Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Strafrecht (Archiv 2009)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.



Strafrecht - Keine “rechnerische” Strafzumessung

Im Rahmen der Strafzumessung im Falle einer Verurteilung des Angeklagten ist es für das Gericht nicht möglich, eine “rechnerische” Strafzumessung durchzuführen, die zunächst vom “rechnerischen Mittel” des zur Verfügung stehenden Strafrahmens ausgeht. Vielmehr hat das Gericht unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Punkte unter Berücksichtigung der Strafober- und -untergrenze im Strafrahmen einzuordnen (BGH, Beschl. vom 18.11.2009, Az. 2 StR 483/09).

(22.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung ist europarechtswidrig

Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit gesetzlich zulässige Höchstdauer hinaus verstößt gegen Art. 5 I und Art. 7 I EMRK (Recht auf Freiheit, keine Strafe ohne Gesetz). Damit stellte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entgegen, das eine nachträgliche Verlängerung aufgrund einer Gesetzesänderung noch für rechtmäßig erachtet hatte. Der EGMR hingegen sieht in einem derartigen Vorgehen insbesondere auch eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes. Zusätzlich sprach das Gericht dem Betroffenen eine Entschädigung von 50.000,- € gem. Art. 41 EMRK zu (EGMR, Beschwerde-Nr. 19359/04).

(17.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB)

Ob bei einem Beschuldigten die Steuerungsfähigkeit wegen einer “schweren anderen seelischen Abartigkeit” erheblich vermindert war und deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB anzunehmen ist, die zu einer Strafmilderung führen kann oder aber auch zu einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen zu beantworten hat. Sprechen Anhaltspunkte für eine Vorplanung der Tat (hier: Vergewaltigung) muss der Tatrichter im Urteil darlegen, in welchem Umfang sich anderweitige Umstände die Steuerungsfähigkeit (und damit die Fähigkeit des planvollen Vorgehens) beeinträchtigt waren (Beschl. des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2009, Az. 2 StR 383/09).

(14.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht - Klavierspielen am Sonntag ist nicht ordnungswidrig

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung eines Bußgeldes wegen Klavierspiels am Sonntag war erfolgreich, weil die Anwendung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nur unter Verletzung des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG zur Annahme einer ”erheblichen Ruhestörung” geführt hat. Art. 103 II GG enthält ein besonderes Bestimmtheitsgebot, das den Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit oder Bußgeldbewehrung so konkret zu umschreiben, dass der Normadressat erkennen kann, welches Verhalten der Gesetzgeber sanktioniert. Dies war im zugrunde liegende Fall mit §§ 4, 15 BlnLImSchG nicht gewährleistet. Das Urteil, in dem der Betroffene zu einer Geldbuße von 75,- € verurteilt worden war, wurde daher vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben (Beschluss vom 17.11.2009, Az. 1 BvR 2717/08).

(11.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist strafbar

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals höchstrichterlich entschieden, dass es sich bei Gamma-Butyrolacton GBL sowohl nach der alten als auch nach der neuen, seit dem 23. 7.2009 geltenden Gesetzesfassung um ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt. Dies war bislang, umstritten. GBL ist ein Grundstoff zur Herstellung von liquid-ecstasy. Dies folge aus der pharmakologischen Wirkung von GBL sowie aus dem Umstand, dass die Verwendungsmöglichkeiten als Droge in der Öffentlichkeit bekannt sind und dass sich dementsprechend schon ein Markt an Konsumenten gebildet hat. Daher ist die Abgabe von GBL zu Konsumzwecken auch (weiterhin) nach dem AMG strafbar (Urteil des BGH vom 08.12.2009, Az. 1 StR 277/09).

(08.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten

Jedes Strafgericht muss sich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugen. Gelingt diese Überzeugungsbildung nicht, ist der Angeklagte freizusprechen. Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt und damit der Täterschaft des Angeklagten ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten denknotwendig ausschließende oder eine zwingende Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt. Werden diese Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt, kann das jeweilige Urteil im Revisionsverfahren wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.10.2009, Az. 4 StR 368/09).

(04.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung

Der Angeklagte ist grundsätzlich sowohl berechtigt als auch verpflichtet, in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung ununterbrochen anwesend zu sein. Das Strafprozessrecht kennt hier nur ganz wenige Ausnahmen. Beispielsweise kann sich ein Angeklagter im Strafbefehlsverfahren durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Strafverteidiger vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 S. 1 StPO); unter Umständen kann sich ein Angeklagte auch von seiner Pflicht, zur Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden lassen (§ 233 Abs. 1 StPO); in Bußgeldverfahren ist das Nichterscheinen des Betroffenen unter erleichterten Umständen möglich (§ 72 Abs. 2 OWiG). Ist der Angeklagte jedoch - wie üblicherweise - zum Erscheinen verpflichtet, kann er u.a. gemäß § 247 StPO aus der Hauptverhandlung entfernt werden, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen oder wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. Der vorsitzende Richter hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist. Erfolgt in Abwesenheit des Angeklagten jedoch nicht nur eine Zeugeneinvernahme, sondern auch die Einnahme eines Augenscheins (§ 86 StPO), kann dies die Revision gegen das Urteil begründen (§ 338 Nr. 5 StPO), da der Angeklagte dann rechtswidrigerweise ausgeschlossen war. Die Revision ist jedoch unbegründet, wenn zwar ein Objekt in Abwesenheit des Angeklagten in Augenschein genommen wurde, aber dem Angeklagten das in Augenschein genommene Objekt bei der späteren Unterrichtung durch den Vorsitzenden gezeigt wird.

(03.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel in Vollzugsanstalten

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung vom 27.11.2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver zu bekämpfen. Die Länder beabsichtigen, den Handel mit Betäubungsmitteln in Justizvollzugsanstalten grundsätzlich als besonders schwere Straftat normieren. Als Folge dieser Verschärfung würde der Strafrahmen zukünftig von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen und die bisherige Strafandrohung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) deutlich übertreffen.

(01.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Menschenunwürdige Haftbedingungen bei einer Haftraumgröße von 5,25 qm

Angesichts der besonderen Verantwortung des Staates für Strafgefangene, dürfen  im Strafvollzug bestimmte Minimalstandards der Haftbedingungen nicht unterschritten werden. Ob die Unterbringung in einem Haftraum von  von 5,25 qm Bodenfläche mit räumlich nicht abgetrennter Toilette gegen die Menschenwürde (Art. 1 I GG) verstößt, ist im Rahmen einer Gesamtschau anhand der konkreten Umstände, insbesondere der Größe des Haftraums, der Gestaltung des Sanitärbereichs, aber auch der täglichen Einschlusszeiten und der Dauer der Unterbringung, zu beurteilen. Im hiesigen Fall wurde die Zellengröße von lediglich 5,25 qm als menschenunwürdig eingestuft (VerfGH Berlin, Beschluss vom 03.11.2009, Az. 184/07).

(30.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Bei möglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung ist ein schriftliches Sachverständigengutachten nicht in jedem Fall erforderlich

Aus §§ 80a, 246a StPO in Verbindung mit Art. 2 I GG und Art. 6 EMRK (Grundsatz des fairen Verfahrens) ergibt sich keine selbständige Verpflichtung des Gerichts, in Fällen der möglichen Unterbringung des Beschuldigten in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) von dem zu vernehmenden Sachverständigen stets ein schriftliches vorbereitendes Gutachten zu verlangen. Aus der Strafprozessordnung ergebe sich insoweit nur, dass ein Sachverständiger zu vernehmen sei, also eine mündliche Befragung stattfinde; für die Vorlage eines schriftlichen vorbereitenden Gutachtens existiere hingegen keine gesetzliche Verpflichtung. In der Regel wird aber die Vorlage eines schriftlichen Gutachtens sinnvoll sein und vom Sachverständigen jedenfalls auf Anforderung des Gerichts vorzulegen sein (BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az. 2 StR 205/09).

