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Beschluss des Oberlandesgericht Nürnberg vom 17.12.2009, Az. 1 St OLG Ss 227/09
Orientierungssätze von Rechtsanwalt Mathias Klose:
- Pflichtverteidigerbestellung ist (auch) bei drohendem Bewährungswiderruf - und damit drohender Freiheitsstrafe von wenigstens zwölf Monaten - erforderlich.
- Ein darauf gerichteter Antrag des Angeklagten ist nicht erforderlich.
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