Soziales Entschädigungsrecht
Das soziale Entschädigungsrecht regelt staatliche Leistungen für Menschen, die durch besondere Ereignisse oder durch staatliches Handeln gesundheitlich geschädigt wurden. Es dient dem Ausgleich von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen, wenn eine Schädigung nicht dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet wird.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zentraler Bereiche des sozialen Entschädigungsrechts und weiterführende Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten.
Entschädigungsleistungen nach dem SGB XIV
Bei gesundheitlichen Schäden infolge von Gewalttaten oder Impfschäden können Entschädigungsleistungen nach dem SGB XIV in Betracht kommen. Häufige Streitpunkte sind die Anerkennung des schädigenden Ereignisses sowie der Umfang der Leistungen.
Entschädigung nach dem OEG bzw. SGB XIV
Impfschadensentschädigung nach dem IfSG bzw. SGB XIV
Entschädigungsleistungen für Soldaten
Für Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Regelungen der staatlichen Entschädigung. Diese betreffen gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Dienst entstanden sind.
Soldatenversorgung nach dem SVG bzw. SEG
Berufsschadensausgleich
Wenn gesundheitliche Schädigungen zu nachhaltigen beruflichen Nachteilen führen, kann ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bestehen. Dabei geht es um den Ausgleich entgangener Erwerbsmöglichkeiten.
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vertrauliche Behandlung · keine Verpflichtung · persönliche Rückmeldung