(25.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Untersuchungshaft und erhöhte Fluchtgefahr

Bei niederländischen Beschuldigten, die eines Betäubungsmitteldeliktes (hier: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln) dringend verdächtig sind, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg von einer erhöhten Fluchtgefahr auszugehen und damit die Untersuchungshaft erleichtert anzuordnen, weil die Niederlande die Auslieferung von Beschuldigten zur Strafverfolgung nach Deutschland davon abhängig machen, dass eine in Deutschland verhängte Freiheitsstrafe in den Niederlanden vollstreckt wird, wobei die Strafe im Wege der Umwandlung drastisch reduziert wird. Der Umstand, dass der niederländische Beschuldigte einen festen Wohnsitz in den Niederlanden hat, wo er wegen der innereuropäisch durchgeführten Rechtshilfe in Strafsachen dem Zugriff der deutschen Justiz nicht vollends entzogen wäre, rechtfertige keine andere Beurteilung der Fluchtgefahr. Diese wird hierdurch vielmehr noch verstärkt (Beschl. vom 04.11.2009, Az. 1 Ws 599/09).

(18.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Gemäß § 174c Abs. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Der Bundesgerichtshof hat sich nun erstmals dazu geäussert, was unter einer “psychotherapeutischen Behandlung” in diesem Sinne zu verstehen ist. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist darunter ausschließlich die von einer Person  durchgeführte Behandlung zu verstehen, die berechtigt ist, die Bezeichnung Psychotherapeut zu führen, nicht etwa auch eine Behandlung, die durch Heilpraktiker, Lebensberater, Konfliktlöser u.a. durchgeführt wird. In solchen Fällen kommt ausschließlich eine Strafbarkeit wegen Sexualdelikten in Betracht, die nicht an das Tatbestandsmerkmal der psychotherapeutischen Behandlung anknüpfen, z.B. sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (Beschluss vom 29.09.2009, Az. 1 StR 426/09).

(16.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Rechtsmittelverzicht nach einer Absprache im Strafprozess

Seitdem die Verständigung in Strafverfahren - auch Deal oder Absprache genannt - durch das Gesetz zur Verständigung in Strafverfahren gesetzlich geregelt ist (§ 257c StPO) , ist ein nach einer Verständigung erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam (§ 302 I 2 StPO). Ist vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung jedoch auf eine verfahrensbeendende Absprache hin ein Rechtsmittelverzicht erklärt worden, kann dieser wirksam sein und die Rechtskraft des Urteils herbeiführen. Die spätere gesetzliche Normierung der Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach Absprache beseitigt die bereits eingetretene Rechtskraft nicht mehr (Bundesgerichtshof, Beschl. vom 29.09.2009, Az. 1 StR 376/09).

(11.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Aufhebung eines Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch erfasst nicht auch die Kompensation einer Verfahrensverzögerung

Hebt das Rechtsmittelgericht in der Revision ein Urteil ausschließlich im Rechtsfolgenausspruch auf, d.h. der eigentliche Schuldspruch bleibt bestehen, nicht jedoch die ausgeworfene Rechtsfolge, bezieht sich die Aufhebung nicht auch auf eine ausgesprochene Kompensation der ausgeworfenen Strafe wegen einer unzulässigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 MRK) im Wege der sogenannten Vollstreckungslösung. Vielmehr bleibt die Kompensation bestehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.08.2009, Az. 3 StR 250/09).

(09.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geplant

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird einmal mehr erweitert. Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem BtMG unterstellen soll. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie Spice und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP-47,497-Homologe und JWH-018 durch eine Eilverordnung dem BtMG unterstellt. Diese Regelung läuft nach einem Jahr aus und wird nun durch eine dauerhafte Unterstellung dieser Stoffe unter das BtMG fortgeführt. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem BtMG untersagt. Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt: Zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen z.T. als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden und Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

(06.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Urteilsaufhebung wegen unzureichenden Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

In der Anklageschrift bzw. im Strafbefehl wird dem Betroffenen mitgeteilt, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt er sich strafbar gemacht haben soll und welche Strafvorschriften dementsprechend Anwendung finden. Ergeben sich in der späteren Hauptverhandlung Hinweise darauf, dass auch Strafbarkeit nach anderen Strafvorschriften in Betracht kommt, ist der Angeklagte gem. § 265 StPO auf diese Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis gem. § 265 StPO kann dies die Revision gegen das Urteil begründen. “Zwar enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung darüber, in welcher Weise ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen ist. Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen, ergibt sich jedoch, dass ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, dass er dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten. Der Hinweis muss ihnen deshalb erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommt ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale möglicherweise als erfüllt ansieht”. Der bloße Hinweis in der Terminsladung, dass eine “Verurteilung wegen Rauschtaten” in Betracht komme, wenn später eine Verurteilung wegen Vollrauschs (§ 323a StGB) erfolgt, die Anklageschrift aber nur Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nannte, ist unzureichend (OLG Oldenburg, Beschl. vom 20.10.2009, Az. 1 Ss 143/09).

(02.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Europäische Mindeststandards für Beschuldigtenrechte in Strafverfahren

Die Justizminister und -ministerinnen der Europäischen Union haben sich am 23.10.2009 auf einen Fahrplan geeinigt, mit dem europaweit Mindeststandards für Beschuldigtenrechte in Strafverfahren eingeführt werden sollen. Zugleich haben sich die Ministerinnen und Minister auf einen ersten Schritt zur Umsetzung dieses Fahrplans verständigt und einen Rahmenbeschluss politisch geeinigt, der das Recht auf Übersetzung und Verdolmetschung in Strafverfahren garantiert. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich u.a., bei allen Vernehmungen, z.B. auf der Polizeiwache oder vor einem Staatsanwalt oder Richter, einen Dolmetscher auf Kosten des Staates zur Verfügung zu stellen; auch entsprechende Verteidigergespräche werden gedolmetscht. Darüber hinaus erhält der Beschuldigte eine Übersetzung der wesentlichen Unterlagen, wie z.B. des Haftbefehls oder der Anklageschrift. Daneben sollen stufenweise vereinheitlicht und verbessert werden: Belehrung über die Rechte und Unterrichtung über die Beschuldigung, Rechtsbeistand, Benachrichtigung von Verwandten, Arbeitgeber und Konsularbehörden, besondere Schutzmaßnahmen für Beschuldigte, die z.B. wegen Krankheit besonderer Fürsorge bedürfen sowie die Untersuchungshaft.

(27.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verbot der Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige (§ 184d StGB)

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das strafrechtliche Verbot der Verbreitung einfach pornografisch Darbietungen im Internet an Minderjährige wendet (§ 184d StGB), nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden waren nicht hinreichend begründet, insbesondere setzte sich der von den Beschwerdeführern gerügte Verstoß gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 II GG) im Bezug auf das Tatbestandsmerkmal Pornografie nicht ausreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu auseinander (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2009, Az. 1 BvR 710/05 u.a.).

(26.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Widerruf der psychotherapeutischen Approbation wegen Sexualstraftaten

Einem Psychotherapeuten, der wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in mehreren Fällen (§ 174c StGB) rechtskräftig verurteilt wurde, kann die Approbation entzogen werden, da er sich durch die abgeurteilten Taten als unwürdig zur Ausübung seines Berufes erwiesen habe. Der Widerruf der Approbation erweise sich auch im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) als verhältnismäßig, denn der Widerruf sei durch die überragende Bedeutung des Schutzes des Ansehens der Berufsgruppe der Psychotherapeuten im Interesse eines funktionierenden Therapeut-Patienten-Verhältnisses gerechtfertigt (VG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2009, Az. 4 K 597/09).

