Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Mastozytose-Podcast: GdB

Im Podcast "Mastozytose verstehen: Leben mit einer seltenen Erkrankung" spricht Nicole Hegmann (Vorsitzende des Mastozytose Selbsthilfe Netzwerk e.V.) in der aktuellen Folge mit Jan Hirschhäuser und Rechtsanwalt Mathias Klose. In der vor wenigen Tagen erschienen Folge geht es um den Grad der Behinderung (GdB) bei Mastozytose, insbesondere um die immer wieder in den GdB-Verfahren auftretenden Schwierigkeiten und passende Lösungsmöglichkeiten.

Gute Nachrichten: Unbefristete Erwerbsminderungsrente erreicht

Immer wieder ein schönes Gefühl und ein großer Erfolg für unsere Mandanten ist es, wenn die lange erfoffte Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung über eine unbefristete Erwerbsminderungsrente eingeht. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei:      
Studierendenwerk München zahlt BAföG weiter

Geht doch - Studierendenwerk zahlt BAföG weiter

Unsere Mandantin bezog für ihr Studium vom Studierendenwerk München Oberbayern bis September 2023 BAföG. Für die Zeit ab Oktober 2023 stellte sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag. Die Förderungshöchstdauer war noch nicht erreicht, auch nicht die Altershöchstgrenze oder ein sonstiger Ausschlussgrund waren gegeben. Dennoch entschiede das BAföG-Amt nicht über den Weiterbewilligungsantrag unserer Mandantin. Hintergrund war, dass der Vater unserer Mandantin kürzlich verstorben war, sie aber (noch) keine Angaben zum Erbe machen kann. Aus Sicht des Studierendenwerks war damit die Vermögenssituation unserer Mandantin noch ungeklärt. Ausbildungsförderung könnte bis zur Klärung der Vermögenssituation nicht geleistet werden. Für unsere Mandantin natürlich eine inakzeptable Situation, zumal sie ja - soweit möglich - alle Angaben gemacht uns Auskünfte erteilt hatte.
DRV setzt Vollziehung eines Betriebsprüfungsbescheids aus

Wie man durch Nichtstun im Betriebsprüfungsverfahren Druck erzeugen möchte

Als Fachanwalt für Sozialrecht erlebe ich immer wieder, wie sich Mandanten in mehr als gefährlichen Situationen befinden. Heute möchte ich Ihnen von einem Fall berichten, der exemplarisch für ein bedenkliches Verhalten (Taktik?) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Betriebsprüfungsverfahren (§ 28p SGB IV) steht.
StA Regensburg nimmt Bewährungswiderrufsantrag zurück

Staatsanwaltschaft nimmt Bewährungswiderrufsantrag zurück

Wer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, muss  mit dem Bewährungswiderruf rechnen, wenn er in der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlass zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt (§ 56f Abs. 1 StGB). Vor einem Bewährungswiderruf, der von der Staatsanwaltschaft beantragt wird, muss der Betroffene durch das zuständige Vollstreckungsgericht angehört werden. Die Widerrufsanhörungsverfahren sind von den Betroffenen gefürchtet, stehen sie doch in dem Ruf, nur Durchgangsstation zum sicheren Bewährungswiderruf zu sein. Dass dem gerade nicht so ist, zeigt ein aktuelles Beispiel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose.

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