Strafmaßverteidigung im Berufungsverfahren: Erfreuliches Ergebnis vor dem LG Regensburg
Die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Sozialrecht ist seit vielen Jahren ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Diese Kombination ist keineswegs alltäglich: Mathias Klose ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Sozialrecht. Gerade bei Vorwürfen nach § 266a StGB – dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – zeigt sich regelmäßig, wie eng beide Rechtsgebiete miteinander verwoben sind. Die sozialrechtlichen Grundlagen sind häufig entscheidend für die strafrechtliche Bewertung.
Dass diese Doppelqualifikation in der Praxis einen Unterschied machen kann, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.
Empfindliche Verurteilung in erster Instanz
Der Mandant war zunächst in erster Instanz vor dem Amtsgericht Regensburg von einem Kollegen verteidigt worden, der weder Fachanwalt für Strafrecht noch für Sozialrecht war. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mandanten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 70 €.
Eine solche Verurteilung ist für Betroffene häufig ein erheblicher Einschnitt – sowohl finanziell als auch im Hinblick auf mögliche berufliche Konsequenzen.
Übernahme der Verteidigung im Berufungsverfahren
Für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg übernahm Rechtsanwalt Klose die Verteidigung. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage – sowohl unter sozialrechtlichen als auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten – zeigte sich relativ schnell, dass ein vollständiger Freispruch nicht realistisch war. Auch eine Einstellung des Verfahrens kam nach der prozessualen Situation nicht ernsthaft in Betracht.
In solchen Konstellationen ist es entscheidend, die Verteidigungsstrategie entsprechend anzupassen. Statt auf unrealistische Ziele zu setzen, wurde daher bewusst eine Strafmaßverteidigung gewählt.
Deutlich bessere Entscheidung in zweiter Instanz
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg (Urteil vom 9.3.26 - 6 NBs 607 Js 15846/24) konnte schließlich ein für den Mandanten deutlich günstigeres Ergebnis erzielt werden: 180 Tagessätze zu je 40 €.
Damit reduzierte sich die Gesamtbelastung erheblich – eine für den Mandanten spürbare finanzielle Entlastung. Entsprechend groß war die Erleichterung über das Ergebnis.
Erste Instanz ist nicht das Ende
Der Fall zeigt einmal mehr, dass eine Verurteilung in erster Instanz nicht das Ende des Verfahrens bedeutet. Gerade im Berufungsverfahren können durch eine präzise Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Situation sowie eine realistische Verteidigungsstrategie häufig noch deutlich günstigere Ergebnisse erzielt werden.
Besonders bei Vorwürfen im Bereich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt spielt das Zusammenspiel von Strafrecht und Sozialrecht eine zentrale Rolle. Wer beide Rechtsgebiete im Blick hat, kann häufig Ansatzpunkte erkennen, die andernfalls unberücksichtigt bleiben.
Die Arbeit an diesen Berührungspunkten ist daher seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit.
