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Update - BAföG-Handbuch

Das BAföG bleibt in Bewegung – und das BAföG-Handbuch natürlich auch. Die kommende Aktualisierungslieferung steht kurz bevor und bringt eine Reihe spannender, teils wegweisender Entscheidungen mit sich, die ihren Weg in die Kommentierung gefunden haben. Für Praktiker\:innen, Behörden, Beratungsstellen und alle, die sich mit der Ausbildungsförderung befassen, lohnt sich ein genauer Blick.

Hier ein kurzer Überblick über einige Highlights der neuen Rechtsprechung, die in der kommenden Lieferung verarbeitet sind:

  •   1 BAföG – Wohnen bei Elternteil mit Grundsicherung

Studierende, die mit einem Elternteil zusammenleben, erhalten selbst dann nur den Bedarfssatz für „bei den Eltern Wohnende“, wenn der Elternteil Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht und nur anteilige Unterkunftskosten geltend machen kann (VGH Mannheim, Urteil vom 25.02.2025 – 2 S 1152/24). Eine Entscheidung mit sozialpolitischer Sprengkraft.

  •   2 BAföG – Kein BAföG bei Vollzeitjob + Teilzeitstudium

Wer tagsüber voll bei der Bank schuftet und abends studiert, kann für ein Auslandssemester keine Förderung beanspruchen. Ein berufsbegleitendes Studium bleibt nicht BAföG-fähig – auch nicht im Ausland (VGH Mannheim, Beschluss vom 18.03.2025 – 2 S 66/24).

  •   5 BAföG – Studium im Ausland, Anrechnung im Inland

Das OVG Lüneburg (Urteil vom 24.02.2025 – 2 LC 99/24) bringt Klarheit in die Frage, wann eine im Ausland begonnene, aber nicht abgeschlossene Ausbildung als „erste Ausbildung“ nach dem BAföG zählt. Besonders relevant für geflüchtete Studierende – und für Ämter, die sich in der Systematik verlieren.

  •   7 BAföG – Fachrichtungswechsel, Corona-Semester & mehr

Gleich mehrere Entscheidungen klären Details rund um Fachrichtungswechsel, Corona-Sondersemester und die Beweislast beim „wichtigen Grund“. Besonders hervorzuheben: Der Wechsel vom Lehramts-Staatsexamen zum Bachelorstudium ist ein Fachrichtungswechsel – auch bei gleicher Fächerkombination (VG Berlin, Urteil vom 26.02.2025 – VG 18 K 42/24).

Außerdem: Wer pflegt, darf wechseln. Die Pflege eines nahen Angehörigen kann ein „unabwendbarer Grund“ sein (VG Bayreuth, Urteil vom 17.01.2025 – B 8 K 22.445).

  •   9, § 15 und § 48 BAföG – Verlängerung nur bei Eignung

Die Gerichte ziehen eine klare Linie: Eine Förderung über die Höchstdauer hinaus gibt es nur, wenn die bisherigen Leistungen die notwendige Studierfähigkeit belegen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.01.2025 – 1 A 178/23). Pandemie oder persönliche Belastungen rechtfertigen nur dann eine Verlängerung, wenn sie nicht schon anderweitig berücksichtigt wurden (VG Bremen, Urteil vom 14.01.2025).

  •   18 BAföG – Rückwirkende Freistellung tilgt auch Zinsen

Gute Nachrichten für Schuldner\:innen: Wird rückwirkend eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht gewährt, fallen auch die darauf basierenden Zinsforderungen wieder weg (OVG Münster, Urteil vom 20.02.2025 – 12 A 243/23).

  •  § 20, 24, 25 BAföG – Härtefreibetrag bei familiärem Unterhalt

Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Unterhalt an ein Elternteil zahlt, kann unter Umständen einen zusätzlichen Härtefreibetrag geltend machen – und zwar über die normalen Freibeträge hinaus (VG Bremen, Urteil vom 13.05.2025 – 7 K 1278/23).

 

Diese und viele weitere Entscheidungen kommentieren wir praxisnah und mit Blick auf die Praxis in der neuen Lieferung des  BAföG-Handbuchs von Rechtsanwalt Mathias Klose, die demnächst über den Walhalla Fachverlag erscheint. Das BAföG-Handbuch ist erhältlich als Loseblattwerk und als Online-Dienst. Mehr erfahren Sie auf den Seiten des Walhalla Fachverlags.

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