|
Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.05.2011, Az. 7 Qs 44/2011
Orientierungssatz von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose:
- Kommen mildere Mittel in Betracht, insbesondere Auflagen wie das Erbringen einer Sicherheitsleistung, kann ein Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt werden, auch wenn dem Beschuldigten im Falle der Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe droht.
|