Rechtsanwalt Mathias Klose

Verkehrsunfallrecht

Ein Verkehrsunfall bedeutet trotz seiner Alltäglichkeit - alleine im Jahr 2009 ereigneten sich in Deutschland mehr als 2.300.000 Verkehrsunfälle - für die Unfallbeteiligten ganz erhebliche Einbußen und Einschränkungen, selbst wenn “nur” Sachschaden entstanden ist.

Alleine der zeitliche Aufwand, der mit der Unfallregulierung verbunden ist, ist enorm:

Eine Reparaturwerkstatt muss beauftragt werden, ein Kostenvoranschlag und/oder ein Kfz-Sachverständigengutachten muss eingeholt werden, ein Mietwagen muss organisiert werden, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung muss verständigt werden, das Unfallfahrzeug muss möglicherweise abgemeldet werden, die Haftungsfrage muss geklärt werden, die Ermittlungsakte der Polizei muss eingesehen und ausgewertet werden, mit dem Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss über die Schadenregulierung verhandelt werden, gegebenenfalls muss zunächst auch erst der Halter eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs oder dessen Versicherung ermittelt werden, bei Personenschäden muss oft zusätzlich mit Ärzten, Krankenhäusern oder Sozialversicherungsträgern korrespondiert werden, ist eine eigene Rechtsschutzversicherung vorhanden, muss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die Deckungszusage der Versicherung eingeholt werden.

Daher bin ich insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen um schnelle “erste Hilfe” und unverzügliche Terminvergabe bemüht. In aller Regel erhalten Sie in Unfallangelegenheiten noch am selben Tag einen Besprechungstermin.

Zum zeitlichen Aufwand tritt jedoch vor allem auch der enorme finanzielle Aufwand und das finanzielle Risiko, das mit jedem Unfall einhergeht. Wird nicht jede Schadensposition vollständig vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt, bleibt dem Unfallgeschädigten zwangsläufig - und möglicherweise zu Unrecht - ein Vermögensschaden aus dem Unfall. Diesen Vermögensschaden zu vermeiden oder, wenn er sich nicht vermeiden lässt, etwa aufgrund einer Teilschuld des Geschädigten, möglichst gering zu halten, ist die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens.

Häufig bietet bereits die Versicherung des Unfallgegners nach der Schadensmeldung an, den Schaden “schnell, unkompliziert und ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts” selbst zu regulieren. Einem derartigen Ansinnen ist aber mit großer Vorsicht zu begegnen. Bietet Ihnen eine gegnerische Versicherung nach einem Unfall ihr eigenes “unkompliziertes Schadenmanagement” an, sollten Sie bei Ihrer Entscheidung immer bedenken, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen hat, sondern ihre eigenen Rechte und (finanziellen) Interessen sowie die ihres eigenen Versicherten. Die gegnerische Versicherung wird regelmäßig versuchen, den aus einem Verkehrsunfall zu leistenden Schadensersatz so niedrig wie möglich zu halten. Durch das eigene Schadensmanagement sparen sich die Versicherer immerhin bereits die Rechtsanwaltsgebühren, die ansonsten - also bei Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts mit der Unfallregulierung - ebenfalls vom Unfallverursacher zu ersetzen sind. Aber auch bei häufig streitigen Schadenspositionen, wie Schmerzensgeld, Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Abzug “neu für alt”, Restwert des Unfallfahrzeugs, Wertminderung, UPE-Aufschlägen, oder der Unfallkostenpauschale wird es oftmals zu rechtswidrigen Kürzungen der Schadenpositionen durch die Kfz-Haftpflichtversicherer kommen.

Ihre Rechte und Interessen aus einem Verkehrsunfall nimmt Ihr eigener Rechtsanwalt für Sie wahr - nicht die gegnerische Versicherung.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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