Pflegegrad erfolgreich erhöht: Von Pflegegrad 2 auf 3
Die zutreffende Einstufung in einen Pflegegrad ist für Betroffene von zentraler Bedeutung. Sie entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung tatsächlich in Anspruch genommen werden können – und damit auch über Lebensqualität und Entlastung im Alltag. Ein aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Begleitung im Verfahren sein kann.
Der Ausgangsfall
Unser Mandant leidet unter einem Parkinsonsyndrom sowie an einem multifaktoriellen, sulpirid-responsiven Schwindel. Beide Erkrankungen gehen mit erheblichen Einschränkungen im Alltag einher und zeigen die jeweils typische Symptomatik.
Trotz dieser gesundheitlichen Belastungen stellte die zuständige Pflegekasse, die AOK Bayern, zunächst lediglich Pflegegrad 2 fest.
Nach eingehender Prüfung der Begutachtung und der tatsächlichen Einschränkungen im Alltag legten wir für unseren Mandanten Widerspruch ein.
Mit Erfolg: Mit Bescheid vom 11.03.2026 wurde unserem Mandanten nun Pflegegrad 3 zuerkannt.
Warum Parkinson und Schwindel oft unterschätzt werden
In der Praxis zeigt sich häufig, dass insbesondere neurologische Erkrankungen und Schwindelproblematiken im Begutachtungsverfahren nicht vollständig erfasst werden.
Typische Auswirkungen des Parkinsonsyndroms auf den Pflegebedarf
Das Parkinsonsyndrom kann sich in vielfältiger Weise auf die Selbstständigkeit auswirken:
- Bewegungsverlangsamung (Bradykinese)
→ alltägliche Tätigkeiten wie Ankleiden oder Körperpflege dauern erheblich länger oder sind nur mit Hilfe möglich - Muskelsteifigkeit (Rigor)
→ eingeschränkte Beweglichkeit, z. B. beim Aufstehen oder Umlagern im Bett - Zittern (Tremor)
→ Schwierigkeiten beim Essen, Trinken oder bei feinmotorischen Tätigkeiten - Gangunsicherheit und Sturzrisiko
→ erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Unterstützung bei Mobilität - "Freezing"-Phänomene
→ plötzliches „Einfrieren“ von Bewegungen, insbesondere beim Gehen
Diese Einschränkungen führen häufig zu einem deutlich erhöhten Hilfebedarf in mehreren Modulen der Pflegebegutachtung.
Auswirkungen von chronischem Schwindel
Auch ein multifaktorieller Schwindel – insbesondere wenn er medikamentös nur teilweise kontrollierbar ist – kann den Alltag massiv beeinträchtigen:
- Unsicherheit beim Gehen und Stehen
→ erhöhter Unterstützungsbedarf bei Transfers und Fortbewegung - Sturzgefahr
→ Notwendigkeit ständiger Beaufsichtigung oder Sicherungsmaßnahmen - Orientierungsprobleme
→ insbesondere bei Lagewechseln oder schnellen Bewegungen - Erschöpfung und Rückzug
→ reduzierte Selbstständigkeit bei Alltagsaktivitäten
Gerade in Kombination mit Parkinson verstärken sich diese Einschränkungen oft gegenseitig.
Der entscheidende Punkt im Widerspruchsverfahren
Im vorliegenden Fall wurde deutlich, dass die ursprüngliche Begutachtung den tatsächlichen Unterstützungsbedarf unseres Mandanten nicht vollständig widerspiegelte.
Erst durch eine gezielte Aufarbeitung der:
- konkreten Alltagssituation
- krankheitstypischen Einschränkungen
- Wechselwirkungen der Erkrankungen
konnte der Pflegebedarf realistisch dargestellt werden.
Das Ergebnis spricht für sich: Erhöhung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3.
Fazit
Der Fall zeigt einmal mehr:
- Pflegegrade werden nicht selten zu niedrig angesetzt
- Gerade komplexe Krankheitsbilder wie Parkinson in Kombination mit Schwindel erfordern eine präzise Darstellung der Einschränkungen
- Ein gut begründeter Widerspruch kann entscheidend sein
Für Betroffene bedeutet ein höherer Pflegegrad nicht nur mehr Leistungen, sondern auch ein Stück mehr Sicherheit im Alltag.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein festgestellter Pflegegrad den tatsächlichen Einschränkungen entspricht, lohnt sich eine genaue Prüfung – in vielen Fällen mit spürbarem Mehrwert.
