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Verkehrsrecht & Unfallregulierung
Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist schnelle “erste Hilfe” besonders wichtig, da viele Dinge umgehend geregelt werden müssen und keinen Aufschub dulden. Unter anderem muss möglichst schnell
- die Haftungsfrage beurteilt werden, um abschätzen zu können, ob und inwieweit Kosten durch den Gegner erstattet werden. Dies ist oft ausschlaggebend für Reparaturaufträge oder die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs.
- abgeklärt werden, ob man das Unfallfahrzeug vom eigenen Sachverständigen begutachten lässt oder von einem Sachverständigen der Versicherung,
- in Erfahrung gebracht werden, ob und inwieweit die eigene Rechtsschutzversicherung kostendeckenden Rechtsschutz gewährt, um eigene finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Speziell in Verkehrssachen bin ich daher um unverzügliche Terminvergabe bemüht, so dass Sie in aller Regel noch am selben Tag einen Termin erhalten.
Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall bedeutet zumeist erhebliche Belastungen und finanzielle Risiken für die Unfallbeteiligten, vor allem:
- Sach- und Personenschäden sind zu regulieren, ebenso etwaige Schmerzensgeldansprüche.
- Der Unfallverursacher kann strafrechtlich belangt werden, z.B. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Körperverletzung. Hier drohen u.a. Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Auch wenn kein strafbares Handeln vorliegt, kommt regelmäßig ordnungswidriges Handeln in Betracht, insbesondere Verstöße gegen die StVO, zum Beispiel Abstands- oder Vorfahrtverstöße. Es drohen Fahrverbot, Bußgeld sowie “Punkte” in Flensburg.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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