Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.  Sofern Sie im Bereich des Strafrechts nach Rat und spezieller Unterstützung  suchen, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und die erforderliche Erfahrung.

Mathias Klose

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Mathias Klose

 

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche  Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße  und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige  Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege. Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen  haben, die dem Rechtsanwalt  die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Mir wurde die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Jahr 2011 verliehen.

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt  über besondere theoretische Kenntnisse sowie  über besondere praktische Erfahrung verfügen.  So wird von dem Anwalt u.a. verlangt, die von der FAO vorgegeben Fallzahlen erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene  Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.

Besondere Kenntnisse  besitzt der Fachanwalt  für Strafrecht nach den Vorgaben der FAO in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen  Hilfswissenschaften.
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren  sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im  Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme der Anwalt u.a. mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentieren muss. Der von mir erfolgreich absolvierte Fachanwaltslehrgang Strafrecht hatte insbesondere die folgenden Ausbildungsinhalte:

  • Der Anwalt als Strafverteidiger
  • Durchsuchung
  • Beschlagnahme
  • Ermittlungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Die Hauptverhandlung und europäische Bezüge zum Verfahrensrecht
  • Zeugen- und Glaubwürdigkeitsfragen
  • Materielles Strafrecht anhand aktueller Rechtsprechung
  • Arztstrafrecht
  • Recht der StrafzumessungKapitalstrafrecht
  • Umgang mit dem Sachverständigen
  • Kriminalistik
  • Rechtsmedizin
  • Psychiatrie
  • Revision
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Strafvollstreckung und -vollzug
  • Entschädigungsverfahren



Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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