Rechtsanwalt Mathias Klose - Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

Opferanwalt

Opfer von Straftaten haben viele Rechte, und zwar nicht nur im Strafverfahren gegen den (mutmaßlichen) Täter. Die Wahrnehmung der Rechte von Opfern von Straftaten erfolgt mehrgleisig. Insbesondere kommen, neben den strafrechtlichen Ansprüchen, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter selbst sowie sozialrechtliche Ansprüche gegen den Staat in Betracht.

Um das Opfer einer Straftat möglichst umfassend zu rehabilitieren, gilt es, die Opferrechte und Opferansprüche rechtsgebietsübergreifend im Gesamtzusammenhang und nicht beschränkt auf einzelne Ansprüche wahrzunehmen:

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein

 

Strafrecht

Personen, die durch eine Straftat verletzt wurden, haben im Strafprozess zahlreiche Rechte. Von besonderer - rechtlicher wie psychologischer Bedeutung - ist die Nebenklage.

Die Opfer bestimmter Straftaten können sich einem Strafprozess als Nebenkläger anschließen. Einem Strafverfahren mit der Nebenklage anschließen können sich insbesondere Opfer folgender Straftaten:

Der Anschluss als Nebenkläger ist jederzeit möglich. Der frühzeitige Anschluss eist allerdings in der Regel empfehlenswert. Dem Nebenkläger ist auf Antrag ein Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter und Beistand auf Staatskosten oder im Wege der Prozesskostenhilfe beizuordnen.

Besondere strafprozessuale Rechte des Nebenklägers bzw. seines Rechtsanwalts sind u.a.:

  • Akteneinsicht,
  • Anwesenheit bei Vernehmungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht im Ermittlungsverfahren,
  • Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
  • Fragerecht,
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.

Weitere Informationen zur Nebenklage finden Sie hier.

Daneben ist der Opferanwalt oftmals auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) tätig. Beschuldigte versuchen oftmals aus verteidigungstaktischen Gründen einen Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Opfer durchzuführen, da ein TOA strafmildernd wirken kann. In diesem Fall ist es in der Regel sinnvoll, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen und den TOA nicht ohne rechtskundige Hilfe zu realisieren.

 

Sozialrecht

Die durch eine Straftat verursachten Folgen sind oft sehr weitreichend, insbesondere wenn es sich um Gewalt- oder Sexualdelikte handelt. Dies kann soweit führen, dass das Opfer etwa behindert oder dauerhaft in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt bleibt. In solchen Fällen ist es in der Regel nicht ausreichend, dem Täter nur im Wege der Nebenklage oder eines Schadensersatzprozesses gegenüber zu treten. Vielmehr kommen in solchen Fällen immer auch diverse (zusätzliche) sozialrechtliche Ansprüche des Opfers in Betracht, deren Wahrnehmung keinesfalls unterbleiben sollte.

In Betracht kommen besonders rentenrechtliche Ansprüche, z.B. eine Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrechte aus einem festzustellenden Grad der Behinderung, Ansprüche gegen die Kranken- und Pflegekasse sowie Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Weitere Informationen:

 

Zivilrecht

Bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Opferansprüche geht es insbesondere um Schadensersatz und Schmerzensgeld für erlittene “materielle” und “immaterielle” Schäden.

Dauern die Beeinträchtigungen durch den Täter noch an, z.B. bei Nachstellung, können auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Weiterhin kommen Widerrufsansprüche in Betracht, z.B. bei ehrverletzenden Delikten wie Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede.

 

 

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen für Ihre diesbezüglichen Fragen gerne zur Verfügung.

 

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