend- und Auszubildendenvertreter freizumachen (BAG, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 7 ABR 89/08).

(24.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Weihnachtsgeld auch für Betriebsrentner

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, so entsteht dadurch eine “betriebliche Übung”, die ihn zur Zahlung des Weihnachtsgeldes auch in den Folgejahren verpflichtet. Erklärt der Arbeitgeber erst nach dreimaliger Gewährung, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele, ändert dies an der Zahlpflicht nichts (BAG, Urteil vom 16.02.2010, Az. 3 AZR 123/08).

(22.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente

Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten rechtfertigt eine Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit an Unterschiede angeknüpft wird, die eine derartige Ungleichbehandlung rechtfertigen. Fehlt es an einer Rechtfertigung für eine schlechtere Behandlung von Arbeitern, steht diesen für Beschäftigungszeiten ab dem 01.07.1993 im Wege der Angleichung nach oben dieselbe Leistung zu wie Angestellten. Für Zeiträume vorher besteht Vertrauensschutz, da auch gesetzliche Regelungen an den bloßen Statusunterschied anknüpften. Die Angleichung nach oben ist im Betriebsrentenrecht auch geboten, wenn die Ungleichbehandlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgte. Der Anspruch richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen eine konzernübergreifende Gruppenunterstützungskasse, wenn der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten gehört (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2010, Az. 3 AZR 216/09).

(18.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Sittenwidriger Lohn im Bereich der Altenpflege

Eine arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Monatsgrundvergütung von 750,- € brutto bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden mit einer Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung, während die  übliche Vergütung (tarifliche Vergütung bzw. entsprechende Vergütung bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege) - hochgerechnet auf eine  Wochenarbeitszeit von 42 Stunden - etwa 2.100,- € brutto beträgt, ist nach § 138 BGB sittenwidrig. Die Arbeitnehmerin kann daher den Diffenerenzlohn ausbezahlt verlangen (Landesarbeitsgericht München, Az. 4 Sa 602/09).

(15.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Keine Kündigung wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet

Ein Arbeitnehmer hatte u.a. im Internet kritische Äußerungen über seinen Arbeitgeber veröffentlich. Der Arbeitnehmer hatte etwa erklärt, er greife “die verschärfte Ausbeutung an und weise die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aus, die der betroffene Mitarbeiter mit der Kündigungsschutzklage angriff. Vor Gericht erhielt er Recht. Die Kündigung ist unwirksam. Der Internetbeitrag ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und verletzt nicht seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2010, Az. 2 Sa 59/09).

(11.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - PC für den Betriebsrat

Gemäß § 40 II BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch ein PC. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber im Umgang mit dem Betriebsrat ebenfalls teilweise EDV nutzt. Eine handschriftliche Abfassung des Schriftverkehrs oder die Nutzung einer alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband ist dem Betriebsrat nicht zumutbar. Der Einsatz eines PC ist zur Erledigung der Bürokommunikation ist “für einen vernünftigen und angemessenen Einsatz menschlicher Arbeitskraft unabdingbar” (LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010., Az. 3 TaBv 31/09).

(08.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Öffentliche Arbeitgeber müssen keine Nachforschungen über die Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers anstellen

Öffentliche Arbeitgeber müssen zwar schwerbehinderte Bewerber, die für die zu besetzende Stelle nicht offensichtlich ungeeignet sind, zu einem Vorstellungsgespräch einladen (§ 82 S. 2 SGB IX). Ein Verstoß gegen diese Pflicht indiziert eine Benachteiligung wegen Behinderung. Ein Verstoß kann aber nur dann einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG auslösen, wenn sich die Schwerbehinderteneigenschaft - und damit die Verpflichtung nach § 82 S. 2 SGB IX - aus der Bewerbung selbst ergibt. Arbeitgeber müssen insoweit selbst bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte keine eigenen Nachforschungen anstellen (Arbeitsgericht Ulm, 17.12.2009, Az. 5 Ca 316/09).

(04.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Kündigung wegen unzureichender Deutschkenntnisse

st ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - z.B. aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. Hier war der Kläger von dem beklagten Arbeitgeber zweimal aufgefordert worden, seine Deutschkenntnisse zu verbessern, da er ansonsten mit einer Kündigung rechnen müsse. Dies hat der betroffene Arbeitnehmer unterlassen. Er wurde daraufhin gekündigt. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage blieb erfolglos (BAG vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08).

