Rechtsanwalt Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht Mathias Klose

Aktuelle Urteile und Meldungen zum Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv:

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss nicht für Hochton-Therapie zahlen

Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine sogenannte Hochton-Therapie. Bei der Hochton-Therapie, die nach Angaben des Herstellers entsprechender Geräte anders als die klassische Elektro-Therapie, nicht bloß auf Muskeln und Nerven sondern, auf den Zellstoffwechsel direkt einwirkt, handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode, deren Anwendung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bislang durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht befürwortet worden sei. Auch lägen hinsichtlich der allgemeinen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Therapie bislang keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Eine Kostenübernahme durch die beklagte Krankenkasse scheide daher aus (Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28.01.2009, Az. S 2 KR 1/09).

(10.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Eigenheimzulage kann den tatsächlichen Wohnbedarf im SGB II senken

Für Empfänger von Hartz IV (Grundsicherungsrecht nach dem SGB II) werden gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese Kosten angemessen sind. Bewohnen die Leistungsempfänger eine in ihrem Eigentum stehende Unterkunft (z.B. Eigentumswohnung, Hausgrundstück) sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts  Schuldzinsen und Nebenkosten  grundsätzlich nur in Höhe der Mietkosten einer vergleichbaren  angemessenen Mietwohnung zu übernehmen sind. Erhalten die Grund-/Wohnungseigentümer die Eigenheimzulage, so kann deren Erhalt den tatsächlichen Wohnbedarf senken, soweit sie etwa zu einer Minderung der Schuldzinsen führt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.02.2010, Az. B 14 AS 74/08 R)

(08.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Opferentschädigungsrecht) - Keine Opferentschädigung bei Tod nach Einbruchsdiebstahl

Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung nach dem OEG. Es hat kein zur Entschädigung berechtigender tätlicher Angriff auf den Hausbesitzer stattgefunden. Vielmehr handelte es sich bei dem Wohnungseinbruchsdiebstahl um ein Vermögensdelikt, das sich nicht gegen die körperliche Integrität der Eheleute gerichtet habe (Sozialgericht Dortmund, Az. S 18 VG 18/09).

(03.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht / Schwerbehindertenrecht) - Schwerbehinderter hat Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl gegen seine Krankenkasse

Ist ein Schwerbehinderter in der Lage, im Straßenverkehr einen Elektrorollstuhl sicher zu führen, hat er gemäß § 33 I SGB V einen Anspruch gegen seine Krankenkasse (hier: AOK) auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, auch wenn er das Haus nur noch mit einer Begleitperson verlassen kann. Die gesetzliche Krankenversicherung muss das “Grundbedürfnis der Bewegung im örtlichen Nahbereich befriedigen” (Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, Az. S 25 KR 365/08).

(01.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Absenkung des Arbeitslosengelds II bei Weigerung, einen “1-€-Job” anzunehmen nur bei ordnungsgemäßer Rechtsfolgenbelehrung möglich

Ein Absenkungsbescheid gemäß § 31 SGB II, der damit begründet wird, dass sich der Leistungsempfänger, obwohl er sich in einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet hatte, einen “Ein-Euro-Job” anzunehmen, geweigert hat, einen “Ein-Euro-Job” anzunehmen, ist nur dann rechtmäßig, wenn der Betroffene ordnungsgemäß vom Grundsicherungsträger über die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung, also des Nichtannehmens der Arbeitsgelegenheit, belehrt wurde. Die Belehrung über die Rechtsfolgen muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sein. Erforderlich ist insbesondere eine Umsetzung der in Betracht kommenden Verhaltensanweisungen und maßglicher Maßnahmen auf die Verhältnisse des konkreten Einzelfalls. Eine bereits in der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Rechtsfolgenbelehrung ist nicht ausreichen (Bundessozialgericht, 18.02.2010, Az. B 14 AS 53/08 R).

