Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Sozialgericht Regensburg, 04.08.11 - Az. S 12 AL 118/11

Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 04.08.2011 (Az. S 12 AL 118/11)

Orientierungssätze von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:

Zur Förderung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (§§ 77 ff. SGB III): Umschulung vom Orthopädieschuhtechniker zum Ergotherapeuten.

Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist die Förderung eines Maßnahmeteils von bis zu zwei Dritteln der Maßnahme nicht ausgeschlossen, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist.

Es ist jedoch - entgegen der Ansicht der Bundesagentur für Arbeit - nicht erforderlich, dass es sich um eine sog. institutionelle Finanzierungssicherheit handelt. Die Sicherstellung der Finanzierung kann auch durch private Mittel sichergestellt werden.

 

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