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Übersicht: Punktsystem im Straßenverkehr
Viele Verkehrsverstöße werden nicht nur mit Geldbuße, Geldstrafe oder Fahrverbot geahndet, sondern auch mit Punkten. Das Punktsystem ist in §§ 40 ff. FeV gesetzlich geregelt. Wieviele Punkte eine Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit nach sich zieht, ergibt sich aus Anlage 13 zu § 40 FeV.
Nachfolgend einige Beispiele:
Sieben Punkte:
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Vollrausch, § 323a StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Sechs Punkte:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
- Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge, § 6 PflVG
Fünf Punkte:
- Unerlaubtes Entfernen von Unfallort in bestimmten Fällen, § 142 StGB
- Sonstige Straftaten
Vier Punkte:
- Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze, § 24a StVG
- Überschreiten der zuöässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h ausserorts
- Nichteinhalten des erforderlichen Sicherheitsabstands, z.B. weniger als 3/10 des Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
- Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
Drei Punkte:
- Rechts Überholen ausserhalb geschlossener Ortschaften
- Nichtbefolgen eines roten Wechsellichtzeichens
- Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs
Zwei Punkte:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze für Fahranfänger
- Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
- Benutzen des Seitenstreifens von Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen zum schnellen Vorwärtskommen
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