Rechtsanwalt Mathias Klose

Aktuelle Entscheidungen und Meldungen zum Verkehrsrecht

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv:

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Verfassungsbeschwerde gegen “Blitzer” erfolglos

Die verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung des Verkehrs ist rechtswidrig (vgl. Beschluss des BVerfG vom 11.08.09, Az. 2 BvR 941/08). Nicht rechtswidrig sind aber Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung (“Blitzer”) sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2010, Az. 2 BvR 759/10).

(21.07.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Eltern haften - im Taxi - nicht immer für ihre Kinder

Eine Gefährdungshaftung für Kinder gibt es nicht. Erbricht sich ein Kind in einem Taxi und verunreinigt dieses dadurch, haften die Eltern nur dann, wenn sie die Übelkeit ihres Kindes erkennen konnten und trotzdem  nichts unternehmen, die Verunreinigung zu vermeiden (Amtsgericht München, Az. 155 C 16937/09).

(20.07.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Pflicht, eine den  Wetterverhältnissen angepasste, geeignete Bereifung vorzunehmen, unzulässig

Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a S. 1, 2 StVO ist wegen Verstoßes gegen das  Bestimmtheitsgebot (Art. 103 GG) verfassungswidrig, soweit er einen Verstoß gegen das Gebot, ein Kraftfahrzeug mit einer an die Wetterverhältnisse  angepassten, geeigneten Bereifung auszurüsten (“Winterreifenpflicht”), ahndet. Wann ein solcher Verstoß vorliegt, d.h. was eine nicht geeignete Bereifung in diesem Sinn ist, ergibt sich aus der Norm selber nicht. Anhand des reinen Wortlauts des § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO kann der Fahrer eines Kraftwagens nicht erkennen, was von ihm verlangt wird. Das Tatbestandsmerkmal der an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung nennt keine konkrete Bereifung für  jeweils genau bezeichnete Wetterverhältnisse (OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.07.2010, Az. 2 SsRs 220/09).

(15.07.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftungsquote beim “doppelten Ausparkunfall”

Sind zwei Fahrzeuge genau gegenüber jeweils senkrecht zum Fahrstreifen vorwärts in einem Parkplatz geparkt und kommt es beim nahezu gleichzeitigen Rückwärtsausparken der Fahrzeuge zu einem Unfall, haftet der eine Beteiligte zu 75%, wenn er gegen das andere, stehenden Fahrzeug fährt; es liegt ein Verstoß gegen § 9 II StVO vor. Der andere Beteiligte haftet nur zu 25% (Landgericht Braunschweig, 29.06.2010, Az. 7 S 490/09).

(13.07.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Autorecht - Leistungsort der Nacherfüllung

Tritt bei einem gekauften Pkw ein Sachmangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer primär Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung besteht in Nachbesserung, also Reparatur, oder Nachlieferung, also der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Nacherfüllung ist in der Regel dort vorzunehmen, wo sich die gekaufte Sache vertragsgemäß befindet, also gewöhnlich beim Käufer. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn aufgrund einer “Vielzahl gerügter Mängel” umfangreiche Nacherfüllungsarbeiten vorzunehmen sind. Dann ist als Leistungsort der Nacherfüllung der Sitz des Verkäufers anzusehen. Dann richtet sich auch die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts nach dem Sitz des Verkäufers (Amtsgericht Regensburg, Beschluss, Az. 3 C 1299/10).

(29.06.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingsfahrzeugs

Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Leasingnehmer nur dann  berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten - hier den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung an die Leasinggeberin  aufgrund des erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mängeln am Leasing-Pkw - klageweise geltend macht, sofern der Lieferant den Rücktritt nicht akzeptiert (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az. VIII ZR 317/09).

(18.06.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Verschulden beim Wendeunfall

Führt ein Autofahrer ein Wendemanöver durch und kommt es deshalb mit einem von hinten kommenden PKW, der den Wendenden links überholen  wollte, zu einem Zusammenstoss, spricht der erste Anschein dafür,  dass der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat. Nur wenn unklare Verkehrsverhältnisse vorherrschen, kommt eine Mithaftung des Überholenden in Betracht. Die unklaren Verhältnisse muss jedoch der Überholte beweisen, z.B. das Setzen des Blinkers. Gelingt dies nicht, trägt der überholte Autofahrer die Alleinschuld (Amtsgericht München, Az. 345 C 15055/09).

