Rechtsanwalt Mathias Klose

30.12.2008 - Aus aktuellem Anlass...

Der Gesundheitsfonds 2009

Zur Zeit erheben die 217 verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verschieden hohe Beitragssätze. Diese liegen zwischen rund 12,0 und 16,0 des Bruttoeinkommens des Versicherten.

Ab dem 01.01.2009 ändert sich die Form der Beitragserhebung der einzelnen Krankenversicherungen aber wesentlich. Nach dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Gesundheitsfonds eingeführt. Das bedeutet vor allem, dass alle Versicherten denselben Beitragssatz zu bezahlen haben, und zwar unabhängig davon, in welcher gesetzlichen Krankenversicherung sie versichert sind. Der einheitliche Beitragssatz soll die Gleichheit zwischen den Versicherten herstellen, die ja alle die gleichen gesetzlich vorgesehenen Leistungen erhalten. Ab 2009 gelten damit nicht nur in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung dieselben Beitragssätze, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragshöhe wird 15,5% des Bruttoverdienstes betragen. Der ermäßigte Beitragssatz 14,9%. Für Arbeitgeber gilt, dass sie lediglich die Hälfte aus 14,6 bzw. 14,0% zu tragen haben, die letzten 0,9% trägt alleine der Arbeitnehmer.

Die einzelnen Krankenkassen können aber, wenn sie mit dem ihnen zugeteilten Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, einen Zuschlag in Höhe bis zu einem 1% des Bruttoeinkommens fordern. Diesen werden Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht zu bezahlen haben. Auch an der Familienversicherung wird sich nichts ändern, der Zusatzbeitrag ist für insoweit mitversicherte Personen, wie Ehegatte und Kinder, nicht zu bezahlen.

Abgesehen von einem einheitlichen Beitragssatz sieht das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise die Einführung neuer Leistungen der Krankenkassen vor, Leistungskürzungen sind nicht vorgesehen. Jede Krankenkasse muss künftig auch ein Hausarztmodell, Wahltarife und besondere Versorgungsangebote anbieten.

Im Ergebnis wird Umstrukturierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Einführung des Gesundheitsfonds für den einzelnen Versicherten - abgesehen von dem einheitlichen Beitragssatz - keine wesentlichen Umstellungen oder Änderung mit sich bringen.

 

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