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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten. Dies sind in erster Linie die unmittelbar Beteiligten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber auch die Rechte und Pflichten von nur mittelbar am Arbeitsverhältnis Beteiligten, etwa Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen, werden im Arbeitsrecht geregelt. Die für ein Arbeitsverhältnis maßgeblichen Rechtsquellen sind nicht einheitlich, sondern können unterschiedlichster Art sein. Das anzuwendende Recht kann sich - abhängig vom konkreten Arbeitsverhältnis - etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem konkreten Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sog. Betriebsübungen ergeben. Vielfältige Wechselwirkungen und Verzahnungen ergeben sich stets auch mit dem Sozialrecht. Aufgrund der enormen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses - in der Bundesrepublik sind fast 40 Millionen Menschen erwerbstätig - sind die im Bereich des Arbeitsrechts auftretenden rechtlichen Probleme häufig und vielfältig.
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