Rechtsanwalt Mathias Klose

Probezeit

In Arbeitsverträgen und Ausbildungsverträgen wird zumeist eine Probezeit vereinbart. Sinn der Probezeit ist es, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die grundsätzliche Geeignetheit des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis bzw. eines Auszubildenden für das Ausbildungsverhältnis zu überprüfen und sich im Falle der Ungeeignetheit wieder leichter vom Vertrag lösen zu können, insbesondere aufgrund kurzer Kündigungsfristen oder aufgrund des Verzichts auf das Erfordernis eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes.

Bei Arbeitsverträgen darf die Probezeit höchstens sechs Monate dauern (§ 622 II BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Bei Ausbildungsverträgen beträgt die obligatorische Probezeit - anders als bei Arbeitsverhältnissen - mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 S. 2 BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss aber stets schriftlich erfolgen.

Auch wenn gegen eine Probezeitkündigung vorgegangen werden soll, muss dies innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht geschehen. Erlaubt es die finanzielle Situation des bereits in der Probezeit wieder gekündigten Mitarbeiters nicht, die Kosten eines Rechtsstreits aufzubringen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Rechtsanwalt Mathias Klose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

 

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Sie sind hier: www.ra-klose.com / Leistungsspektrum / Arbeitsrecht / Probezeit

Rechtsanwalt Mathias Klose, Dr.-Gessler-Str. 16a, Regensburg

Mathias Klose

Rechtsanwalt

 

Dr.-Gessler-Str. 16a

93051 Regensburg

 

Telefon:

0941

-

630 914 77

Mobil:

0170

-

868 669 8

Telefax:

0941

-

981 74

 

http://www.ra-klose.com

Email: kanzlei@ra-klose.com

Rechtsanwalt Klose, Regensburg: Arbeitsrecht | Sozialrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht