DRV - Wenn die Rentenbegutachtung zur Farce wird
Erst monatelange Verzögerungen, dann ein nicht mitgeteilter Gutachtertermin und schließlich eine Entscheidung nach Aktenlage. Was wir in einem aktuellen Verfahren wegen Erwerbsminderungsrente erleben mussten, lässt uns einigermaßen fassungslos zurück.
Dass Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitunter sehr lange dauern, ist leider nichts Neues. Auch dass medizinische Begutachtungen nicht immer reibungslos organisiert werden, gehört zu unserem anwaltlichen Alltag. Was sich die DRV Bund in einem aktuellen Mandat geleistet hat, ist allerdings selbst für uns bemerkenswert.
Zunächst passierte monatelang wenig. Das Widerspruchsverfahren zog sich derart in die Länge, dass wir schließlich Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben mussten. Doch selbst das brachte offenbar keine nennenswerte Beschleunigung. Noch am 1. April 2026 teilte die DRV mit, die vorgesehene Begutachtung verzögere sich „aus sonstigen Gründen“. Die Gutachter würden sich „zu gegebener Zeit“ bei unserer Mandantin melden. So weit, so ärgerlich.
Ein Gutachtertermin, von dem niemand wusste
Im Widerspruchsverfahren hatte die DRV schließlich erkannt, dass weitere medizinische Ermittlungen erforderlich waren. Sie veranlasste deshalb Begutachtungen auf psychiatrischem und orthopädischem Fachgebiet. Die psychiatrische Untersuchung fand ordnungsgemäß statt.
Bei der orthopädischen Begutachtung wurde es dagegen kurios. Am 15. April 2026 meldete sich der orthopädische Gutachter telefonisch bei unserer Mandantin. Offenbar hätte an diesem Tag bereits die Untersuchung stattfinden sollen. Das Problem: Unsere Mandantin war über diesen Termin zuvor überhaupt nicht informiert worden. Weder durch den Gutachter noch durch die DRV. Als der Gutachter nach 10:30 Uhr anrief, konnte sie den Termin wegen einer anderweitigen Verpflichtung nicht mehr wahrnehmen.
Wir forderten daraufhin ausdrücklich einen neuen Untersuchungstermin. Doch statt unsere Mandantin erneut einzuladen, erstellte der Sachverständige kurzerhand ein Gutachten nach Aktenlage.
Man muss sich das vor Augen führen: Die DRV hält eine persönliche orthopädische Untersuchung zunächst für erforderlich. Weil der Termin ohne vorherige Benachrichtigung unserer Mandantin nicht zustande kommt, wird auf diese Untersuchung anschließend einfach verzichtet. Die Folgen dieser unzureichenden Sachverhaltsaufklärung trägt letztlich unsere Mandantin.
Die DRV wusste offenbar selbst nichts von dem Termin
Besonders absurd wird die Angelegenheit durch ein Schreiben der DRV vom 20. April 2026. Darin erklärte sie uns, dass sich die medizinischen Ermittlungen weiterhin verzögern würden, weil beide Gutachter Gründe für eine spätere Terminvergabe vorgebracht hätten. Die Benennung neuer Gutachter würde noch mehr Zeit beanspruchen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der orthopädische Gutachter seinen vermeintlichen Untersuchungstermin aber längst verstreichen lassen. Offenbar wusste die DRV selbst nicht, dass bereits ein Termin vorgesehen gewesen war. Während die DRV uns also weiterhin über Verzögerungen bei der Terminvergabe informierte, war die Begutachtung tatsächlich bereits gescheitert – an einem Termin, von dem unsere Mandantin nie erfahren hatte.
Und am Ende? Widerspruch zurückgewiesen.
Wer nun erwartet, dass die DRV dieses offensichtliche Organisationsproblem zum Anlass genommen hätte, die versäumte Untersuchung nachzuholen, wird enttäuscht. Mit Widerspruchsbescheid vom 26. Mai 2026 wies die DRV den Widerspruch unserer Mandantin als unbegründet zurück. Damit wurde über ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entschieden, obwohl eine ursprünglich für notwendig erachtete persönliche Untersuchung aus Gründen unterblieben war, die unsere Mandantin nicht zu vertreten hatte.
Unser Fazit: Eine sorgfältige medizinische Sachverhaltsaufklärung sieht anders aus. Wer eine persönliche Begutachtung für erforderlich hält, muss auch dafür sorgen, dass die betroffene Person überhaupt die Möglichkeit erhält, daran teilzunehmen. Gerade bei der Erwerbsminderungsrente geht es für die Betroffenen häufig um ihre wirtschaftliche Existenz. Umso weniger Verständnis haben wir dafür, wenn organisatorische Versäumnisse der Rentenversicherung am Ende zulasten der Versicherten gehen.
Das Verfahren wurde selbstverständlich weitergeführt und ist nach erhobener Klage nunmehr vor dem Sozialgericht (SG) Nürnberg anhängig.
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Unsere Kanzlei ist auf das Sozialrecht spezialisiert. Wir vertreten Versicherte bundesweit in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung – insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente.
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