(23.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Belehrungspflicht bei Spontanäußerungen eines Verdächtigen

Gem. § 136 I 2 StPO ist der Beschuldigte bei seiner ersten Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm freisteht, sich zu den Beschuldigungen zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und dass er jederzeit, auch noch vor der Befragung, einen Verteidiger zu Rate ziehen kann. Die Belehrung nach § 136 I 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet. Problematisch ist in der Praxis aber häufig, wann einer erste Beschuldigtenvernehmung vorliegt, insbesondere wenn der Beschuldigte zunächst als Zeuge befragt wird oder freiwillige Angaben zur Sache macht - sogenannte Spontanäußerungen. In der Rechtsprechung werden Spontanäußerungen überwiegend als verwertbar angesehen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs könnte jedoch dann ein Beweisverwertungsverbot bestehen, wenn sich Polizeibeamte von einem Tatverdächtigen nach pauschalem Geständnis einer schweren Straftat (hier: versuchter Totschlag) und der unmittelbar darauf erfolgten Festnahme über eine beträchtliche Zeitspanne Einzelheiten der Tat berichten ließen, ohne den von ihnen ersichtlich als Beschuldigten behandelten Täter auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen; in diesem Fall läge eine gezielte Umgehung von Beschuldigtenrechte nahe, die ein Beweisverwertungsverbot begründen könnte (BGH, Az. 4 StR 170/09).

(13.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Zeugnisverweigerungsrechte bei der akustischen Wohnraumüberwachung

Werden durch eine Wohnraumüberwachungsmaßnahme Gespräche eines nach § 52 StPO Zeugnisverweigerungsberechtigten aufgezeichnet, z.B. Gespräche des Verbloten oder des Ehepartners, so richtet sich die Verwertbarkeit dieser Gesprächsinhalte stets nach der Vorschrift des § 100 c Abs. 6 StPO. Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum. Das bedeutet, die aufgezeichneten Gesprächsinhalte dürfen strafprozessual verwertet werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Bedeutung des zugrunde liegenden Vertrauensverhältnisses nicht ausser Verhältnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten steht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.08.2009, Az. 3 StR 552/08).

(08.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Anzahl der akustischen Wohnraumüberwachungen zur Strafverfolgung rückläufig

Die Bundesregierung hat den jährlichen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2008 erstattet. Im vergangenen Jahr wurde in insgesamt drei Bundesländern und sowie beim Generalbundesanwalt in insgesamt sieben von rund 6.000.000 Ermittlungsverfahren die akustische Wohnraumüberwachung durchgeführt. Damit ist die Zahl gegenüber dem Jahr 2007, in dem in zehn Verfahren die akustische Wohnraumüberwachung angeordnet wurde, rückläufig. Ein Anstieg ist im Vergleich zum Jahr 2006 zu verzeichnen, in dem nur drei Anordnungen ergingen. Die Überwachungen wurden zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, von Verbrechen wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelstraftaten sowie wegen der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung angeordnet. Maßnahmen der Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr und zum Zwecke der Eigensicherung wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt (Bundesjustizministerium, PM vom 30.09.2009).

(02.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei rechtswidrigem Haftbefehl

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist nicht jede  Untersuchungshaft ohne weiteres rechtswidrig i.S.v. Art. 5 I EMRK, wenn sie aufgrund eines formellen Fehlers des zugrunde liegenden Haftbefehls vollzogen wurde. Das in Art. 5 IV EMRK gewährleistete kurzfristige Haftprüfungsverfahren muss den Anspruch auf rechtliches Gehör wahren und den Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten respektieren, insbesondere also zwischen Beschuldigtem und Verteidiger einerseits und den Strafverfolgungsbehörden andererseits. Eine diesbezügliche Verletzung liegt jedenfalls dann vor, wenn dem Strafverteidiger nicht Einsicht in alle für die Verteidigung des Beschuldigten relevanten Aktenbestandteile gewährt wird (Urteil vom 09.07.2009, Az. EGMR Nr. 11364/03).

(14.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

Die Anordnung einer Blutentnahme steht grundsätzlich dem Richter zu (§ 81a II StPO). Nur bei Gefahr im Verzug, also wenn die vorherige Einholung des richterlichen Beschlusses den Zweck der Maßnahme gefährdet, mithin die Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK) unmöglich macht, kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei den Eingriff anordnen. Hier ging es um eine Blutentnahme bei Verdacht der Trunkenheit im Verkehr. Dabei muss die Gefährdung mit Tatsachen belegt und in den Akten dokumentiert werden. Wird dem zuwider gehandelt und nicht oder nicht hinreichend versucht, einen Richterbeschluss zu erwirken, also die Eilkompetenz zu Unrecht angenommen, kann ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Ergebnisses der durchgeführten Blutentnahme gegeben sein. Zwar nicht als regelfall, aber jedenfalls dann, wenn der Richtervorbehalt bewusst und zielgerichtet umgangen wird, bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei einem ähnlichen, vergleichbar schweren Fehler (Beschluss des OLG Celle vom 06.08.2009, Az. 32 Ss 94/09).

(14.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Betrug rechtfertigt den Widerruf der ärztlichen Approbation

Einem Arzt, der über Jahre hinweg Betrug zum Nachteil des Kassenärztlichen Vereinigung begeht, kann die ärztliche Approbation wegen Unwürdigkeit widerrufen werden. Im vorliegenden Fall verursachte der betroffene Arzt einen Betrugsschaden in Höhe von rund 550.000,- € und nachdem ihm bereits im Jahr 2003 die gesonderte Zulassung zur Behandlung von Kassenpatienten entzogen worden war, wurde in der Folgezeit auch die Approbation widerrufen. Nach Ansicht des OVG Lüneburg auch zu Recht, da aufgrund des strafrechtlich relevanten Verhaltens des Arztes das Vertrauen der Patienten und der Allgemeinheit in seine Integrität nicht gegeben sei. Der Betroffene darf seinen Beruf als Arzt daher auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung (hier: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung) nicht mehr ausüben (Beschluss vom 02.09.2009, Az. 8 LA 99/09).

(10.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Neue Kronzeugen-Regelung (§ 46 b StGB) in Kraft getreten

Zum 01.09.09 ist eine neue strafrechtliche Kronzeugen-Regelung in Kraft getreten. Bei Straftätern, die zur Verhinderung oder zur Aufklärung schwerer Straftaten beitragen, kann die Strafe, die sie selbst zu erwarten haben, künftig gemildert werden oder es kann ganz von Strafe abgesehen werden. Bislang existierten Kronzeugenregelung nur in einzelnen Strafrechtsbereichen, z.B. mit § 31 BtMG im Betäubungsmittelstrafrecht, oder bei einzelnen Delikten, z.B. der Geldwäsche. Mit der neuen, allgemeinen Kronzeugenregelung soll die Kooperationsbereitschaft von Straftätern erhöht und so die Aufklärungsquote verbessert werden. Anwendbar ist die Neuregelung des § 46b StGB etwa bei Tötungsdelikten, Raub, Erpressung, Bandendiebstahl, Betrug oder bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. In jedem Fall muss der potentielle Kronzeuge sein Wissen frühzeitig offenbaren, nämlich vor Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn. Darüber, ob die neue Kronzeugenregelung des § 46b StGB angewendet wird und der Betroffene in den Genuss einer Strafmilderung oder eines Absehens von Strafe kommt, entscheidet das für die Durchführung der Hauptverhandlung zuständige Gericht.

(02.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Keine Haftentschädigung wegen Mehrfachbelegung und offener Toilette

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf besteht kein Anspruch auf Haftentschädigung, wenn ein Gefangener in einer Gemeinschaftszelle mit mehreren anderen Häftlingen und offener Toilette untergebracht wird. In Haftangelegenheiten kommt ein Schmerzensgeldanspruch nur bei einer besonderen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts in Betracht, wofür sich die Haftumstände in besonderem Maße auf die körperliche und seelische Verfassung des Gefangenen auswirken müssen; dies sei hier aber nicht der Fall gewesen (Az. II-18 W 46/09, Beschluss vom 27.07.2009).

