Erfolgreiche Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht Nürnberg
In einem aktuellen Rentenverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (S 5 R 602/25) konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen: Nach zunächst ablehnender Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern wurde im Termin vom 15.04.2026 ein Vergleich geschlossen, der zur Bewilligung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente führte.
Die Ausgangslage
Unsere Mandantin leidet an mehreren schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere:
- Colitis ulcerosa (schwere chronisch-entzündliche Darmerkrankung) mit schubweisem Verlauf, massiver Diarrhoe, erheblichen Schmerzen und ausgeprägter körperlicher Schwäche
- Immunsuppressive Therapie mit entsprechender Infektanfälligkeit
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) mit Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen, Ängsten und stark eingeschränkter Stressverarbeitung
Trotz dieser erheblichen Einschränkungen lehnte die Rentenversicherung den Antrag mit der Begründung ab, es liege keine quantitative Leistungsminderung vor.
Die Klagebegründung
Die von uns ausgearbeitete Klagebegründung war zentral für den späteren Erfolg des Verfahrens. Darin wurden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:
- Detaillierte medizinische Darstellung der Erkrankungen und ihrer Wechselwirkungen
- Hervorhebung der funktionellen Einschränkungen im Alltag und im Erwerbsleben
- Darlegung der fehlenden Belastbarkeit – sowohl körperlich als auch psychisch
- Angriff auf die gutachterlichen Feststellungen der Rentenversicherung, die lediglich qualitative Einschränkungen angenommen hatten
- Klare rechtliche Einordnung unter die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente
Besonders wichtig war die überzeugende Darstellung, dass nicht nur einzelne Symptome vorliegen, sondern eine komplexe Gesamtbelastung, die eine regelmäßige Erwerbstätigkeit faktisch unmöglich macht.
Die Gutachten
Im gerichtlichen Verfahren wurden zwei medizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Diese bestätigten letztlich die erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit und führten zu einer Neubewertung der Situation.
Das Ergebnis
Im Termin konnte schließlich eine Einigung mit der DRV Nordbayern erzielt werden:
- Anerkennung eines Leistungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung ab dem 21.10.2025
- Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente als sogenannte Arbeitsmarktrente
- Befristung der Rente bis zum 31.07.2027
Die Arbeitsmarktrente kommt zur Anwendung, wenn zwar formal noch ein Restleistungsvermögen besteht, der Arbeitsmarkt jedoch faktisch verschlossen ist.
Das Fazit
Der Fall zeigt deutlich:
- Eine ablehnende Entscheidung der Rentenversicherung ist keineswegs endgültig
- Eine fundierte Klagebegründung kann entscheidend sein, um medizinische und rechtliche Aspekte überzeugend darzustellen
- Gerade bei komplexen Krankheitsbildern ist eine Gesamtbetrachtung unerlässlich
- Gerichtliche Gutachten können den entscheidenden Durchbruch bringen
Für Betroffene lohnt es sich daher, ihre Ansprüche konsequent weiterzuverfolgen – insbesondere dann, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag und Berufsleben erheblich sind.
