Alibi hebt Haftbefehl auf
Gegen unseren Mandanten wird von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung ermittelt. Die Mindeststrafe einer besonders schweren räuberischen Erpressung beträgt 5 Jahre, also ein ganz erheblicher Tatvorwurf. Der Tatvorwurf begründet sich im ganz Wesentlichen auf einer Zeugenaussage. Nachdem die Staatsanwaltschaft neben dem dringenden Tatverdacht auch Fluchtgefahr als Haftgrund sah, erließ das Amtsgericht Regensburg einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten. Dieser bestand aber nur für kurze Zeit.
Der von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigte Mandant berief sich aber von Anfang an auf ein Alibi. Die Angaben zum Alibi konnten zwischenzeitlich durch die Ermittlungsbehörden überprüft und verifiziert werden, so dass der Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg im Rahmen der Vernehmung nach § 115 StPO wieder aufgehoben wurde (AG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2021 - III Gs 3332/21). Unser Mandant befindet sich mithin wieder auf freiem Fuß.