Rechtsanwalt Mathias Klose

Nebentätigkeit

Häufig findet sich im Arbeitsvertrag keine Regelung betreffend etwaige Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers.

In der Regel kann die Ausübung einer Nebentätigkeit ausserhalb der „Hauptarbeitszeit“ aber als zulässig betrachtet werden, jedenfalls solange dadurch keine Beeinträchtigung des eigentlichen Arbeitsverhältnisses verbunden ist. In eine Konkurrenzsituation zum eigentlichen Arbeitgeber darf sich der Mitarbeiter mit seiner Nebentätigkeit aber nicht begeben. Auch die zulässige Höchstarbeitszeit, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ergibt, darf nicht überschritten werden.

Eine Besonderheit gilt im öffentlichen Dienst. Beschäftigte im öffentlichen Dienst - und ebenso Beamte - bedürfen einer vorherigen Genehmigung der Nebentätigkeit. Wird eine Nebentätigkeit ohne vorherige Einholung einer Genehmigung ausgeübt, kann dies eine Kündigung - sogar eine ausserordentliche - rechtfertigen.

Bei bestimmten Berufsgruppen, oftmals bei Angehörigen der freien Berufe oder bei Handelsvertretern, ist es aber auch üblich, dass zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vertraglich ausdrücklich vereinbart wird, dass der Mitarbeiter keiner anderen (ähnlichen) Tätigkeit nachgeht. Man spricht von einem Wettbewerbsverbot. Ein solches Verbot kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden - man spricht dann von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

 

Rechtsanwalt Mathias Klose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

 

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Sie sind hier: www.ra-klose.com / Leistungsspektrum / Arbeitsrecht / Nebentätigkeiten

Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg

Mathias Klose

Rechtsanwalt

 

Dr.-Gessler-Str. 16a

93051 Regensburg

 

Telefon:

0941

-

630 914 77

Mobil:

0170

-

868 669 8

Telefax:

0941

-

981 74

 

http://www.ra-klose.com

Email: kanzlei@ra-klose.com

Rechtsanwalt Klose, Regensburg: Arbeitsrecht | Sozialrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht