Sozialrechtliches Verfahren
Das Sozialverfahren regelt den Ablauf von Verfahren gegenüber Sozialbehörden und Sozialgerichten. Es betrifft die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, etwa wenn Bescheide angefochten, überprüft oder gerichtlich überprüft werden sollen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Verfahrensarten im Sozialrecht und weiterführende Informationen zu den einzelnen Schritten.
Überblick
Neben den klassischen Verfahrensschritten gibt es besondere Konstellationen, in denen z.B. Entscheidungen nochmals überprüft werden können.
Allgemein (Überblick)
Nachträgliche Überprüfung von Bescheiden
Verfahren vor den Sozialbehörden
Sozialrechtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einem Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Behörde. Gegen ablehnende oder belastende Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden.
Verwaltungsverfahren
Widerspruchsverfahren
Untätigkeitsklage
Verfahren vor dem Sozialgericht
Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Dabei gelten besondere Verfahrensregeln, die sich vom Zivil- oder Verwaltungsprozess unterscheiden.
Sozialgerichtsverfahren
Gutachten nach § 109 SGG
Überlange Gerichtsverfahren
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