(07.06.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem aus einem Kreisverkehr ausfahrenden Pkw

Wer abbiegen will, muss gem. § 9 III StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,  Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren; auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, gegebenenfalls muss der Kraftfahrer warten. Die Regelung des § 9 III StVO gilt auch beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr. Kommt es beim Ausfahren eines Pkw aus einem Kreisverkehr zwischen dem Pkw und einem die Straße überquerenden Fußgänger zum Unfall, kann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht des § 9 III StVO vorliegen. Vergewissert sich der Fußgänger nicht, dass er die Straße gefahrlos überqueren kann, ist auch diesem ein Pflichtenverstoß anzulasten. Im konkreten Fall wurde hinsichtlich der Unfallschäden eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Pkw-Fahrers angenommen (Landgericht Saarbrücken, 09.04.2010, Az. 13 S 15/09).

(20.05.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Prüffrist für die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall

Nach einem einem Verkehrsunfall ersetzen Kfz-Haftpflichtversicherungen den entstandenen Schaden nicht sofort. Vielmehr erfolgt zunächst eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Versicherung, was unter Umständen auch lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Dieses - für den Unfallgeschädigten sehr unangenehme - Regulierungsverhalten ist rechtlich zulässig. Selbst bei einfach gelagerten Sachverhalten sei der Versicherung des Schädigers eine Prüf- und Bearbeitungsfrist von einigen Wochen zuzubilligen. Wurden beide Unfallbeteiligte bei der Unfallaufnahme polizeilich  verwarnt, ist dem Haftpflichtversicherer auch zuzubilligen, zunächst die Ermittlungsakten einzusehen. Eine Prüfungsfrist von vier Wochen ab  Kenntnis des Unfalls stelle in einem solchen Fall sogar eine Untergrenze dar. Vor Ablauf der dem Haftpflichtversicherer zustehenden Prüfungsfrist tritt kein Verzug ein, auch Prozesszinsen können vorher nicht  beansprucht werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2010, Az. 3 U 218/09).

(14.05.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Kein Beweisverwertungsverbot für Lichtbilder einer automatisierten und verdachtsabhängigen  Geschwindigkeitsmessanlage

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 11.08.2009 die pauschale, verdachtsunabhängige Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs mittels  Videoaufzeichnung für verfassungswidrig erklärt. Im Falle verdachtsabhängiger Bild- bzw. Videoaufzeichnungen ist aber von einer Verwertbarkeit der Lichtbilder bzw.  Videoaufzeichnungen im Bußgeldverfahren (hier: wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)  auszugehen, wobei als Ermächtigungsgrundlage für die Aufzeichnungen § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG herangezogen wird (OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2010, Az. 311 SsRs 41/10).

(11.05.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftung des nicht blinkenden Linksabbiegers beim Verkehrsunfall

Unterlässt der Linksabbieger die Anzeige seiner Abbiegeabsicht und kommt es beim Abbiegevorgang zu einem Unfall, ist bei dem Unfall in  der Regel von seiner Alleinhaftung auszugehen. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn ein Fahrzeug mit besonders hoher Geschwindigkeit gleichzeitig mehrere Fahrzeuge überholt. Dann trifft den Überholenden eine besondere Sorgfaltspflicht,  da er mit einem Ausscheren aus der Kolonne rechnen muss. Wer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, hat in der Regel eine Mithaftung zu tragen, deren Höhe sich nach dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung richtet und bis zu 50 % betragen kann (Urteil des OLG Frankfurt vom 22.02.2010, Az. 16 U 146/08).

(07.05.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung zur Nachtzeit

Das Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung  in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges  unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (THC) unterliegt nicht deshalb einem Verwertungsverbot, weil der Entnahme der  Blutprobe - wegen fehlenden richterlichen Bereitschaftsdienstes zur  Nachtzeit - keine richterliche Anordnung vorausgegangen war (OLG Oldenburg, 15.04.2010, Az. 2 SsBs 59/10).

(03.05.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Autorecht - Autokäufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof  hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes  Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann. Der Autokäufer kann, falls der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat, Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er das von ihm  erworbene Fahrzeug allein wegen des Mangels nicht nutzen kann, auch dann verlangen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt (§ 325 BGB). Allerdings ist der Käufer im Hinblick auf die ihn treffende  Schadensminderungspflicht gehalten, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und einen längeren Nutzungsausfall  gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 145/09).

(19.04.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Autorecht - Pauschalierter Schadensersatz im Autokaufvertrag zulässig

Der Bundesgerichtshof hat eine Vertragsklausel in einem  Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin gegen den Autokäufer im Fall der Nichtabnahme  des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Insbesondere ein Verstoß gegen das Klauselverbot des § 309 Nr. 5 b BGB wurde vom VIII. Zivilsenat verneint (BGH,  Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 123/09).

