Post-Covid-Syndrom: DRV erkennt nach § 109 SGG-Gutachten Erwerbsminderungsrente an
Vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 3 R 385/25) konnten wir für unsere Mandantin jüngst einen erheblichen Erfolg gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund erzielen. Nachdem die DRV Bund den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst vollständig abgelehnt hatte, erkannte sie im laufenden Klageverfahren schließlich im Wege eines gerichtlichen Vergleichs eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit an – rückwirkend ab April 2024 bis April 2028. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein schwer ausgeprägtes Post-Covid-Syndrom mit erheblichen körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen.
Umfangreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen
Unsere Mandantin litt unter einer Vielzahl schwerwiegender Erkrankungen und Symptome. Hierzu gehörten insbesondere:
- Post-Covid-Syndrom nach COVID-19-Infektion Ende 2022
- Fatigue-Syndrom mit massiver Erschöpfbarkeit
- Konzentrationsstörungen
- kognitive Störungen
- persistierende Cephalgien/Kopfschmerzen
- ausgeprägte Migräneanfälle
- Depression
- gedrückte Stimmungslage
- starke Antriebslosigkeit
- Grübelneigung und ständiges Gedankenkreisen
- Reizüberflutung und schnelle Überforderung
- erhebliche Einschränkungen der Belastbarkeit
- allergisches Asthma bronchiale
Die gesundheitlichen Einschränkungen waren durch zahlreiche ärztliche Unterlagen dokumentiert. Besonders bedeutsam waren unter anderem Berichte der Klinik Donaustauf, neurologische und psychiatrische Befunde, ergotherapeutische Stellungnahmen sowie fachärztliche Atteste zur depressiven Symptomatik und den massiven Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Die Mandantin schilderte nachvollziehbar, dass bereits geringe körperliche oder geistige Belastungen zu massiver Erschöpfung führten und selbst einfache Alltagsaktivitäten kaum noch bewältigt werden konnten.
Zunächst negatives Gutachten nach § 106 SGG
Im gerichtlichen Verfahren wurde zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten nach § 106 SGG eingeholt. Dieses fiel für unsere Mandantin ungünstig aus. Trotz der erheblichen gesundheitlichen Beschwerden kam der gerichtlich bestellte Sachverständige zunächst nicht zu einer rentenrelevanten quantitativen Leistungsminderung.
Das Verfahren zeigte erneut, dass insbesondere Post-Covid-Erkrankungen, Fatigue-Symptomatiken sowie kognitive Einschränkungen in Begutachtungen - nach wie vor - häufig nicht ausreichend gewürdigt werden.
Erfolgreiches Gutachten nach § 109 SGG auf Antrag der Klägerseite
Auf unser Betreiben hin wurde anschließend ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG eingeholt. Dieses Gutachten bestätigte die erheblichen Einschränkungen unserer Mandantin umfassend. Der Sachverständige stellte insbesondere fest, dass aufgrund der Kombination aus Post-Covid-Syndrom, Fatigue, Migräne, Depression, Konzentrations- und kognitiven Störungen sowie der erheblich reduzierten psychischen Belastbarkeit keine ausreichende Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr bestand.
Dieses Gutachten war letztlich entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
DRV Bund erkennt volle Erwerbsminderungsrente an
Im Anschluss an das positive § 109-SGG-Gutachten unterbreitete die DRV Bund einen Vergleichsvorschlag, den wir für unsere Mandantin angenommen haben.
Die DRV Bund erkannte dabei an:
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit sowie
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit
jeweils aufgrund eines Leistungsfalls vom 26.09.2023.
Die volle Erwerbsminderungsrente wurde bis zum 30.04.2028 bewilligt. Zudem verpflichtete sich die Beklagte zur vollständigen Erstattung der außergerichtlichen Kosten.
Bedeutung des Verfahrens
Der Fall zeigt erneut die erhebliche Bedeutung eines Gutachtens nach § 109 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren. Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie Post-Covid-Syndrom, Fatigue und psychischen Erkrankungen kann ein zunächst negatives Gerichtsgutachten erfolgreich erschüttert werden.
Zugleich verdeutlicht das Verfahren, dass die tatsächlichen Auswirkungen von Post-Covid-Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit weiterhin häufig unterschätzt werden. Erst durch eine umfassende medizinische Darstellung sämtlicher Symptome und ihrer Wechselwirkungen konnte hier ein Ergebnis erreicht werden, das wirtschaftlich einem vollständigen Obsiegen gleichkommt.
