Rechtsanwalt Mathias Klose

Beschluss des Oberlandesgericht Nürnberg vom 15.07.2008, Az. 2 St OLG Ss 153/08

Orientierungssatz von Rechtsanwalt Mathias Klose:

  1. Stellt das Tatgericht in einem Strafverfahren wegen Betrugs zwar fest, dass der Angeklagte den Betrugsschaden nachträglich wieder gut gemacht hat, prüft es aber nicht, ob die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. einer Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB) vorliegen, führt das Revisionsverfahren zur Urteilsaufhebung jedenfalls im Rechtsfolgenausspruch.

 

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