Rechtsanwalt Mathias Klose

Nebenklage im Strafprozess

Anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts bedeutet auch die Wahrnehmung der Rechte der Opfer von Straftaten. Die Tätigkeit als Opferanwalt kann von der Erstattung einer Strafanzeige über die Funktion als Verletztenbeistand oder die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bis hin zur Nebenklagevertretung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung reichen.

Personen, die durch eine Straftat verletzt wurden, haben im Strafprozess verschiedene Rechte (§§ 406d ff. StPO). So ist dem Verletzten beispielsweise auf Antrag die Einstellung des Verfahrens und der  Ausgang des gerichtlichen Verfahrens mitzuteilen, soweit es ihn  betrifft. Auch kann für den Verletzten  ein Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Opfer von Straftaten können sich weiter jederzeit des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder  sich durch einen solchen vertreten lassen - man spricht insoweit vom Rechtsanwalt als Verletztenbeistand oder Opferanwalt. Einem zur Vernehmung des Verletzten erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit  gestattet.

Die Opfer bestimmter Straftaten können sich einem Strafprozess als Nebenkläger anschließen. Nebenkläger haben aus den §§ 395 ff. StPO weitergehende prozessuale Rechte als nur die oben erwähnten herkömmlichen Verletztenrechte der §§ 406d ff. StPO. Einem Strafverfahren mit der Nebenklage anschließen können sich insbesondere Opfer folgender Straftaten:

Der Anschluss als Nebenkläger ist jederzeit möglich, also auch schon im Ermittlungsverfahren. Dem Nebenkläger ist auf Antrag ein Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter und Beistand auf Staatskosten oder im Wege der Prozesskostenhilfe beizuordnen. Besondere strafprozessuale (Beteiligungs-) Rechte des Nebenklägers bzw. seinen Rechtsanwalts sind beispielsweise:

  • Akteneinsicht,
  • Anwesenheit bei Vernehmungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht im Ermittlungsverfahren,
  • Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
  • Fragerecht,
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.

Nicht unterschätzt werden darf in diesem Zusammenhang auch die Genugtuungsfunktion der Nebenklage. Nicht selten verschafft es dem Opfer einer Straftat, wenn er mit seinem anwaltlichen Beistand neben dem Staatsanwalt im Gerichtssaal sitzend, gleichsam dem Angeklagten übergeordnet auf der Anklageseite und nicht lediglich als bloßer Opferzeuge, dem Prozess einschließlich der Urteilsverkündung beiwohnt. Auch die Möglichkeit, dem Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen eigene Fragen stellen zu dürfen, kommt dem Nebenkläger erheblich zugute. Auch fördert der Anschluss als Nebenkläger oftmals die Bereitschaft des Täters, Schadensersatz im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs zu leisten.

 

Rechtsanwalt Mathias Klose ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

 

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Absolute Diskretion und Verschwiegenheit sind selbstverständlich.

 

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

 

 

Sie sind hier: www.ra-klose.com / Leistungsspektrum / Strafrecht / Nebenklage

Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg

Mathias Klose

Rechtsanwalt

 

Dr.-Gessler-Str. 16a

93051 Regensburg

 

Telefon:

0941

-

630 914 77

Mobil:

0170

-

868 669 8

Telefax:

0941

-

981 74

 

http://www.ra-klose.com

Email: kanzlei@ra-klose.com

Rechtsanwalt Klose, Regensburg: Arbeitsrecht | Sozialrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht