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Strafrecht
Tätigkeit des Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Strafrechts ist in erster Linie die Tätigkeit als Strafverteidiger.
Aufgabe des Strafverteidigers ist es insbesondere, in jeder Lage eines Strafverfahrens dem Beschuldigten Beistand zu leisten und dafür zu sorgen, dass die Rechte des Beschuldigten von Gericht und Strafverfolgungsbehörden umfassend beachtet und gewahrt werden. Die einzelnen Tätigkeit im Rahmen der Strafverteidigung sind vielfältig und von Fall zu Fall unterschiedlich - es kommt vor allem auf die Verfahrensart, das Verfahrensstadium, den Tatvorwurf und die Beweislage an. Ich kann für Sie beispielsweise die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten wahrnehmen:
- Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, vor allem gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft,
- Verteidigung im Zwischenverfahren,
- Verteidigung im Hauptverfahren und in der Hauptverhandlung vor Gericht bei Vorwürfen jeder Art,
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren bei Berufung und Revision,
- Verteidigung im Strafbefehlsverfahren,
- Verteidigung im Rahmen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung,
- Verteidigung im Jugendstrafrecht,
- Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Akteneinsichtnahme, Analyse der Sach- und Rechtslage sowie der Beweissituation,
- Entwicklung der Verteidigungsstrategie anhand des Verteidigungsziels (z.B. Freispruch, Einstellung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung, Strafmaßverteidigung),
- Stellung von Ermittlungs- und Beweisanträge,
- Verkehr mit nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten ohne Überwachung,
- Haftprüfung und Haftbeschwerde nach vorläufiger Festnahme oder Unterbringung,
- Anregung von Verfahrenseinstellungen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht,
- umfassende Führung der Korrespondenz im Rahmen des Strafprozesses, beispielsweise mit Gericht, Staatsanwaltschaft, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und sonstigen Institutionen,
- Beistand und Beratung bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, wie Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme, Einziehung, Entnahme von Körperzellen zur DNA-Analyse, Verfall und Wertersatzverfall,
- Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA),
- Beratung bei der Erstattung von Selbstanzeigen,
- Vertretung bei den Nebenfolgen eines Strafverfahrens, etwa im Arbeitsrecht, Gewerberecht oder Schmerzensgeld-/ Schadensersatzrecht,
- Beratung und Betreuung von Angehörigen inhaftierter Personen, z.B. Beantragung von Besuchserlaubnissen,
- Präventivberatung.
Daneben bedeutet anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht aber auch die Wahrnehmung der Rechte der Opfer von Straftaten, z.B. durch Erstellung von Strafanzeigen oder als Vertreter der Nebenklage im Strafverfahren.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Absolute Diskretion und Verschwiegenheit sind selbstverständlich.
Im Notfall erreichen Sie mich ausserhalb der Kanzleizeiten auf meinem Mobiltelefon unter der Rufnummer 0170 / 8686698.
In aller Regel ist es sinnvoll, umgehend einen Strafverteidiger zu beauftragen, wenn man sich einem Strafverfahren ausgesetzt sieht oder befürchtet, dass ein Strafverfahren bevorsteht. Spätestens wenn Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt wird, empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuzuziehen. Denn zum einen hat ein Strafverteidiger in einem Strafverfahren zahlreiche Rechte und Befugnisse, die Sie als Beschuldigter selbst nicht besitzen, insbesondere das ganz bedeutende Recht auf Akteneinsicht oder auch das Recht auf unüberwachten Verkehr mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten. Zum anderen sind die Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu Beginn eines Strafprozess in der Regel größer und effektiver als im weiteren Verlauf - gerade die Entscheidung, ob sich ein Beschuldigter zu den Vorwürfen einlässt oder von seinem Recht Gebrauch macht, keine Angaben zur Sache zu machen und zu schweigen, ist zu Beginn eines Strafverfahrens von höchster Bedeutung. Diese prozessualen Möglichkeiten sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nicht vorenthalten.
Besonders häufig begegnen in der Praxis folgende Straftaten:
Eigentums- und Vermögensdelikte:
Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit:
Delikte gegen die persönliche Freiheit:
Straßenverkehrsdelikte:
Sexualdelikte:
Nebenstrafrecht:
Ordnungswidrigkeitenrecht:
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