(01.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Baden-Württemberg führt als erstes Bundesland die “elektronische Fußfessel” im Strafvollzug ein

In Baden-Württemberg kommt im Rahmen des Strafvollzugs künftig erstmals in Deutschland die “elektronische Fußfessel” zum Einsatz. Der Landtag stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Mit dem Beginn des Einsatz ist gegen Ende dieses Jahres zu rechnen, das Gesetz ist auf vier Jahre befristet. Die elektronische Aufsicht ist für zwei Gruppen von Gefangenen vorgesehen. Zum einen für Gefangene, gegen die, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten, eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird und zum anderen für Gefangene, die kurz vor der Haftentlassung stehen und auf die Freiheit vorbereitet werden sollen. Voraussetzung der Überwachung mittels elektronischer Fußfessel, mit der u.a. ein Bewegungsprofil des Trägers erstellt werden kann, ist aber in jedem Fall die Einwilligung des Gefangenen.

(27.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Richterliche Mitschriften einer Hauptverhandlung können keine Beweismittel sein

Eigene Mitschriften, die ein an einer strafrechtlichen Hauptverhandlung beteiligter Richter in der Hauptverhandlung macht, können, wenn der Richter später anderweitig als Zeuge in einem Strafverfahren vernommen wird, nicht als Beweismittel herangezogen werden. Die eigenen Mitschriften - nicht das förmliche Hauptverhandlungsprotokoll nach § 271 StPO - unterliegen einem Beweiserhebungsverbot, da sie dem richterlichen Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG), unterliegen. Die Revision des Betroffenen, die sich u.a. darauf stützte, dass das landgerichtliche Urteil, durch welches er wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, fehlerhaft sei, weil die Beschlagnahme der eigenen Mitschriften eines früheren Richters zu Unrecht unterblieben sei, hatte daher keinen Erfolg, da die Beschlagnahme unter Berücksichtigung des § 43 DRiG zu Recht unterblieben ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.07.2009, Az. 2 StR 54/09).

(13.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Kein Beweisverwertungsverbot nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung

Liegt einer Wohnungsdurchsuchung ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss zugrunde (hier: Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes), sind die im Zuge dieser rechtswidrigen Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel (hier: U.a. Haschisch in nicht geringer Menge) im Strafverfahren trotzdem verwertbar, sie unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts liegt in solchen Fällen zwar eine Verletzung von Art. 13 Abs. 1 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung - vor, ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot lässt sich daraus aber nicht zwingend ableiten. Vielmehr ist bei einem Verstoß gegen Beweisgewinnungsvorschriften eine Einzelfallabwägung vorzunehmen und dann zu entscheiden, ob die gewonnenen Beweismittel verwertbar sind oder nicht, wobei das Bejahen eines Beweisverwertungsverbots die Ausnahme darstellen soll. Die Verurteilung des Betroffenen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG bleibt daher bestehen (2 BvR 2225/08, Beschl. vom 02.07.2009).

(03.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

Der Bundesgerichtshof weist in seinem Beschluss vom 27.05.2009 ausdrücklich darauf hin, dass es der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei Tötungsdelikten, aufgrund ihrer Leistungs- und Kontrollbefugnis (die Staatsanwaltschaft ist die “Herrin des Ermittlungsverfahrens”) obliegt, der “immer größer werdenden praktischen Bedeutung der Beweisverwertungsverbote gerecht zu werden”. Die Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für eine “rechtsstaatliche, faire und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens, auch soweit es durch die Polizei geführt wird”. Beispielsweise im Zusammenhang mit möglichen Beweisverwertungsverboten wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Belehrung als Beschuldigter (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO) oder mangels qualifizierter Belehrung nach zunächst zu Unrecht erfolgter Vernehmung als Zeuge statt als Beschuldigter ist die Staatsanwaltschaft gehalten, ihre Leitungs- und Kontrollbefugnisse effektiv auszuüben (Az. 1 StR 99/09).

(29.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten durch “hacker tools”

Tatobjekt des § 202 c I Nr. 2 StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) kann nur ein Programm sein, dessen Zweck die Begehung von Computerstraftaten nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202 StGB (Abfangen von Daten) ist. Das Programm muss also in der Absicht, solche Delikte zu begehen, entwickelt oder modifiziert worden sein (“hacker tool”). Diese Absicht muss sich auch objektiv manifestiert haben. Die bloße Eignung reicht indes nicht aus, so dass “dual tools” nicht unter den Tatbestand des § 202c I Nr. 2 StGB fallen. Werden Schadprogramme mit Einverständnis des Berechtigten zur Sicherheitsüberprüfung eingesetzt, liegt kein Fall des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten vor (BVerfG, Beschl. vom 18.05.2009, Az. 2 BvR 2233/07).

(27.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftaten zulässig

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftaten über den Beschuldigten verfassungsrechtlich zulässig. Bei dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sexualdelikt handelte es sich um Vergewaltigung. Die Berichterstattung verletzt den Beschuldigten nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG). “Die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben, gehört sogar zum absolut geschützten Kernbereich des Grundrechts. Das gilt aber nicht uneingeschränkt für den Bereich der Sexualität. Bei Sexualstraftaten sind gewalttätige Übergriffe in die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit des Opfers tatbestimmend. Daher liegt die Annahme fern, dass die Umstände der Begehung einer Sexualstraftat zur absolut geschützten Intimsphäre des Täters zählen. Ein verurteilter Straftäter einer Sexualstraftat muss es daher dulden, dass im Fall der Berichterstattung über eine ihm zur Last gelegte Straftat sein allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden Berichterstattung unter Umständen zurücktreten kann” (Beschl. vom 10.06.2009, Az. 1 BvR 1107/09).

(24.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nichtbenachrichtigung des Verteidiger

Wird dem Beschuldigten eine Entscheidung förmlich zugestellt (hier: Beschluss über den Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung) und erhält der Verteidiger des Beschuldigten von der Entscheidung keine Abschrift mitgeteilt, liegt ein Verstoß gegen § 145a III 2 StPO vor. Das gilt auch dann, wenn der Verteidiger vom Mandanten telefonisch über die Zustellung informiert wurde. Versäumt der Verteidiger mangels genauer Kenntnis des Widerrufsbeschlusses die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde, so ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschl. vom 13.07.2009, Az. 4 Ws 27/09).

(20.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beschlagnahme von E-mails beim Provider ist zulässig

Nach dem bereits der Bundesgerichtshof die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-mails beim Provider für zulässig gehalten hat (siehe hier), hält nun auch das Bundesverfassungsgericht diese Vorgehensweise für verfassungsgemäß. Die Beschlagnahme und Sicherstellung von E-mails beim Provider greift zwar in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) ein, die strafprozessualen Befugnisse (§§ 94 ff. StPO) rechtfertigen den Eingriff aber, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den “sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung” des Strafverfahrens Rechnung getragen wird (Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009, Az. 2 BvR 902/06).

(16.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beweiswert einer DNA-Analyse

Die Bestimmung des Beweiswerts einer mitochondrialen DNA-Analyse bedarf sehr sorgfältiger Bewertung. Dabei kann auch die Heranziehung eines biostatischen Sachverständigen empfehlenswert sein. Das Landgericht hatte in einem Verfahren wegen versuchten Mordes den Beweiswert einer mitochondrialen DNA-Analyse als “nur begrenzt beweiswertig” eingestuft. Diese Beweiswürdigung hielt jedoch rechtlicher Überprüfung im Rahmen der Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht stand (BGH, Urteil vom 26.05.2009, Az. 1 StR 597/08).

(13.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen

Der Beschuldigte befindet sich seit November 2007 wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft. Im März 2008 fand das Verfahren I. Instanz statt, im Januar 2009 die Berufungshauptverhandlung. Gegen das Berufungsurteil wurde das Rechtsmittel der Revision eingelegt, über die vom Revisionsgericht noch nicht entschieden wurde. Gegen die Anordnung der Haftfortdauer erhob der Beschuldigte mit Erfolg Verfassungsbeschwerde und beanstandete die überlange Verfahrensdauer. Wird in Haftsachen die Haftfortdauer angeordnet, muss eine Abwägung zwischen dem Freiheitsinteresse des Betroffenen und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse getroffen werden. Mit zunehmender Verfahrensdauer wachsen die Anforderungen an die Anordnung der Haftfortdauer. Das bloße Drohen einer erheblichen Freiheitsstrafe rechtfertigt dabei nicht den Verstoß gegen das strafverfahrensrechtliche Beschleunigungsgebot (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2009, Az. 2 BvR 388/09).

(09.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Die Äußerung “durchgeknallter Staatsanwalt” stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Bezeichnung “durchgeknallt” nicht in jedem Fall als unzulässige Schmähkritik und damit als Beleidigung (§ 185 StGB). Vielmehr ist eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und dem Recht auf Meinungsfreiheit des Äußernden erforderlich, wobei besonders auch der Kontext der Äußerung zu berücksichtigen ist. Nur wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die Bezeichnung einer Person als “durchgeknallt” als herabwürdigende Schmähkritik zu verstehen ist, kann von einer strafrechtlich relevanten Beleidigung ausgegangen werden (Az. 1 BvR 2272/04, Beschluss vom 12.05.2009).

(08.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts von Angehörigen

Bestimmte Angehörige eines Beschuldigten, z.B. Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Lebenspartner oder Verlobte, haben im Strafverfahren gegen Ihren Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO), sie brauchen also keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Ist in dem Strafverfahren nicht nur der eigene Angehörige Beschuldigter, sondern gibt es weitere Beschuldigte, so gilt das Zeugnisverweigerungsrecht auch in Bezug auf die Mitbeschuldigten. Das Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Mitbeschuldigten erlischt aber, wenn das Strafverfahren gegen den angehörigen Beschuldigten rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies gilt auch, wenn Strafverfahren gem. § 154 Abs. 1 oder 2 StPO eingestellt wurden (Beschluss des BGH vom 03.04.2009, Az. 1 StR 745/08).

(06.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafmilderung nach § 106 JGG nur im Ausnahmefall

Die Strafmilderungsmöglichkeit nach § 106 JGG (die Möglichkeit, gegen einen Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren statt lebenslänglicher Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren Dauer zu verhängen) hat Ausnahmecharakter. Ob von der Möglichkeit des § 106 JGG Gebrauch gemacht wird, hängt von einer Entscheidung ab, in der die Entwicklungsbelange und die Wiedereingliederungsfähigkeit des Heranwachsende in die Gesellschaft einerseits und die Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit andererseits gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn nicht die Interessen der Allgemeinheit überwiegen, kann die Milderungsmöglichkeit des § 106 JGG durch das Gericht angewendet werden (BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009, Az. 2 BvR 247/09).

(29.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafbarkeit der “Promotionsvermittlung” als Bestechung

Der Angeklagte betrieb ein “Institut für Wissenschaftsberatung”, das sich damit befasste, Akademikern gegen Bezahlung die Möglichkeit der Promotion an deutschen Universitäten zu verschaffen, insbesondere einen Doktorvater, den der Angeklagte seinerseits bezahlte. Die Kosten hierfür betrugen bis zu € 20.000. Da der Angeklagte wusste, dass es zu den Dienstpflichten verbeamteter Hochschullehrer gehört, Doktoranden unentgeltlich zu betreuen, wurde er wegen Bestechung in 61 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt (Beschluss des BGH vom 26.05.2009, Az. 3 StR 48/09).

(22.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung beschlossen

Der Bundestag hat nach langen Diskussionen am 18.06.2009 eine gesetzliche Regelung zu Voraussetzungen und Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen. Das Gesetz entspricht dem Vorschlag des Abgeordneten Stünker (“Stünker-Entwurf”). Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Patientenwille vermittelt werden, wenn sich der Patient selbst nicht mehr dazu äussern kann. Eine Patientenverfügung eröffnet dem Kranken die Möglichkeit, sein Selbstbestimmungs- und Selbstverwirklichungsrecht auch bei schwerer Krankheit zu verwirklichen. Für den behandelnden Arzt bringt eine wirksame Patientenverfügung Rechtsklarheit im Bezug auf möglicherweise strafrechtlich relevantes Handeln im Bereich der Sterbehilfe, insbesondere im Bezug auf den Tatbestand der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder Totschlag durch Unterlassen (§§ 212, 13 StGB). Das Gesetz tritt voraussichtlich am 01.09.2009 in Kraft.

(19.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Speicherung des genetischen Fingerabdrucks rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Fällen einmal mehr entschieden, dass die Speicherung des “genetischen Fingerabdrucks” gem. § 81g StPO eines verurteilten Straftäters rechtswidrig ist, wenn keine “umfangreiche und gründliche Prüfung des Einzelfalls” vorgenommen wird. Unterbleibt die eingehende Einzelfallprüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 81g StPO, wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I GG) der betroffenen Personen verletzt (Az. 2 BvR 287/09, Beschluss vom 22.05.2009). Bei der Einzelfallentscheidung dürfen jedoch Vorstrafen, die nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr verwertet werden dürfen, nicht zum Nachteil des Betroffenen gewertet werden (Az. 2 BvR 400/09, Beschluss vom 22.05.2009).

(17.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Keine kurze Freiheitsstrafe bei nur geringfügiger Körperverletzung

Eine Körperverletzung mit geringem Unrechts- und Schuldgehalt rechtfertigt in der Regel keine kurze Freiheitsstrafe gem. § 47 StGB. Hier handelte es sich um eine folgenlose Ohrfeige, die als spontane Reaktion auf eine Beleidigung erfolgt ist, also eine Körperverletzungshandlung nahe der Bagatellgrenze. Dafür wurde der vorbestrafte Angeklagte in I. Instanz durch den Jugendrichter zu einer kurzen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt bzw. zu zwei Monaten durch die II. Instanz. Die dagegen gerichtete Revision hatte dementsprechend Erfolg (Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 02.06.2009, Az. 1 Ss 81/09).

(12.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Täterschaft und Teilnahme des Betäubungsmittel-Kuriers

Bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel beim Kurier kommt es entscheidend auf den jeweiligen Tatbeitrag betreffend das Umsatzgeschäft insgesamt an und nicht nur auf den Teilbereich des Transports. Die Einordnung der Kuriertätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Betroffene weitere Tätigkeiten, die über den Transport hinausgehen an den Tag legt (BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az. 4 StR 20/09).

(08.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zur Verständigung in Strafverfahren verabschiedet

Der Bundestag hat am 28.05.2009 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Voraussetzungen von verfahrensbeendigenden Absprachen in Strafverfahren regelt. Solche Absprachen sind bislang nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber sehr häufig. Der neue § 257c StPO legt im Wesentlichen die bislang aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Großer Senat für Strafsachen vom 03.05.2005 = BGH 50, 40) in der Praxis üblichen Anforderungen gesetzlich fest. Zum Beispiel müssen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft zustimmen, der “Deal” muss in öffentlicher Hauptverhandlung bekannt gegeben werden, keine Einschränkung bzw. kein Ausschluss von Rechtsmitteln durch die Absprache; vielmehr soll in jedem Fall eine Kontrolle durch das Rechtsmittelgericht möglich sein. In jedem Fall müssen die Grundprinzipen des deutschen Strafverfahrens gewahrt bleiben, d.h. der Prozess darf sich nicht zum Konsensprinzip hin entwickeln, und die Rechtsfolgen müssen sich weiterhin an der Schuld des Betroffenen orientieren (BMJ vom 28.05.2009).

(04.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Recht auf Konfrontation und Befragung von Zeugen

Beruht eine Verurteilung ganz wesentlich auf der Aussage eines Zeugen, in Bezug auf die der Angeklagte während des gesamten Verfahrens nicht die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen oder von einem Verteidiger prüfen zu lassen, insbesondere den Belastungszeugen zu sehen, zu konfrontieren und zu befragen, sind die Verteidigungsrechte in einem Maße beschränkt, das mit dem durch Art. 6 EMRK verbürgten Grundsatz des fairen Verfahrens (fair trial) unvereinbar ist (Urteil des EGMR, Az. 26766/05, 22228/06).