(01.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Postmindestlohnverordnung ist rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) die klagenden privaten Postdienstleistungsanbieter  in ihren Rechten verletzt und daher rechtswidrig ist. Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im November 2007 geschlossen haben. Der vereinbarte Mindestlohn betrug € 9,80 (BVerwG, Urteil vom 28.01.210, Az. 8 C 19.09).

(29.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Internetzugang für den Betriebsrat

Nach § 40 II BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch das Internet. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetzugangs jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 7 ABR 79/08).

(25.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Nichtanrechnung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Kündigungsfrist ist europarechtswidrig

Die deutsche Regelung im Kündigungsrecht, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden (§ 622 II BGB), verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die europäische Richtlinie 2000/78/EG und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen (Urteil des EuGH vom 19.01.2010, Az. C-555/07).

Anmerkung: Gerade für jüngere Arbeitnehmer, die noch nicht die längste gesetzliche Kündigungsfrist von  sieben Monaten erworben haben, bedeutet dieses Urteil im Falle einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine deutlich verbesserte Rechtsposition - eine um bis zu vier Monate längere Kündigungsfrist.

(21.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Anspruch auf Urlaubsabgeltung für langjährig erkrankte Beamte

Nach der Rechtsprechung des EuGH und darauf aufbauend auch der deutschen Arbeitsgerichte verlieren Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub wegen einer lang andauernden Erkrankung nicht antreten können, ihren Urlaubsanspruch nicht mehr. Unklar ist bislang, ob dies auch für Beamte oder dienstordnungsangestellte Arbeitnehmer zu gelten hat. Das Arbeitsgericht Wuppertal legte daher diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor (ArbG Wuppertal, Az. 7 Ca 2453/09).

(18.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Bedrohung und Beleidigung von Kollegen als Kündigungsgrund

Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht (hier: “Wenn du mich noch einmal beim Chef anscheisst, gehe ich dir an den Hals”, “dann mach ich dich platt”) kann eine fristlose Kündigung genauso gerechtfertigt sein wie im Falle von Tätlichkeit gegen Kollegen. Das gilt umso mehr, wenn er dieses Verhalten trotz einer vorhergehenden einschlägigen Abmahnung fortsetzt (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az. 3 Sa 224/09).

(15.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Arbeitsaufnahme nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess

Hat sich ein Arbeitnehmer im im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses erfolgreich gegen eine Kündigung gewehrt, muss er seine Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn ihn der Arbeitgeber dazu auffordert. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz anbieten und erklären, dass er die Arbeit des Arbeitnehmers als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags betrachte (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 05.11.2009, Az. 26 Sa 1840/09).

(11.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts

Im Falle eines Betriebsübergangs gehen die Rechte und Pflichten des bisherigen Betriebsinhabers auf den neuen Betriebsinhaber über (§ 613a BGB). Ein Betriebsübergang ist trotz weitgehend übernommener sachlicher Betriebsmittel aber nicht anzunehmen, wenn der Betriebserwerber aufgrund eines veränderten Betriebskonzepts - veränderte Organisation und Personalstruktur - diese nur noch teilweise benötigt und nutzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2009, Az. 8 AZR 1019/08).

(04.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Arbeitsrecht - Gesetzliche Neuerungen zum 01.01.2010

Kurzarbeit: Das erweiterte Kurzarbeitergeld wird mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld um ein Jahr verlängert. Damit gilt auch für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die im Jahr 2010 entstehen eine verlängerte Bezugsfrist als in § 177 I 3 SGB III mit sechs Monaten vorgesehen. Es gilt eine Bezugsdauer von maximal 18 Monaten; für Ansprüche, die noch 2009 entstanden sind gilt eine Höchstfrist von 24 Monaten.

Insolvenzgeld: Die vom Arbeitgeber zu tragende Insolvenzgeldumlage steigt von bisher 0,1% auf 0,41% des im Betrieb nach dem Arbeitsentgelt der beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblichen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Arbeitsförderung: 57 weitere Grundsicherungsstellen werden sich dem Bundesprogramm ”Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen” anschließen.

Arbeitsschutz: Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

Arbeitgeberpflichten: Die Entgeltbescheinigungsrichtlinie bestimmt einen einheitlichen Mindeststandard für die Ausstellung von Entgeltbescheinigungen, um künftig eine vergleichbare Lesbarkeit der Bescheinigungen durch den gleichen Aufbau und standardisierte Begriffe zu gewährleisten. Auch die Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung ist durch das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA) erstmals elektronisch möglich.

(29.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

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