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Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 25.03.2010, Az. S 5 AS 86/10 ER
Orientierungssätze von Rechtsanwalt Mathias Klose:
- Die Absenkung von Hartz-IV-Leistungen nach § 31 SGB II setzt eine ordnungsgemäße, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Rechtsfolgenbelehrung voraus.
- Eine in der Vergangenheit erteilte Rechtsfolgenbelehrung kann eine im konkreten Einzelfall erforderliche Rechtsfolgenbelehrung nicht ersetzen.
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