Rechtsanwaltskanzlei Klose
Wie sind Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Der klare Schwerpunkt liegt im Sozialrecht:
Mit zwei Fachanwälten für Sozialrecht gehört dieses Rechtsgebiet zu unserer Kernkompetenz - von der Erwerbsminderungsrente über die Betriebsprüfung bis zum GdB. Besonders profitieren unsere Mandanten auch von unserer Arbeit an den Schnittstellen zwischen Sozial- und Strafrecht, also dort, wo sozialrechtliche Leistungsfragen und strafrechtliche Vorwürfe ineinandergreifen, und zwischen Arbeits- und Sozialrecht, also dort, wo Ansprüche und Pflichten sowohl aus dem Beschäftigungsverhältnis als auch aus der Sozialversicherung zusammenspielen. Diese Kombination aus Fachanwaltschaft und Schnittstellenkompetenz ist ein zentrales Profilmerkmal unserer Kanzlei.
Alle Anwälte der Kanzlei blicken zurück auf langjährige praktische Erfahrung, verfügen über hervorragendes Fachwissen, das durch regelmäßige Fortbildung stetig erweitert wird, und sind immer auch offen gegenüber neuen Lösungswegen und -möglichkeiten für die uns anvertrauten Rechtsstreitigkeiten, damit sowohl Effektivität als auch Effizienz zugunsten unserer Mandanten stets bestmöglich gewährleistet ist.
Konsequente Spezialisierung. Klare Fokussierung.
Wir verstehen die konsequente Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete als Schlüssel zu erfolgreicher anwaltlicher Arbeit. Unsere Kanzlei ist daher ausschließlich im Sozialrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht tätig – mit einem klaren Schwerpunkt im Sozialrecht.
Gerade hier verfügen wir über eine außergewöhnlich gebündelte Expertise:
In unserer Kanzlei arbeiten zwei Fachanwälte für Sozialrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf Fällen an der Schnittstelle von Sozial- und Strafrecht, in denen rechtliche, finanzielle und persönliche Konsequenzen eng miteinander verknüpft sind sowie an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht.
Unsere fachliche Qualifikation wird belegt durch folgende Fachanwaltsbezeichnungen:
>> Mathias Klose, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht
>> Christian Falke, Fachanwalt für Sozialrecht
>> Dr. Martin Bartmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Selbstverständlich bilden wir uns in unseren Tätigkeitsbereichen regelmäßig fort und verfolgen die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, um Sie jederzeit kompetent und auf dem neuesten Stand beraten und vertreten zu können.
Aktuelles aus der Kanzlei:
Sozialrecht - unsere Kernkompetenz
Das Sozialrecht bildet den Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Wir vertreten unsere Mandanten umfassend in sozialrechtlichen Angelegenheiten – insbesondere im Rentenrecht, Kranken- und Unfallversicherungsrecht, Behindertenrecht sowie bei Betriebsprüfungen.
Gerade in existenziell bedeutsamen Verfahren profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und fachanwaltlichen Spezialisierung.
Arbeitsrecht – mit Blick auf die sozialrechtlichen Folgen
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fällen mit sozialrechtlichem Bezug, etwa bei Statusfragen, Krankheit, Leistungsbezug oder dem Übergang in sozialrechtliche Sicherungssysteme.
Strafrecht – insbesondere bei sozialrechtlichem Bezug
Im Strafrecht vertreten wir sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte in allen Verfahrensstadien.
Unsere besondere Stärke liegt in Verfahren mit sozialrechtlichem Bezug, also der Verknüpfung von Straf- und Sozialrecht. So können wir die strafrechtliche Verteidigung stets unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Konsequenzen führen.
Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen
Schildern Sie uns hier kurz Ihre Situation. Wir prüfen Ihre Angaben sorgfältig und melden uns zeitnah bei Ihnen.
- Vertraulich · keine Verpflichtung · persönliche Rückmeldung -












