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Pflegekasse übernimmt Kosten eines Niedrigflurbetts

Unsere pflegebedürftige Mandantin beantragte bei ihrer Pflegeversicherung, der Knappschaft in Essen, die Versorgung mit einem Niedrigflurbett. Dies lehnt die Pflegekasse mit der Begründung ab, das Bett sei nicht notwendig, ein Pflegebett sei bereits vorhanden. Dagegen wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben. Durch Abhilfebescheid vom 27.01.2022 (VNr. 78...8) revidierte die Knappschaft nun ihre ursprüngliche Entscheidung und bewilligte das beantragte "Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung". 

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