Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Studierendenwerk reduziert Forderung deutlich - Erfolg im Widerspruchsverfahren

Für viele Studierende ist BAföG die finanzielle Grundlage ihres Studiums. Umso belastender ist es, wenn nach einer zunächst bewilligten Förderung plötzlich ein Bescheid ergeht, wonach kein Anspruch bestanden haben soll – verbunden mit einer erheblichen Rückforderung. Genau dies erlebte unsere Mandantin, eine Psychologiestudentin.

 


Vorläufige Bewilligung – später vollständige Aberkennung

Unsere Mandantin erhielt zunächst vorläufig BAföG-Leistungen. Im Rahmen der endgültigen Festsetzung entschied das zuständige Studierendenwerk jedoch, dass für den Zeitraum von August 2024 bis März 2025 kein Förderanspruch bestanden habe. Die monatliche Förderung wurde auf 0 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde eine Erstattungsforderung in Höhe von 2.136 € geltend gemacht.

Für die Studentin hatte dies erhebliche finanzielle Folgen.


Widerspruch gegen den Bescheid

Gegen diese Entscheidung legten wir fristgerecht Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren arbeiteten wir insbesondere heraus, dass bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wesentliche Ausgaben unserer Mandantin nicht ausreichend berücksichtigt worden waren.

Gerade im BAföG-Recht kommt es auf eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Einkommens- und Belastungssituationen an. Bereits kleinere Berechnungsfehler oder unvollständig berücksichtigte Aufwendungen können erhebliche Auswirkungen auf die Förderhöhe haben.


Studierendenwerk folgt unserer Argumentation

Nach erneuter Prüfung folgte das Studierendenwerk unserer Argumentation weitgehend.

Das Ergebnis:

  • Die ursprüngliche Rückforderung wurde von 2.136 € auf lediglich 392 € reduziert.
  • Zusätzlich erhält unsere Mandantin nun eine monatliche BAföG-Förderung in Höhe von 218 €.

Damit konnte nicht nur die erhebliche Rückforderung größtenteils abgewehrt werden; zugleich wurde ein laufender Förderanspruch durchgesetzt.


Fazit

Der Fall zeigt, dass BAföG-Bescheide keineswegs immer fehlerfrei sind. Insbesondere bei endgültigen Festsetzungen nach vorläufiger Bewilligung lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung. Häufig werden relevante Belastungen oder abzugsfähige Positionen nicht ausreichend berücksichtigt.

Betroffene sollten Rückforderungsbescheide daher nicht ungeprüft akzeptieren. Ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

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