(15.04.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Falschparker haftet bei Verkehrsunfall

Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, hat der Falschparker einen Teil seines durch diesen Unfall erlittenen Schadens selbst zutragen, im konkreten Fall 1/3. Sinn und Zweck eines absoluten Halteverbotes an dieser  Stelle sei es, den dort regelmäßig verkehrenden Bussen das Umfahren der  Kurve zu erleichtern. Für ein Mitverschulden des Falschparkers spreche ausserdem, dass die Schäden an dem Fahrzeug ausschließlich an Teilen entstanden seien, die sich im  absoluten Halteverbot befunden hatten. Auf der anderen Seite sei die Strasse so breit, dass ein Kfz auch ohne Kollision mit dem Fahrzeug an den ins Halteverbot hineinragenden Teilen vorbeigekommen wäre. Aus diesem Grund habe der vorbeifahrende Unfallverursacher 2/3 des Schadens zu tragen (AG München, Az. 341 C 15805/09).

(09.04.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Berücksichtigung der Umweltprämie bei der Unfallschadenregulierung

Zwar schuldet ein Unfallgeschädigter keine überobligationsmäßigen  Anstrengungen, um bei dem Verwerten des beim Unfall beschädigten Kraftfahrzeuges  einen möglichst maximalen Erlös zu erzielen. Dennoch soll ein Geschädigter nach der Schadensregulierung nicht über ein größeres  Vermögen verfügen als vor Eintritt des Schadens (schadensrechtliches Bereicherungsverbot). Daher ist eine erzielte Abwrackprämie beim Restwert zu berücksichtigen. Ob der Geschädigte bereits vor dem  Schadensereignis die Inanspruchnahme der Abwrackprämie beabsichtigt hatte oder nicht, ist unerheblich (Amtsgericht Nürtingen, 17.02.210, Az. 11 C 1598/09).

(29.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Führerscheinrecht - Auswechseln der Begründung für die Anordnung einer MPU unzulässig

Das Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist nicht zulässig. Steht die  Anordnung eines Gutachtens (hier: aufgrund zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) im Widerspruch zu früheren Verlautbarungen der Behörde (hier: Bestätigung der Berechtigung zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland), bedarf diese  Anordnung einer näheren Begründung. Andernfalls bestehen nachvollziehbare Gründe für die Nichtbeibringung des Gutachtens mit der Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV  ohne weiteres von der Nichteignung des Betroffenen ausgehen darf (VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010, Az. 10 S 221/09).

(26.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Führerscheinrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis nach Weigerung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen

Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, einem Führerscheininhaber wegen seiner Weigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin (hier: 0,3 g) in seiner Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis zu entziehen. Da der Besitz des vorgefundenen Betäubungsmittels auf Eigenkonsum des Antragstellers hindeute, habe die Fahrerlaubnisbehörde zu Recht Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen gehabt und deshalb das Drogenscreening angeordnet. Da sich der Betroffene dem Drogenscreening nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzogen und für dieses Versäumnis keine ausreichenden Gründe vorgebracht habe, habe ihm die Behörde die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen (VG Mainz, Beschluss v. 25.02.2010, Az. L 69/10.MZ). Unabhängig davon droht dem Betroffenen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz.

(17.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Unfallregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Willen des Versicherungsnehmers

Eine Versicherung kann den Schaden aus einem Verkehrsunfall, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren und auch wenn die Regulierung zu einer Höherstufung des Versicherten beim Schadensfreiheitsrabatt führt. Sie hat aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen insoweit ein Ermessen, das sie allerdings ordnungsgemäß ausüben muss. Insbesondere der Ausgang eines möglichen Prozess ist dabei zu berücksichtigen. Ist zu erwarten, dass der eigene Versicherungsnehmer diesen verliert, ist eine Schadensregulierung auch gegen dessen Willen zulässig (Amtsgericht München, 27.01.2010, Az. 343 C 27107/09).

(15.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Führerscheinrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

Einem Pkw-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, ist die Fahrerlaubnis auch dann zu entziehen, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Blutproben, welche ohne richterliche Anordnung entnommen worden seien, können - anders als möglicherweise im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren - im behördlichen Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Beide Verfahren dienten unterschiedlichen Zwecken: Im Strafprozess werde nachträglich Unrecht geahndet. Demgegenüber diene die Entziehung der Fahrerlaubnis der vorsorglichen Abwehr von Gefahren, die anderen Verkehrsteilnehmern durch ungeeignete Fahrzeugführer drohten. Dieser Gefahr müsse auch dann begegnet werden, wenn das Ergebnis der Blutprobe nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe. (OVG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2010, Az. 10 B 11226/09.OVG).

(10.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen geplant

Der Bundesrat hat am 05.03.2010 zu einem Gesetzentwurf über die EU-weite Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Stellung genommen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung des Europäischen Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in nationales Recht. Dieser enthält die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe oder Geldbuße im Inland anzuerkennen und zu vollstrecken. Hierbei kritisieren die Länder, dass der Erlös aus einer Vollstreckung allein dem Bund zustehen soll. Es sei eine Regelung zu treffen, nach der ein Vollstreckungserlös je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zufließe, da diese einen erheblichen Teil des Verwaltungsaufwandes leisten müssten. Ein einheitliches Instrument zur Vollstreckung von Geldbußen und -strafen fehlte bislang noch.

