Rechtsanwalt Mathias Klose - Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

Beschluss des Oberlandesgericht Nürnberg vom 17.12.2009, Az. 1 St OLG Ss 227/09

Orientierungssätze von Rechtsanwalt Mathias Klose:

  1. Pflichtverteidigerbestellung ist (auch) bei drohendem Bewährungswiderruf - und damit drohender Freiheitsstrafe von wenigstens zwölf Monaten - erforderlich.
  2. Ein darauf gerichteter Antrag des Angeklagten ist nicht erforderlich.

 

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