Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

DRV Bund bewilligt voll Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS - Post-Covid

Post-Covid und ME/CFS: Volle Erwerbsminderungsrente nach erfolgreichem Widerspruch

Ein weiteres Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung, hier die DRV Bund in Berlin, konnte erfolgreich abgeschlossen werden: Nachdem der Antrag unserer Mandantin auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt worden war, hat die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung im Widerspruchsverfahren korrigiert und nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.

 

Post-Covid mit ausgeprägter Erschöpfungs- und Konzentrationssymptomatik

Unsere Mandantin leidet insbesondere an einem Post-Covid-Syndrom (ICD-10 U09.9), einer allgemeinen Kraft- und Konditionsminderung mit rascher Ermüdbarkeit (ICD-10 R53), Konzentrations-, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen (ICD-10 F06.7) sowie rezidivierenden Kopfschmerzen (ICD-10 G44.8). Die vorliegenden Unterlagen ergaben darüber hinaus Anhaltspunkte dafür, dass die kanadischen Konsenskriterien (CCC) für eine ME/CFS erfüllt sind.

Im Vordergrund standen dabei eine chronische Erschöpfung und Fatigue, eine erheblich reduzierte körperliche und geistige Belastbarkeit sowie ausgeprägte Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. Hinzu kamen unter anderem Herzrasen bereits bei geringen Belastungen, eine eingeschränkte Gehstrecke, Wortfindungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Kopfschmerzen, Tagesmüdigkeit und Schlafstörungen.

Bereits im Herbst 2025 hatte die Mandantin eine stationäre medizinische Rehabilitation absolviert. Dort waren zwar zahlreiche gesundheitliche Einschränkungen festgestellt worden. Die Rehaklinik ging jedoch noch davon aus, dass sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden täglich tätig sein könne.

Die Mandantin widersprach dieser Einschätzung bereits unmittelbar nach der Rehabilitation. Sie machte insbesondere darauf aufmerksam, dass nicht etwa eine eingeschränkte Lungenfunktion ihr Hauptproblem sei. Entscheidend seien vielmehr die chronische Erschöpfung und die massiven Konzentrationsstörungen.

 

Rentenantrag zunächst abgelehnt

Auch im anschließenden Rentenverfahren ergab sich zunächst keine andere Beurteilung. Eine von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachterin diagnostizierte zwar ebenfalls das Post-Covid-Syndrom sowie Müdigkeit und Erschöpfung. Sie nahm jedoch lediglich qualitative Leistungseinschränkungen an und ging weiterhin von einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich aus.

Auf dieser Grundlage lehnte die Deutsche Rentenversicherung den Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit Bescheid vom 15.04.2026 ab. Hiergegen erhoben wir für unsere Mandantin Widerspruch. Mit Erfolg.

 

Entscheidend sind nicht die Diagnosen allein, sondern deren Auswirkungen

Im Widerspruchsverfahren haben wir insbesondere herausgearbeitet, dass für die Erwerbsminderungsrente nicht allein entscheidend ist, welche Diagnose gestellt wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie sich die Erkrankung konkret auf die Fähigkeit auswirkt, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig einer Beschäftigung nachzugehen.

Gerade bei Post-Covid und ME/CFS darf die Beurteilung deshalb nicht bei der Feststellung einzelner Symptome stehen bleiben. Entscheidend sind deren Auswirkungen auf das berufliche Funktionsniveau.

Wir haben hierzu die vorhandenen Einschränkungen anhand der beruflich relevanten Fähigkeitsdimensionen des Mini-ICF-APP aufgearbeitet. Betroffen waren unter anderem die Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben, die Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, die Anwendung vorhandenen Wissens, die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, die Kontakt- und Gruppenfähigkeit sowie insbesondere die Durchhaltefähigkeit.

Gerade die Kombination aus chronischer Erschöpfung, schneller Ermüdbarkeit, Fatigue, verminderter Kondition sowie Konzentrations-, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen sprach gegen die Annahme, unsere Mandantin könne noch sechs Stunden oder länger täglich zuverlässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Hinzu kam die für ME/CFS besonders bedeutsame Belastungsintoleranz bzw. post-exertionelle Malaise (PEM). Körperliche oder geistige Belastungen können hierbei zu einer erheblichen, teilweise erst verzögert eintretenden Verschlechterung der Symptomatik führen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob eine bestimmte Tätigkeit grundsätzlich noch ausgeführt werden kann. Entscheidend ist vielmehr, ob sie regelmäßig, planbar und über die erforderliche tägliche Arbeitszeit hinweg ausgeübt werden kann.

 

Ärztliche Befunde sprachen gegen ein vollschichtiges Leistungsvermögen

Für unsere Argumentation sprachen zudem die Einschätzungen der behandelnden Ärzte. Der Hausarzt hatte erhebliche Einschränkungen unter anderem beim Lernen und bei der Wissensanwendung, beim Umgang mit täglichen Routinen, Belastungen und Stress, bei der Mobilität sowie bei verschiedenen Verrichtungen des täglichen Lebens beschrieben. Arbeit und Beschäftigung hielt er für nicht mehr durchführbar.

Auch die behandelnde Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie beschrieb erhebliche Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe bis hin zur Nichtdurchführbarkeit von Arbeit und Beschäftigung.

Vor diesem Hintergrund hielten wir die ursprüngliche Einschätzung eines weiterhin mindestens sechsstündigen Leistungsvermögens nicht für überzeugend. In der Widerspruchsbegründung wurde deshalb ausführlich dargelegt, weshalb die Erkrankungen und insbesondere die ausgeprägte Erschöpfungs-, Belastungs- und Konzentrationssymptomatik nicht lediglich qualitative Einschränkungen verursachen, sondern auch das zeitliche Leistungsvermögen erheblich reduzieren.

 

Erfolgreicher Widerspruch: Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt

Der Widerspruch hatte Erfolg. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre ursprüngliche Entscheidung korrigiert und unserer Mandantin nunmehr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig es insbesondere bei Post-Covid und ME/CFS ist, im Rentenverfahren nicht ausschließlich über Diagnosen zu argumentieren. Für die Frage der Erwerbsminderung kommt es entscheidend auf die konkreten funktionellen Auswirkungen der Erkrankungen an: Wie lange kann eine Tätigkeit tatsächlich durchgehalten werden? Wie häufig sind zusätzliche Pausen erforderlich? Wie schnell lässt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nach? Und kann die versicherte Person ihre Leistungsfähigkeit überhaupt regelmäßig und verlässlich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stellen?

Gerade bei Erkrankungen mit ausgeprägter Fatigue, kognitiven Einschränkungen und Belastungsintoleranz können diese Fragen für die rentenrechtliche Beurteilung ausschlaggebend sein.

 

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