(08.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Führerscheinrecht - Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Führerscheinen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 25.02.2010 entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses EU- Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz - obwohl im Führerschein eingetragen - nicht im Ausstellermitgliedstaat (hier: Polen) hatte (BVerwG, Az. 3 C.15.09, 3 C.16.09).

(01.03.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftungsquote bei unklarem Auffahrunfall auf der Autobahn

Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Autobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge mit einer Quote von 50/50 geteilt. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsstreit konnte nicht geklärt werden, ob der Beklagte - wie vom Kläger behauptet - plötzlich auf die linke Spur wechselte und dabei das klägerische Fahrzeug übersehen habe oder ob der Beklagte - wie er selbst behauptete - bereits längere Zeit auf der linken Spur gefahren war und es sich also um einen “klassischen” Auffahrunfall, bei dem den Auffahrenden die Schuld trifft, handelte (LG Coburg, Az. 11 O 650/08).

(26.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Bundesweites Register für Kfz-Steuersünder geplant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt. Danach soll derjenige, der ein Kfz zulassen will, künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden.

(23.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Autorecht - Falsche Farbe eines Fahrzeugs als Sachmangel

Die Lieferung eines gekauften Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe (hier: Schwarz statt blau metallic) stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Die Lackfarbe bestimmt maßgeblich das Erscheinungsbild eines Pkw und gehört deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 70/07).

(19.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftungsverteilung bei Unfall zwischen einem Pkw und einem falsch fahrenden Radfahrer

Kollidiert ein rechtsabbiegender Autofahrer mit einem ihm entgegenkommenden, also auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer, den er allerdings vorher bemerken konnte, haftet der Fahrradfahrer zu einem Drittel. Der Autofahrer hat seinen Schaden aus dem Verkehrsunfall zu zwei Dritteln selbst zu tragen. Bei der Schadensverteilung sei insbesondere auch die von einem Pkw ausghende “Betriebsgefahr” zu berücksichtigen und, dass das Verkehrszeichen “Vorfahrt gewähren” grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern auf der bevorrechtigten Straße den Vorrang gewähre, also auch Radfahrern, die aus der falschen Richtung kämen (Urteil des Amtsgerichts München, Az. 343 C 5058/09).

(15.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS ist rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Beschluss vom 11.08.2009 sogenannte Video-Dauermessverfahren (VKS 3.0) ohne konkreten Tatverdacht für rechtswidrig erachtet. Dementsprechend wurde in der gerichtlichen Praxis angenommen, dass die aus der Dauervideoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun aber klargestellt, dass ein Beweisverwertungsverbot nur für solche Messverfahren in Betracht kommt, die eine Überwachung, also eine Aufzeichnung des fließenden Verkehrs, vornehmen ohne dass ein Tatverdacht besteht, nicht aber für solche Messverfahren, die nur aufzeichnen, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, etwa das Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS. Insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird - anders als bei der verdachtslosen Dauerüberwachung - nicht verletzt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2010, Az. 4 Ss 1525/09).

(10.02.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Haftung bei Unfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit

Ist der Fahrer eines Pkw innerorts deutlich zu schnell und kann er ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich ein Unfall ereignet. Der beklagte Unfallgegner wollte kurz nach dem Ortsschild auf die vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen, auf der der Fahrer des Fahrzeugs des Klägers mit rund 100 km/h unterwegs war. Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs versuchte, einen Unfall zu vermeiden, geriet dabei ins Schleudern und prallte gegen einen Laternenmast. Ein Schadensersatzanspruch gegen den - eigentlich wartepflichtigen - Einbiegenden besteht dennoch nicht, da dem Fahrer des Klägerfahrzeugs ein grober Verkehrsverstoß zur Last gelegt werden muss und dieser daher die Alleinschuld an dem Unfall trägt (LG Coburg, Az. 21 O 655/08).

(27.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Verkehrsrecht - Beschädigung eines Pkw auf dem Parkplatz eines Supermarkts

Eine sich automatisch nach aussen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt üblich und allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen. Eine gesonderte Warnung durch den Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich, eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten liegt nicht vor (Urteil des Amtsgerichts München, Az. 281 C 16247/09).

(19.01.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv:

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

 

 

Sie sind hier: www.ra-klose.com / Aktuelles / Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg

Mathias Klose

Rechtsanwalt

 

Dr.-Gessler-Str. 16a

93051 Regensburg

 

Telefon:

0941

-

630 914 77

Mobil:

0170

-

868 669 8

Telefax:

0941

-

981 74

 

http://www.ra-klose.com

Email: kanzlei@ra-klose.com

Rechtsanwalt Klose, Regensburg: Arbeitsrecht | Sozialrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht