Rechtsanwalt Mathias Klose

Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 25.03.2010, Az. S 5 AS 86/10 ER

Orientierungssätze von Rechtsanwalt Mathias Klose:

  1. Die Absenkung von Hartz-IV-Leistungen nach § 31 SGB II setzt eine ordnungsgemäße, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Rechtsfolgenbelehrung voraus.
  2. Eine in der Vergangenheit erteilte Rechtsfolgenbelehrung kann eine im konkreten Einzelfall erforderliche Rechtsfolgenbelehrung nicht ersetzen.

 

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