(03.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Allgemeine Kronzeugenregelung verabschiedet

Der Bundestag hat eine neue generelle Kronzeugenregelung verabschiedet. Künftig kann bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten gem. § 100 a Abs. 2 StPO beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden (Pressemeldung des BMJ vom 28.05.2009) Bislang gab es Kronzeugenregelungen nur in einigen besonderen Deliktsbereichen, z.B. § 31 BtMG im Betäubungsmittelstrafrecht.

(29.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Bayerisches Strafvollzugsgesetz ist rechtmäßig

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) ist das Bayerische Strafvollzugsgesetz rechtmäßig, es verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Insbesondere die mögliche Gemeinschaftsunterbringung von Gefangenen, die Beschränkung von Ferngesprächen auf dringende Fälle und der Ausschluss des Empfangs von Pakten mit Nahrungs- und Genussmittel in der Strafhaft sind rechtlich nicht zu beanstanden (Az. Vf. 4-VII-08, 12.05.2009).

(25.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Richtervorbehalt beim Durchsuchungsbeschluss

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren darf die Durchsuchung von Wohnung oder Geschäftsräumen eines Beschuldigten in der Regel nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses erfolgen (Richtervorbehalt, § 105 Abs. 1 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG). Der richterliche Beschluss muss jedoch wirksam sein. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. Insbesondere muss der Tatvorwurf so genau beschrieben werden, dass der äussere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Durchsuchung durchgeführt wird. Der Tatbeitrag des Beschuldigten ist darzustellen Auch die Art und der vorgestellte Inhalt der bei der Durchsuchung aufzufindenden Beweismittel muss möglichst genau beschrieben werden. Auch wenn der Durchsuchungsbeschluss - wie üblich - von der Staatsanwaltschaft vorformuliert wird und dem Richter zur Unterschrift vorgelegt wird, muss dieser das Vorliegen der Voraussetzungen des Erlasses eines Durchsuchungsbeschlusses eigenverantwortlich prüfen. Ist dies nicht der Fall, ist die Durchsuchung rechtswidrig. (Beschluss des BVerfG vom 30.04.2009, Az. 2 BvR 1940/05).

(18.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Sexueller Missbrauch von Kindern per Webcam

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 (Az. 1 StR 105/09) wird der Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB) auch dann erfüllt, wenn “sexuelle Handlungen vor einem Kind” im Internet über eine Webcam vorgenommen werden, so dass das Kind die Handlungen sehen kann. 

(18.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verfassungsbeschwerde und lebenslange Freiheitsstrafe

Die Verfassungsbeschwerde eines wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten gegen die Ablehnung der Aussetzung des Restes der Strafe nach 15 Jahren war erfolgreich, weil das für die Entscheidung über die Aussetzung zuständige Landgericht den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt hatte, insbesondere nicht geklärt wurde, warum dem Verurteilten zuvor Verzugslockerungen in der Haft durch die JVA versagt worden waren (Beschluss des BVerfG vom 30.04.2009, Az. 2 BvR 2009/08).

(11.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Heimliches Abhören in der Untersuchungshaft

Der Betroffene wurde wegen des Verdachts des Mordes in Untersuchungshaft verbracht. Die Gespräche, die der Beschuldigte während der Dauer der Untersuchungshaft im Besucherraum der JVA mit seiner Ehefrau führte, wurden entsprechend eines gerichtlichen Beschluss heimlich abgehört. Die Ergebnisse der abgehörten Gespräche wurden in der späteren Hauptverhandlung gegen den Betroffenen verwendet. In der Revision erklärte der Bundesgerichtshof dieses Vorgehen jedoch für rechtswidrig, da so der Grundsatz der fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 MRK) verletzt wird (BGH, Urteil vom 29.04.2009, Az. 1 StR 701/08).

(04.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beschlagnahme von E-mails beim Provider

Die Beschlagnahme von E-mails eines Beschuldigten beim E-mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht gem. § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen und zulässig (Beschluss des BGH vom 31.03.2009, Az. 1 StR 76/09).

(30.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Schwere Misshandlungen nach einem Raub

Schwere Misshandlungen nach Vollendung eines Raubs können nur dann die Qualifikation des § 250 II Nr. 3 a StGB (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) erfüllen, wenn sie weiterhin von Zueignungsabsicht oder Bereicherungsabsicht getragen werden, also besonders der Beutesicherung oder der Erlangung weiterer Beute dienen sollen (Urteil des BGH vom 25.03.2009, Az. 5 StR 31/09).

(27.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Das Bundeskabinett stimmt am 22.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu. Steuerflucht und Steuerhinterziehung sollen auf diese Weise, vor allem durch erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden erschwert werden (Bundesfinanzministerium vom 22.04.2009).

(23.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die “Strafzumessungslösung”

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen sind unzulässige Verfahrensverzögerungen bei der Strafvollstreckung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (Vollstreckungslösung). Nach der früheren Rechtsprechung wurden die Verzögerungen bereits bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt (Zumessungslösung). Es ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in “Übergangsfällen” noch nach der Zumessungslösung verfahren wird (Beschluss des BVerfG vom 10.03.2009, Az. 2 BvR 49/09).

(20.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Absolutes Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig

Nach Ansicht des OLG Frankfurt ist ein absolutes Rauchverbot für im Maßregelvollzug untergebrachte Personen unzulässig. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz biete für ein generelles Rauchverbot insoweit keine Rechtsgrundlage. Insbesondere bleibt das Rauchen in Einzelzimmern, in Raucherzimmern und im Freien gestattet (Beschl. vom 07.04.2009, Az. 3 Ws 841/08, 3 Ws 847/08).

(14.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Abfrage von Kreditkartendaten im Ermittlungsverfahren

Die Abfrage von Kreditkarten durch die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren (hier: Besitz kinderpornographischer Schriften) stellt keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar und ist damit zulässig, wenn die Kreditkartendaten beim Unternehmen nur maschinell geprüft werden  und mangels Übereinstimmung mit den Suckriterien (hier: 79,99 Dollar zugunsten einer bestimmten Bank) nicht als “Treffer” angezeigt werden, so dass im Ergebnis keine Daten des Überprüften an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Auch wenn im konkreten Fall Daten an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden wären, läge kein unzulässiger Grundrechtseingriff vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2009, Az. 2 BvR 1372/07; 2 BvR 1745/07)

(02.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verstoß gegen die Pflicht, den Verteidiger zu benachrichtigen

Wird ein Beschuldigter ausserhalb der Hauptverhandlung richterlich vernommen, ist auch dem Verteidiger des Beschuldigten die Anwesenheit gestattet. Es stellt ein Recht des Beschuldigten im Strafverfahren dar, dass von dem Vernehmungstermin der Verteidiger benachrichtigt wird (§§ 168c I, V 1 StPO). Unterbleibt die Benachrichtigung des Rechtsanwalts und sagt der Beschuldigte dann zur Sache aus, stellt dies einen Verfahrensfehler dar und kann ein Beweisverwertungsverbot der Aussage begründen. Dieses Verwertungsverbot gilt jedoch nur in Bezug auf den Beschuldigten selbst, nicht auf Mitangeklagte (BGH, Beschluss vom 17.02.2009, Az. 1 StR 691/08).

(27.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Feststellung des Schadens beim Betrug

Ein Betrugsschaden i.S.d. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier: Vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme, für die vom Angeklagten eine Verzinsung in Höhe von 7% je Monat versprochen worden war, tatsächlich aber nicht erfolgt ist) unmittelbar zu einer Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Geschädigten führt, die nicht durch einen anderweitigen Zuwachs kompensiert wird (Grundsatz der Gesamtsaldierung). Vertieft sich der Schaden später weiter oder wird er wieder ausgeglichen oder wiedergutgemacht, hat dies für die Strafbarkeit selbst keine Bedeutung, sondern nur im Rahmen der Strafzumessung (Beschluss des BGH vom 18.02.2009, Az. 1 StR 731/08).