(26.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen nicht

Nachdem bereits das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass der Erhalt der staatlichen Abwrackprämie bei zweckentsprechender Verwendung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II nicht als Einkommen anzurechnen ist, hat nun auch des Hessische Landessozialgericht entschieden, dass die Umweltprämie die Hartz-IV-Leistungen nicht reduziert. Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme, die bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen nicht angerechnet werden dürfe. Mit der Abwrackprämie solle die Verschrottung alter und der Absatz neuer Fahrzeuge gefördert werden. Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen würde diesen Zweck vereiteln und hat daher zu unterbleiben (Hessisches LSG, Beschl. vom 15.01.2010, Az. L 6 AS 515/09 B ER).

Anmerkung: Aus der Praxis von Rechtsanwalt Klose ist bekannt, dass die ARGE für den Landkreis Regensburg die Umweltprämie bislang nicht als Einkommen berücksichtigt.

(24.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bundesagentur für Arbeit legt Geschäftsanweisung für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe im SGB II vor

Aufgrund der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Hartz-IV-Regelungen vom 09.02.2010, in der insbesondere auch kritisiert wurde, dass es bislang an einer Härtefallregelung im Bereich des Grundsicherungsrechts für besondere, atypische Bedarfe fehle, legte die Arbeitsagentur nun eine Geschäftsanweisung zur Handhabung unabweisbarer laufender, nicht nur einmaliger Bedarfe vor. Nach der Geschäftsanweisung kommen als besondere Bedarfe insbesondere in Betracht: Nicht verschreibungspflichtige Heil-/Arzneimittel (wenn diese unabdingbar sind, z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis), Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer (wenn keine anderweitige Hilfemöglichkeit besteht), Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts von geschiedenen getrennt lebenden Ehegatten (z.B. Fahrt- oder Übernachtungskosten), Nachhilfeunterricht (nur in ganz besonderen Fällen); die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, es kommen also weitere Härtefallbedarfe in Betracht. Nicht zu übernehmen ist nach der Geschäftsanweisung indes die Praxisgebühr, Schulmaterial und -verpflegung, Bekleidung in Übergrößen und krankheitsbedingter Ernährungsmehraufwand, soweit kein gesetzlicher Mehrbedarf vorliegt; hier handele es nicht um Härtefälle.

(22.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Beschränkte Kostenerstattung durch die Krankenkasse für drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe im Ausland

Ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter hat, wenn eine ärztliche Behandlung in einem anderen EG-Staat durchgeführt wird, einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen seine Krankenkasse nur in der Höhe, in der die Kosten bei Durchführung der Maßnahme in Deutschland von der Krankenversicherung zu tragen wäre. Der Betroffene, dem im Jahr 2005 zum dritten Mal in London mit einer bioprothetischen Aortenklappe versorgt wurde, muss daher rund ein Drittel der entstanden Kosten selbst tragen und hat diesbezüglich keinen Erstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse (hier: Techniker Krankenkasse), da die Kosten der Operation, wäre sie in Deutschland durchgeführt worden, ein Drittel niedriger gewesen wäre; immerhin zwei Drittel der Gesamtkosten von etwa € 36.000,- trägt die Krankenversicherung jedoch  (Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.02.2010, Az. B 1 KR 14/09 R).

(19.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bundesagentur für Arbeit legt Katalog für Härtefallhilfen im SGB II vor

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Grundsatzentscheidung zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Hartz-IV-Bedarfssätze vom 09.02.2010 insbesondere auch kritisiert, dass es bislang an einer Härtefallregelung im Bereich des Grundsicherungsrechts für besondere, atypische Bedarfe fehle. Die Bundesagentur für Arbeit legte nun dem Arbeitsministerium einen Katalog für Härtefallhilfen vor. Hartz-IV-Empfänger können jetzt - auch solange noch keine gesetzliche Neuregelung vorliegt - ergänzende Hilfen beantragen, wenn ein Härtefall vorliegt. Als Härtefälle anerkannt sind bislang (nur) Hilfen für Behinderte, chronisch Kranke und Getrenntlebende bzw. Geschiedene mit Kindern vorgesehen.

