|
|
Forderungsbeitreibung & Zwangsvollstreckung
Die effektive Beitreibung einer Forderung gliedert sich normalerweise in verschiedene Stufen:
- Rechnung
- Mahnung
- gerichtliches Mahnverfahren und/oder - gegebenenfalls anschließend oder unmittelbar - streitiges Klageverfahren
- Zwangsvollstreckung
Sollten Sie unbeglichene und noch nicht titulierte Forderungen gegen Ihre Schuldner haben, berate ich Sie selbstverständlich gerne hinsichtlich der Möglichkeiten der aussergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbeitreibung, dem Inkasso.
Inkasso wird verbreitet auch von Inkassobüros angeboten, die nicht von Rechtsanwälten betrieben werden. Vorteil des anwaltlichen Inkassos ist aber, dass die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner vollumfänglich zu erstatten sind. Kosten eines Inkassobüros sind hingegen nicht immer und nicht immer in vollem Umfang vom Schuldner zu ersetzen. Das Amtsgericht Regensburg verneint beispielsweise in ständiger Rechtsprechung die Erstattungsfähigkeit von nichtanwaltlichen Inkassogebühren. Mit anderen Worten: Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros entstanden sind, verbleiben - sofern der Schuldner sie nicht freiwillig ersetzt - ganz oder teilweise beim Gläubiger. Die Rechtsanwaltsgebühren hingegen, die für die Beitreibung einer Forderung entstehen, stellen nach der Rechtsprechung in jedem Falle einen “erstattungsfähigen Vermögensschaden” des Gläubigers dar.
Entsprechend Ihren Bedürfnissen kann meine Kanzlei Ihr gesamtes Forderungsmanagement übernehmen und aus einer Hand von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis hin zur Vollstreckung realisieren. Sind Sie Gewerbetreibender, Unternehmer, Freiberufler oder sonst Selbständiger, können für den aussergerichtlichen Bereich auch günstige Pauschalen vereinbart werden.
Wurde bereits ein vollstreckbarer Titel erwirkt (z.B. Urteil, notarielle Urkunde, Vergleich oder ein Vollstreckungsbescheid) und erfüllt der Schuldner den gerichtlich titulierten Anspruch dennoch nicht freiwillig, muss man sich zur zwangsweisen Durchsetzung staatlicher Hilfe bedienen - man spricht von der Zwangsvollstreckung. Die rechtlichen Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht einem Gläubiger bietet, sind vielfältig und an verschiedene Formalitäten geknüpft. Wird wegen einer Geldforderung vollstreckt, kommen folgende Möglichkeit in Frage:
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögens des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher, z.B. die Pfändung von Schuldnereigentum und dessen Verwertung (Pfandverkauf, Zwangsversteigerung),
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht, Pfändung und Überweisung von Forderungen, insbesondere die Kontopfändung, oder die Zwangsvollstreckung in Immobilien.
- Besitzt der Schuldner keine pfändbare Habe oder gibt er vor, keine pfändbaren Gegenstände zu besitzen, kann von ihm die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangt und gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden. Im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner sämtliche Vermögensverhältnisse offenbaren.
Wird nicht eine Geldforderung, sondern die Herausgabe einer Sache oder ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vollstreckt, geschieht dies durch das Prozessgericht in der Regel durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und/oder Zwangshaft.
Jedoch kann auch die umgekehrte Situation eintreten, nämlich dass sich der Schuldner zu Unrecht einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme ausgesetzt sieht oder dass die Zwangsvollstreckung an sich zwar zu Recht erfolgt, die Art und Weise der Durchführung jedoch nicht rechtmäßig ist, z.B. Pfändungsfreigrenzen nicht eingehalten werden oder zwingend benötigte Arbeitsmittel gepfändet werden. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, sogenannte Vollstreckungsabwehrmaßnahmen, beispielsweise Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO), Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO), Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO).
Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
|
Das könnte Sie auch interessieren:
|
|
Sie sind hier: www.ra-klose.com / Leistungsspektrum / Allgemein / Inkasso
|

|