(23.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Zuwiderhandlungen gegen eine räumliche Beschränkung

Mit Beschluss vom 17.02.2009 hat der BGH unter dem Az. 1 StR 381/08 die bislang umstrittene Frage entschieden, ob sich ein Ausländer gem. § 95 I Nr. 7 AufenthG (wiederholtes Zuwiderhandeln gegen eine räumliche Beschränkung) strafbar macht, wenn er gegen eine (behördliche) räumliche Beschränkung gem. § 61 I 2 AufenthG verstößt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage verneint. Eine Strafbarkeit gem. § 95 I Nr. 7 AufenthG kommt nur bei einem Verstoß gegen eine (gesetzliche) räumliche Beschränkung gem. § 61 I 1 AufenthG in Betracht, nicht jedoch bei einer behördlichen Beschränkung.

(19.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug

Bei der Straftat der Verabredung zum gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug (§ 30 II Var. 3 i.V.m. § 263 V StGB) kommt es für die Einordnung der potentiellen Straftat als Vergehen oder Verbrechen nicht auf die Person des Anstifters an, sondern auf die Person, die angestiftet werden soll (Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az. 2 StR 165/08).

(16.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - (Wertersatz-) Verfall von “Kaufgeld”

Geld, das von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelkäufe eingesetzt wurde (Kaufgeld), unterliegt dem Wertersatzverfall gem. § 73a StGB, wenn es nicht sichergestellt werden kann. Wenn also das Geld selbst, die Scheine, nicht mehr sichergestellt werden kann, kann über anderes Geld in selber Höhe des Betroffenen der Verfall angeordnet werden. Mit dem Verfall geht das Eigentum auf den Staat über (Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az. 2 StR 504/08).

(12.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Die “Rügeverkümmerung” im Revisionsverfahren

Im strafrechtlichen Revisionsverfahren sind Verfahrensrügen, also formelle Fehler des Verfahrens, ausschließlich anhand des Hauptverhandlungsprotokolls zu beweisen. Lange Zeit war es dementsprechend unzulässig, das (unrichtige) Hauptverhandlungsprotokoll nach Erhebung einer Verfahrensrüge zu berichtigen und der Verfahrensrüge so nachträglich die Beweisgrundlage zu entziehen - Verbot der “Rügeverkümmerung”. Zuletzt rückte jedoch der Bundesgerichtshof von dieser Haltung ab und erklärte die nachträgliche Berichtigung des Sitzungsprotokolls für zulässig und hob das Verbot der “Rügeverkümmerung” auf diese Weise auf. Der von einer Rügeverkümmerung betroffene Angeklagte erhob gegen diese neue Praxis Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg. Die neue Rechtsprechung zur Rügeverkümmerung ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden und verletzt auch keine Beschuldigtenrechte, etwa das Recht auf ein faires Verfahren (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2009, Az. 2 BvR 2044/07).

(06.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beweiswert des Ergebnisses einer DNA-Analyse

Der BGH hat mit Beschluss vom 21.01.2009 unter dem Az. 1 StR 722/08 entschieden, dass jedenfalls bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich  das Ergebnis der DNA-Analyse wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung für die Überzeugungsbildung des Tatrichters (§ 261 StPO), dass die gesicherte Tatortspur vom Angeklagten herrührt, ausreicht, wenn die Berechnungsgrundlage den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 38, 320/322) entspricht. Unabhängig davon muss das Gericht jedoch feststellen, dass zwischen der DNA-Spur und der Tat ein Zusammenhang besteht.

(02.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Bußgeldvorschriften im Bayerischen Versammlungsrecht teilweise rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bußgeldvorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes (Art 21 Nr. 1, 2, 7, 13, 14 BayVersG), das erst am 01.10.2008 in Kraft getreten ist, vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Ordnungswidrigkeitentatbestände im Zusammenhang mit den Anzeige-, Bekanntgabe-, Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Veranstalter von Versammlungen seien so ausgestaltet, dass sie zu “Einschüchterungseffekten” beim Bürger führen können und daher die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) beeinträchtigen können (Beschluss vom 17.02.2009, Az. 1 BvR 2492/08).

(02.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Unzulässige Untersuchung von Untersuchungsgefangenen im Intimbereich

Eine allgemeine Anordnung, neu aufzunehmende Gefangene in der Untersuchungshaft auch im Intimbereich durch Justizvollzugsbeamte zu untersuchen, um die Ordnung in der Vollzugsanstalt zu wahren, ist verfassungswidrig und mithin unzulässig, wenn nicht die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Ein derartiges Vorgehen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 I, 2 I GG) des Betroffenen (Beschluss des BVerfG vom 04.02.2009, Az. 2 BvR 455/08).

(27.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Nur das BKA ist zu Vermerken im SIS berechtigt

Nach einer Entscheidung des VG Wiesbaden ist ausschließlich das Bundeskriminalamt (BKA) berechtigt, Vermerke im Schengener Informations-System vorzunehmen. Nicht berechtigt ist jedoch die Bundespolizei, die im vorliegenden Verfahren einen Vermerk - Ausschreibung zur Einreiseverweigerung - eingetragen hatte. Das (eigentlich zuständige) BKA wurde daher verpflichtet, den Vermerk bis auf Weiteres zu sperren (Beschluss vom 13.02.2009, Az. 6 L 93/09)

(25.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern und “Eindringen” in den Körper

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.12.2008 unter dem Az. 2 StR 383/08 entschieden, dass im Falle eines schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) ein Eindringen in den Körper im Sinne der Qualifikation des § 176a II Nr. 1 StGB auch dann vorliegt, wenn der Beschuldigte in den Mund des Opfers ejakuliert ohne mit dem Penis in den Mund eingedrungen zu sein.

(23.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zum Zeugenschutz

Das Bundeskabinett hat am 18.02.2009 den Gesetzentwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen, der das Ziel verfolgt Opfer und Zeugen von Straftaten besser zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts werden verschieden Vorschläge berücksichtigt, insbesondere soll generell sie Möglichkeit, sich einem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen erweitert werden. Für Zeugen wird u.a. die Möglichkeit, sich jederzeit eines Rechtsanwalts als Beistand zu bedienen (Zeugenbeistand), im Gesetz verankert. Auch die Möglichkeit, als Zeuge im Strafprozess, seine Anschrift nicht nennen zu müssen (§ 68 II StPO), wird erweitert.

(20.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Die unterbliebene “qualifizierte” Beschuldigtenbelehrung

Wird ein Verdächtiger zunächst fälschlicherweise als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen, so ist er wegen des Verstoßes gegen § 136 I 2 StPO (der Beschuldigte ist darauf hinzuweisen, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen; er ist auch darauf hinzuweisen, dass er jederzeit berechtigt ist einen Anwalt hinzu zu ziehen) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen (“qualifizierte” Beschuldigtenbelehrung). Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass bei unterbliebenen qualifizierter Belehrung die nach der eigentlich nicht ausreichenden “einfachen” Beschuldigtenbelehrung gemachten Angaben aber im Einzelfall trotz Widerspruchs der Verteidigung im Verfahren - anders als die vor der Belehrung getätigten Aussagen - verwertbar bleiben können (BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az. 4 StR 455/08).

(16.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Neubeginn der Hauptverhandlung bei späterem Hinzuverbinden einer weiteren Anklage

Wird gegen einen Angeklagten nach Beginn einer Hauptverhandlung eine weitere Anklage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung hinzuverbunden, so muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 266 StPO (Nachtragsanklage) vorliegen. Voraussetzung einer Nachtragsanklage ist jedoch u.a. die Zustimmung des Angeklagten. Stimmt er nicht zu, muss die Hauptverhandlung neu beginnen (Beschluss des BGH vom 11.12.2008, Az. 4 StR 318/08).