(16.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Arbeitsunfall und Alkohol

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg von der Arbeit sind zwar grundsätzlich als Arbeitsunfälle gem. § 8 SGB VII anzuerkennen, allerdings muss ein solcher Unfall auch der versicherten Tätigkeit, also der Arbeitsleistung bzw. -erbringung, zuzurechnen sein und darf keine andere wesentliche Ursache haben. Eine solche andere Ursache sah die zuständige Berufsgenossenschaft in dem Alkoholgenuss (BAK im Unfallzeitpunkt: 0,54 Promille) des Unfallopfers und lehnte mit dieser Begründung eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die Begründung der Berufsgenossenschaft hatte vor dem Sozialgericht jedoch keinen Bestand. Bei einer relativen Fahruntüchtigkeit mit einer BAK von unter 1,1 Promille könne der Alkoholgenuss zwar auch von wesentlicher Bedeutung für den Unfall sein, es müssten dann aber alkoholtypische Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, Missachten von Verkehrszeichen und Ähnliches festgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, ist vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII) auszugehen (Urteil des SG Gießen, Az. S 1 U 85/08).

(15.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf auf Kostenübernahme für multifokale Linsen

Ein gesetzlich Versicherter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die ihm operativ eingesetzten sogenannten multifokalen Linsen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur die Versorgung mit monofokalen Linsen anbieten. Er kann auch nicht die Erstattung in Höhe der Kosten, die für das Einsetzen monofokaler Linsen entstanden wären, verlangen. Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nur dann, wenn die Krankenkasse einen Anspruch zu Unrecht abgelehnt hat und der Versicherte vor der Inanspruchnahme der Leistung Kontakt mit der Krankenversicherung aufgenommen hat. Es muss also ein Zusammenhang zwischen der Ablehnung und dem eingeschlagenen Beschaffungsweg bestehen, d. h. der Versicherte muss vor jeder Therapieentscheidung in zumutbarem Umfang um die Gewährung der Behandlung als Sachleistung bemüht sein (Sozialgericht Düsseldorf, Az. S 9 KR 159/07).

(12.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz-IV-Regelsätze für rechtswidrig

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts “in Sachen Hartz IV” wurde mit großer Spannung erwartet. Heute erklärten die Karlsruher Richter die aktuellen Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für Erwachsen und Kinder für verfassungswidrig und gaben dem Gesetzgeber auf, bis zum 31.12.2010 eine verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung zu treffen. Kritisiert wurde insbesondere die mangelnde Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeits des Verfahrens zur Ermittlung der Regelsätze. Einerseits würden in bestimmten Bereichen - zulässigerweise - statistische Werte zugrunde gelegt, andererseits würde in bestimmten Bereichen ohne plausiblen sachlichen Grund von den statistischen Werten abgewichen. Da das bisherige Verfahren zur Feststellungen der Regelsatzhöhe verfassungswidrig ist, ist auch die Regelleistung selbst nicht mit dem Grundgesetz zu vereinen. Auch eine Härtefallregelung für Ausnahmesituationen ist zu installieren. Bis zur Neuregelung finden die bisherigen Bestimmungen zur Regelleistung aber weiterhin Anwendung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Weitere Informationen zur Grundsatzentscheidung des BVerfG finden Sie hier.

(09.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen bei Scheinarbeitsverhältnis

Wird nur zum Schein ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Der vermeintliche Arbeitnehmer hat gegen die Sozialversicherungsträger (hier: Krankenkasse) daher auch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

(08.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Leistungskürzung im SGB II bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung

Bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen des Leistungsempfängers kann die ARGE die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II - Hartz IV - gem. § 31 SGB II absenken. Die Absenkung kann bis zum Wegfall des Anspruchs reichen. Die Absenkung setzt jedoch voraus, dass der Leistungsempfänger zuvor auf diese Sanktionsmöglichkeit hingewiesen wurde. Diese Rechtsfolgenbelehrung muss nach ständiger Rechtsprechung konkret, verständlich, richtig und vollständig sein. Weder die standardisiert in der Eingliederungsvereinbarung enthaltene schriftliche noch die einem Merkblatt ähnliche schriftliche Belehrung über mögliche Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen erfüllen diese Voraussetzungen. Eine konkrete Zuordnung der Belehrung auf den Einzelfall fehlt bei einer derartigen schriftlichen Belehrung. Nicht ausreichend ist weiter der Verweis auf frühere Belehrungen oder eine mögliche Kenntnis der Rechtslage seitens des Hilfebedürftigen (SG Dortmund, Beschl. vom 05.01.2010, Az. S 22 AS 369/09 ER).

(04.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Transparenzberichte über Pflegeeinrichtungen dürfen veröffentlicht werden

Die Sozialgerichte Regensburg, Bayreuth und Würzburg haben jeweils entschieden, dass Transparenzberichte über Pflegeheime bzw. die Pflegenoten im Internet veröffentlicht werden dürfen. Im Rahmen des sogenannten Transparenzverfahrens stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, die durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen werden, umgehend im Internet veröffentlicht werden (vgl. § 115 SGB IX). Die gegen die Veröffentlichung gerichteten Anträge der betroffenen Pflegeeinrichtungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren blieben dementsprechend erfolglos (Sozialgericht Regensburg, Beschluss vom 04.01.2010, Az. S 2 P 112/09 ER; Sozialgericht Bayreuth, Beschluss vom 11.01.2010, Az. S 1 P 147/09 ER; Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 20.01.2010, Az. S 14 P 7/10 ER).

(02.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Versorgungszusage bei Beschäftigung in einem volkseigenen Betrieb (VEB)

Beitragszeiten nach dem AAÜG werden zunächst für Personen anerkannt, die in der ehemaligen DDR tatsächlich in ein Sonder-/Zusatzvergütungssystem einbezogen waren. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommen aber auch weitere (sogenannte fiktive) Möglichkeiten der Anerkennung in Betracht. Dazu ist erforderlich, dass am 30.06.1990 entweder eine positive Versorgungszusage bestand, eine solche Versorgungszusage nachträglich erfolgte oder dass am 30.06.1990 zumindest eine Tätigkeit ausgeübt wurde, für die nach ihrer Art eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war. Im Bereich der “technischen Intelligenz” müssen für den letztgenannten Fall die persönliche Voraussetzung, die sachliche Voraussetzung und die betriebliche Voraussetzung erfüllt sein. Die betriebliche Voraussetzung ist bei Beschäftigung in einem volkseigenen Betrieb (VEB) oder bei Beschäftigung in einem den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betrieb erfüllt. Eine von Rechtsanwalt Mathias Klose geführte Revision vor dem Bundessozialgericht hat die Frage zum Gegenstand: “Ist die betriebliche Voraussetzung für einen fiktiven Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage in der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Betrieb (hier: VEB "Otto Buchwitz" Starkstromanlagenbau Dresden), der nach dem Stichtag 30.06.1990 erloschen ist, dessen Produktionsmittel aber bereits vor dem Stichtag auf den privatisierten Betrieb (Starkstromanlagebnbau Dresden GmbH) übergegangen sind, erfüllt?”. Das rentenrechtliche Revisionsverfahren ist beim BSG unter dem Az. B 5 RS 16/09 R anhängig.

(25.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Urteilsverkünding des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Hartz IV”

Das BVerfG verkündet am 09.02.2010 das - mit Spannung erwartete - Urteil in Sachen “Hartz IV” auf Grundlage der am 20.10.2009 durchgeführten Verhandlung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die (nur) 60% der Regelleistung für erwachsene Hilfebedürftige beträgt.

