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Übersicht: Das Bußgeld im Straßenverkehr
Die Regelsätze der Höhe eines Bußgeldes für Verkehrsverstöße ergeben sich aus der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - dem Bußgeldkatalog (BKatVO).
Zu beachten ist dabei, dass es sich um “Regelsätze”, die von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit ausgehen; in ungewöhnlichen Fällen oder bei vorsätzlicher Begehung kann es daher durchaus zu Abweichungen von den Regel-Geldbußen kommen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Bußgelder im Straßenverkehr zum 01.02.2009 erheblich erhöht wurden, teilweise fand eine Verdoppelung der bisherigen Bußgelder statt. Wann der neue Bußgeldkatalog, wann der alte anzuwenden ist, ergibt sich aus dem Tag der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit. Bis zum 31.01.2009 wird der alte Bußgeldkatalog angewendet, ab dem 01.02.2009 der neue.
Die nachfolgende Übersicht über die wichtigsten Bußgeldhöhen kann deswegen auch nur eine erste Orientierung bieten:
Ordnungswidrigkeit
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Bußgeld bis 31.01.2009 |
Bußgeld ab 01.02.2009 |
Alkohol und Betäubungsmittel |
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0,5 - 1,09 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK)
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€ 250,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 500,00 + 1 Monat Fahrverbot
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0,25 - 0,54 mg/l Atemalkoholkonzentration (AAK)
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€ 250,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 500,00 + 1 Monat Fahrverbot
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Nachgewiesenes Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
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€ 250,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 500,00 + 1 Monat Fahrverbot
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Überholen, Parken und Vorfahrt |
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Rechts Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften
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€ 30,00
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€ 30,00
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- ausserhalb geschlossener Ortschaften
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€ 50,00
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€ 100,00
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Überholen trotz Überholverbot
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€ 40,00
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€ 70,00
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Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung eines anderen
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€ 50,00
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€ 100,00
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Parken in der Feuerwehrzufahrt
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€ 35,00
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€ 35,00
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- mit Behinderung
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€ 50,00
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€ 50,00
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Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
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€ 35,00
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€ 35,00
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Geschwindigkeit |
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften um bis zu 10 km/h
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€ 15,00
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€ 15,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 bis zu 20 km/h
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€ 35,00
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€ 35,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 bis zu 25 km/h
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€ 50,00
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€ 80,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 bis zu 30 km/h
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€ 60,00
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€ 100,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 bis zu 40 km/h
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€ 100,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 160,00 + 1 Monat Fahrverbot
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften bis zu 10 km/h
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€ 10,00
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€ 10,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften um 16 bis zu 20 km/h
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€ 30,00
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€ 30,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften um 21 bis zu 25 km/h
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€ 40,00
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€ 70,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften um 26 bis zu 30 km/h
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€ 50,00
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€ 80,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften um 31 bis zu 40 km/h
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€ 75,00
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€ 120,00
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Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW ausserhalb geschlossener Ortschaften um 41 bis zu 50 km/h
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€ 100,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 160,00 + 1 Monat Fahrverbot
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Abstand |
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 5/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
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€ 40,00
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€ 75,00
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
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€ 100,00 + 1 Monat Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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€ 160,00 + 1 Monat Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 2/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
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€ 150,00 + 2 Monate Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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€ 240,00 + 2 Monat Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
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€ 200,00 + 3 Monate Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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€ 320,00 + 3 Monate Fahrverbot, wenn die Geschwindig-keit 100 km/h übersteigt
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 5/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
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€ 60,00
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€ 100,00
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
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€ 150,00 + 1 Monat Fahrverbot
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€ 240,00 + 1 Monat Fahrverbot
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Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
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€ 250,00 + 3 Monate Fahrverbot
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€ 400,00 + 3 Monate Fahrverbot
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Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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