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Einigung über Beitragsnachforderung aus Betriebsprüfung

Unsere Mandantin beschäftigte u.a. die Arbeitnehmer B, H, I, M und N. Nach einer Betriebsprüfung machte die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Beitragsnachforderung für diese Mitarbeiter geltend. Diese hätten mehr gearbeitet als tatsächlich abgerechnet und verbeitragt. Der Rechtsstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg.

Nachdem die Beitragsnachforderung für den Mitarbeiter M unstreitig war, es handelte sich schlicht um ein Abrechnungsversehen, und diese umgehend nach Erhalt des Betriebsprüfungsbescheids nachbezahlt worden war, während in Bezug auf die übrigen Mitarbeiter eine Beitragsnachforderung bestritten wurde konnte in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 10 BA 27/19) am 22.03.2022 ein Vergleich geschlossen werden. Zwischen unserer im Gerüstbau tätigen Mandantin und der DRV wurde eine dahingehende Einigung erzielt, dass unsere Mandantin noch für ihren Arbeitnehmer N die Beiträge nachentrichtet, während die Rentenversicherung auf die geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge für B, H und I verzichtet.

 

Eine erfreuliche, sach- und interessengerechte Lösung für unsere Mandantin, die sowohl die Gerichtskosten reduziert als auch einen teilweisen Kostenerstattung gegen die DRV mit sich bringt. 

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