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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beschränkt sich nicht nur auf das “Recht der Verkehrsunfälle”, auch wenn dies bei rund 345.000 Verkehrsunfällen im Jahr 2007 alleine in Bayern nicht verwunderlich wäre. Vielmehr umfasst das Verkehrsrecht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete, die jeden Teilnehmer am Straßenverkehr - sei es zu Fuß, per Rad oder als Fahrer oder Beifahrer eines KFZ - betreffen können.
- Verkehrszivilrecht: Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen, v.a. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Weitere Informationen finden Sie hier>>>
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Rechtsschutz gegen Bußgeldbescheide, z.B. bei Fahrverbot, Geldbußen und Punkten im Verkehrszentralregister. Weitere Informationen finden Sie hier>>>
- Verkehrsstrafrecht: Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder bei Erhalt eines Strafbefehls wegen Straßenverkehrsdelikten, etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung oder fahrlässiger Körperverletzung. Weitere Informationen finden Sie hier>>>
- Führerscheinrecht: Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde, beispielsweise wegen mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Weitere Informationen finden Sie hier>>>
- Auto-Recht: Das Recht rund um’s Auto, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs und dem Auftreten von Sachmängeln. Weitere Informationen finden Sie hier>>>
Besonders in Verkehrsunfallsachen bin ich aufgrund der vielfältigen umgehend zu erledigenden Aufgaben um unverzügliche Terminvergabe bemüht, so dass Sie in aller Regel noch am selben Tag einen Termin erhalten.
Ausserhalb der Kanzleizeiten erreichen Sie mich im Notfall auch auf meinem Mobiltelefon unter der Rufnummer 0170 / 868 669 8.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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