(22.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Umweltprämie ist bei zweckentsprechender Verwendung kein anzurechnendes Einkommen im SGB II

Wird die staatliche Umweltprämie (Abwrackprämie) nachweislich zum Zweck der Finanzierung eines Neuwagens eingesetzt, stellt Sie im Bereich des Grundsicherungsrechts des SGB II (Hartz 4) kein auf den Leistungsanspruch anrechenbares Einkommen, sondern eine nichtanrechenbare zweckbestimmte  Einnahme gem. § 11 III 1a SGB II. Es besteht eine vergleichbare Interessenlage wie in Fällen der Nichtanrechnung der Eigenheimzulage. Die Anrechnung der Umweltprämie würde deren Zweckbestimmung, dem Anreiz zum ausserplanmäßigen Erwerb eines Pkw, zuwider laufen. Daher wird die staatliche Abwrackprämie nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts nicht auf das ALG II angerechnet (Beschluss vom 21.12.2009, Az. L 7 AS 831/09 B ER).

(20.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht - Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion gem. § 102 II SGG

Nach § 102 II 1 SGG gilt eine Klage vor dem Sozialgericht als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt (Klagerücknahmefiktion). Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen einer fingierten Klagerücknahme, sind an die Voraussetzungen, insbesondere die Aufforderung des Sozialgerichts, das Verfahren zu betreiben, strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist insoweit, dass das Sozialgericht eine konkrete Auflage verfügt, die bloße unspezifische Aufforderung das Verfahren zu betreiben genügt nicht; dass auf die Rücknahmefiktion hingewiesen wird und dass die Beitreibensaufforderung förmlich an den Kläger zugestellt wird (Bayerisches Landessozialgericht vom 14.01.2010, Az. L 5 R 884/09).

(15.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht - Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Ein Grund zur Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 60 I SGG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO), der sich aus dem Verhalten des Richters während eines Termins zur Erörterung der Sach- und Rechtslage ergibt, muss bis zum Ende des Termins geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, ist das Ablehnungsgesuch nicht mehr rechtzeitig vorgebracht und ein etwaiges Ablehnungsrecht ausgeschlossen (LSG Rheinland-Pfalz, Az. L 1 SF 21/09).

(14.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht/Arbeitslosenrecht) - 1-Euro-Jobber haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“1-Euro-Jobs”) können einen Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Auch wenn es sich bei einem 1-Euro-Job nicht um ein herkömmliches Arbeitsverhältnis handelt, kann die tatsächliche Arbeitsleistung die Erwerbsfähigkeit bestätigen und einer Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen (SG Dortmund, Az. S 26 (1) R 40/08).

(11.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Leistungskürzung auf Null im SGB II

Eine vollständige Kürzung der Grundsicherungsleistungen (hier: wegen Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Grundsicherungsträger (ARGE) muss in dem Sanktionsbescheid zwingend auch über ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen entscheiden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, für Bedürftige jedenfalls das zur physischen Existenz Unerlässliche zu gewähren. Die sich aus Art. 1 GG ergebende staatliche Schutzpflicht hinsichtlich der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit und Würde des Menschen gebiete es, dieser bei der Auslegung der Sanktionsnorm des § 31 SGB II Rechnung zu tragen (SG Kassel, Beschluss vom 18.11.2009, Az. S 3 AS 322/09 ER).

(04.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Sozialrecht - Gesetzliche Neuerungen zum 01.01.2010

Sozialversicherungsrechengrößen: Die monatliche Bezugsgrenze 2010 beträgt € 2.550,- (West) und € 2.170,- (Ost). Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht beträgt € 5.500,- (West) und € 4.650,- (Ost).

Künstlersozialabgaben: Der Abgabesatz wird auf 3,9% gesenkt.

Rentenversicherung: Die Meldebehörden melden Geburten, Anschriftenänderungen oder Sterbefälle direkt an die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die aktualisierten Anschriftendaten werden dann auch an  die Bundesagentur für Arbeit übermittelt, um sicherzustellen, dass auch die anderen Sozialversicherungsträger eine aktuelle Anschriftendatei führen.

Unfallversicherung: Arbeitgeber haben ab 2010 die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die gesetzliche Unfallversicherung zu melden.

(29.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

 

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