
Absolvierte Fortbildung: Die fristlose Kündigung – aktuelle Rechtsprechung - sozialrechtliche Implikationen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Falke hat am 14. August 2025 an einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Dauerbrenner: die fristlose Kündigung – aktuelle Rechtsprechung des BAG“ teilgenommen. Behandelt wurden u. a. folgende Schwerpunkte:
* Anwendungsbereich des § 626 BGB
* Wichtiger Grund gem. § 626 BGB
* Interessenabwägung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
* Aktuelles zur Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB)
* Fallstricke bei Kündigungen (schwer-)behinderter Menschen
Das Arbeitsrecht ist eine der zentralen Schnittstellen zum Sozialrecht. Um an dieser Schnittstelle besonders effektiv arbeiten zu können, ist unsere Kanzlei breit aufgestellt: Neben den beiden Fachanwälten für Sozialrecht Mathias Klose und Christian Falke steht unseren Mandanten mit Dr. Martin Bartmann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Gerade die Arbeit an den Schnittstellen – Arbeitsrecht/Sozialrecht sowie Sozialrecht/Strafrecht – bildet einen Schwerpunkt unserer wesentlichen Tätigkeit.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um ihre Mandanten jederzeit auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung kompetent beraten und vertreten zu können.