Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Forderungsbeitreibung & Zwangsvollstreckung

Das Forderungsmanagement gehört nicht zum originär-arbeitsrechtlichen Bereich. Allerdings sind es naturgemäß in aller Regel Unternehmer und damit zumeist Arbeitgeber, die Forderungsausfälle beklagen und denen daran gelegen ist, genau dies möglichst weitgehend zu vermeiden.

Dabei kann das anwaltliche Forderungsmanagement helfen.

Die effektive Beitreibung einer Forderung gliedert sich normalerweise in verschiedene Stufen:

  • Rechnung
  • Mahnung
  • gerichtliches Mahnverfahren und/oder Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung

Sollten Sie unbeglichene und noch nicht titulierte Forderungen gegen Ihre Schuldner haben, berate ich Sie selbstverständlich gerne hinsichtlich der Möglichkeiten der aussergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbeitreibung.

Inkasso wird verbreitet auch von Inkassobüros angeboten, die nicht von Rechtsanwälten betrieben werden. Vorteil des anwaltlichen Inkassos ist aber, dass die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner vollumfänglich zu erstatten sind. Kosten eines Inkassobüros sind hingegen nicht immer und nicht immer in vollem Umfang vom Schuldner zu ersetzen.  Die Rechtsanwaltsgebühren hingegen, die für die Beitreibung einer Forderung entstehen, stellen nach der Rechtsprechung in jedem Falle einen “erstattungsfähigen Vermögensschaden” des Gläubigers dar. Auch lassen sich Zeitverluste vermeiden, wenn Sie Ihr Forderungsmanagement von Anfang bis zum Ende aus einer Hand erfolgt.

Entsprechend Ihren Bedürfnissen kann meine Kanzlei Ihr gesamtes Forderungsmanagement übernehmen und aus einer Hand von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis hin zur Vollstreckung realisieren.
Sind Sie Gewerbetreibender, Unternehmer, Freiberufler oder sonst Selbständiger, können für den aussergerichtlichen Bereich auch günstige Pauschalen vereinbart werden.

Wurde bereits ein vollstreckbarer Titel erwirkt (z.B. Urteil, notarielle Urkunde, Vergleich oder ein Vollstreckungsbescheid) und erfüllt der Schuldner den gerichtlich titulierten Anspruch dennoch nicht freiwillig, muss man sich zur zwangsweisen Durchsetzung staatlicher Hilfe bedienen - man spricht von der Zwangsvollstreckung. Die rechtlichen Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht einem Gläubiger bietet, sind vielfältig und an verschiedene Formalitäten geknüpft. Wird wegen einer Geldforderung vollstreckt, kommen folgende Möglichkeit in Frage:

  • Vollstreckung in das bewegliche Vermögens des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher, z.B. die Pfändung von Schuldnereigentum und dessen Verwertung (Pfandverkauf, Zwangsversteigerung),
  • Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht, Pfändung und Überweisung von Forderungen, insbesondere die Kontopfändung, oder die Zwangsvollstreckung in Immobilien.
  • Besitzt der Schuldner keine pfändbare Habe oder gibt er vor, keine pfändbaren Gegenstände zu besitzen, kann von ihm die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangt und gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden. Im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner sämtliche Vermögensverhältnisse offenbaren.

Wird nicht eine Geldforderung, sondern - im unternehmerischen Bereich eher seltener anzutreffen - die Herausgabe einer Sache oder ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vollstreckt, geschieht dies durch das Prozessgericht in der Regel durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und/oder Zwangshaft.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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