(11.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Grundsatzentscheidung des BGH zum Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Grundsatzentscheidung (Beschluss vom 08.01.2009, Az. 4 StR 117/08) ausführlich zu der Strafbarkeit des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln gem. § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) geäussert. Nachdem in der juristischen Literatur und auch von verschiedenen Instanzgerichten immer wieder Zweifel und Kritik an der bisherigen Handhabung des § 265a StGB im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Busse und Straßenbahnen, geäussert wurden - bislang war davon auszugehen, dass zur Bejahung der Strafbarkeit gem. § 265a StGB eine ausdrückliche Täuschungshandlung oder Manipulationshandlung des Täters nicht erforderlich war - hat der BGH die bisherige und kritisierte Handhabung bestätigt: Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen. Im Ergebnis ist somit das bloße Schwarzfahren, auch ohne besondere Täuschungshandlung des Schwarzfahrers, als Leistungserschleichung strafbar. Siehe auch die im Ergebnis gleichlautende Entscheidung des OLG Celle unten.

(09.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zur Änderung der Untersuchungshaft

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Untersuchungshaft vorgelegt. Das neue Untersuchungshaftrecht soll sie Auswirkungen der Föderalismusreform umsetzten, nach der die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Vollzugs der Untersuchungshaft besitzen. Der Gesetzentwurf umfasst dementsprechend die Regelung der Untersuchungshaft selbst einschließlich die Voraussetzungen der Anordnung, nicht aber Regelungen über den Vollzug. Daneben enthält der Gesetzesentwurf verschiedene Regelungen, die das ordnungsgemäße und faire Strafverfahren betreffen, z.B. das Recht auf Akteneinsicht, Besuchsregelungen, Benachrichtigungspflichten bei Festnahme und Verhaftung sowie Berücksichtigungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR (BT-Drs. 16/11644).

(06.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zur Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten

Das Bundeskabinett hat aktuell einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Abschöpfung von Vermögen und Erträgen, die aus Strafverfahren stammen, erleichtert werden soll. In erster Linie sollen die Einziehungsentscheidungen der einzelnen Staaten gegenseitig anerkannt werden.

(05.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe in Deutschland

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Deutschen, der in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, die aber in Deutschland vollstreckt werden sollte, nicht angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde wollte der Betroffene im Ergebnis erreichen, dass die Freiheitsstrafe in Deutschland doch noch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das BVerfG ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Frage, ob eine im Ausland verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, in Deutschland nicht nochmals geprüft wird, sondern die diesbezügliche Entscheidung des ausländischen Staates grundsätzlich übernommen wird (Beschluss vom 14.01.2009, Az. 2 BvR 1492/08).

(02.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit  schwerer Körperverletzung

Nach einem aktuell veröffentlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs steht die gefährliche Körperverletzung, wenn sie als lebensgefährdende Behandlung (§ 224 I Nr. 5 StGB) begangen wird, zu einer dadurch verursachten schweren Körperverletzung “in Tateinheit”. Im konkreten Fall hatte der angetrunkene Beschuldigte im Streit das Kopftuch und die Kleidung seiner Frau mit flüssigem Grillanzünder bespritzt und in Brand gesetzt. Die Frau erlitt dabei erhebliche Verletzungen und Verbrennungen 2. und 3. Grades. Zurück bleiben im Bereich von Hals und Gesicht deutliche Narben, so dass von einer dauerhaften erheblichen Entstellung (§ 226 I Nr. 3 StGB) auszugehen ist (Az. 3 StR 408/08).

(02.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Schwarzfahren ist als Erschleichen von Leistungen strafbar

Das OLG Celle hat einen Freispruch des AG Celle aufgehoben und - entgegen einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur stark vertretenen Meinung, aber mit der obergerichtlichen Rechtsprechung - angenommen, dass schon das einfache “Schwarzfahren” in öffentlichen Verkehrsmitteln als Erschleichen von Leistungen gem. § 265 a StGB strafbar ist (OLG Celle, 27.01.2009 , Az. 32 Ss 159/08). Somit ist das Schwarzfahren weiterhin nicht nur mit der Gefahr verbunden, das erhöhte Beförderungsentgelt entrichten zu müssen, sondern auch mit der Gefahr, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft zu werden.

(29.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Gesetzentwurf zu Absprachen in Strafverfahren

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Voraussetzungen verfahrensbeendender Absprachen in Strafverfahren gesetzlich geregelt werden sollen. Solche Deals sind in der Praxis ohnehin üblich. Bisher bestimmte sich die Rechtmäßigkeit an den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung - in Zukunft an der Strafprozessordnung (StPO). So soll Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Auch in Zukunft müssen Verständigungen in Strafprozessen jedoch die Grundsätze des Strafverfahrens wahren, darf den Grundsätzen der Strafzumessung nicht zuwider gelaufen werden, insbesondere ist die Schuld als der wesentliche Maßstab der Strafzumessung zu beachten, es ist größtmögliche Transparenz zu wahren und eine Beschränkung der Rechtsmittel des Angeklagten darf nicht stattfinden (Pressemitteilung des BMJ vom 21.01.2009).

(26.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Modedroge Spice ist ab sofort verboten

Nachdem “Spice” bereits in Bayern vor kurzem als bedenkliches Arzneimittel eingestuft worden war und so der Verkehr damit nach dem AMG unter Strafe gestellt wurde, ist “Spice” seit dem 22.01.2009 deutschlandweit verboten. Es wurde in die Liste der Betäubungsmittel aufgenommen. Damit ist insbesondere der Handel, der Besitz und das Herstellen von “Spice” mit Strafe nach dem BtmG bedroht (BGBl. vom 21.01.2009).

(23.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Neue Straftatbestände zum Staatsschutz geplant

Künftig sollen bestimmte Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten ausdrücklich unter Strafe gestellt werden, die es bislang noch nicht sind. Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Ergänzungen im Staatsschutzstrafrecht vor: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, § 89 a StGB; Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, § 89 b StGB; Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, § 91 StGB. Insbesondere soll mit diesen Neuregelung der Besuch von sog. Ausbildungslager oder Terrorcamps bestraft werden können (Pressemeldung des BMJ).

(21.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Erweitertes Führungszeugnis geplant

Das Bundesjustizministerium hat eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geplant, nach dem in weiterem Umfang als bisher über Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen Auskunft gegeben werden soll. Künftig soll im Rahmen des erweiterten Führungszeugnis Auskunft über alle Sexualstraftaten erteilt werden, selbst wenn die dafür verhängten Strafen sehr gering waren, während bislang im Führungszeugnis grundsätzlich nur Eintragungen ab einer Verurteilung zu einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafen über drei Monate bei Ersttätern erscheinen oder bestimmte schwere Sexualstraftaten, etwa Vergewaltigung (Pressemeldung des BMJ).

(12.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Handel mit “Spice” in Bayern verboten

Der Freistaat Bayern hat die Modedroge Spice als bedenkliches Arzneimittel eingestuft. Damit ist ab sofort der Handel mit Spice-Mischungen nach dem Arzneimittelgesetz (§ 5 AMG) verboten. Wer trotz des Verbots Spice in den Verkehr bringt, muss mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen (§ 95 I Nr. 1 AMG), in besonders schweren Fällen kommt sogar Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren in Betracht (§ 95 III AMG).

(12.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Kein Fahrverbot mehr zweieinhalb Jahre nach der Tat

Nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des OLG Hamm ist die Anordnung eines Fahrverbots (§ 44 StGB) unzulässig, wenn seit der zugrunde liegenden Verkehrsstraftat (hier: Gefährdung des Straßenverkehrs) mehr als zweieinhalb Jahre zurückliegen. Insbesondere die Besinnungs- und Warnfunktion ist in Fällen, in denen die Tat solange zurückliegt, nicht mehr gegeben (Az. 4 Ss 21/08).

(08.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Die “Zulassungsbescheinigung Teil I” als öffentliche Urkunde

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die seit dem Jahre 2005 den Fahrzeugschein ersetzt, ist nach einem aktuellen Beschluss des BGH eine “öffentliche Urkunde”. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der einen PKW mit einer gefälschten Fahrzeug-Identifizierungsnummer und gefälschten Fahrzeugpapieren zulässt, sich (auch) einer mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 StGB strafbar macht bzw. wenn die Zulassung misslingt, sich einer versuchten mittelbaren Falschbeurkundung strafbar macht (Az. 3 StR 156/08).

(05.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
 

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