Erfolg vor dem Sozialgericht: GdB 50 anerkannt
Gute Nachrichten aus einem Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg: Für unseren Mandanten konnte im Klageverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 erreicht werden. Die Behörde hatte zuvor nur einen GdB von 40 festgestellt. Nach unserer Klage kam es im Gerichtstermin (Az. S 6 SB 272/26) vor der 6. Kammer der Sozialgerichts Regensburg zu einer Einigung: Der Beklagte, der Freistaat Bayern, vertreten durch das ZBFS, erkannte schließlich einen GdB von 50 an.
Worum ging es?
Unser Mandant leidet an mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu gehören vor allem eine Erkrankung der Lunge (Lungenfibrose) und erhebliche Herzprobleme. Diese Erkrankungen führten im Alltag zu spürbaren Einschränkungen, insbesondere bei der körperlichen Belastbarkeit. Trotzdem hatte das ZBFS nur einen GdB von 40 angenommen. Aus unserer Sicht wurde der Gesundheitszustand damit nicht ausreichend berücksichtigt.
Warum haben wir geklagt?
Ein GdB wird nicht nur nach einzelnen Diagnosen beurteilt. Entscheidend ist, wie stark sich die gesundheitlichen Probleme insgesamt auf das tägliche Leben auswirken. Genau hier lag das Problem: Die Kombination aus Lungen- und Herzerkrankung war nach unserer Auffassung schwerwiegender, als es die Behörde angenommen hatte.
Im Klageverfahren haben wir deshalb deutlich gemacht, dass die Beschwerden der Lunge nicht zu niedrig bewertet werden dürfen und die gesundheitlichen Einschränkungen zusammen betrachtet werden müssen.
Das Ergebnis vor dem Sozialgericht
Im Termin vor dem Sozialgericht Regensburg am 19.10.2026 wurde der Fall erörtert. Anschließend kam es zu einem Vergleich. Dabei wurde vereinbart:
- Für unseren Mandanten wird ein GdB von 50 anerkannt.
- Der GdB 50 gilt ab dem 01.10.2026.
- Der Rechtsstreit ist damit beendet.
Warum ist ein GdB von 50 wichtig?
Ein GdB von 50 ist rechtlich besonders bedeutsam, weil damit grundsätzlich die Schwerbehinderteneigenschaft i.S.d. § 2 SGB IX vorliegt. Das kann je nach Lebenssituation wichtige Vorteile bringen, zum Beispiel:
- besseren Schutz im Arbeitsverhältnis,
- zusätzliche Urlaubstage,
- steuerliche Erleichterungen,
- mögliche weitere Nachteilsausgleiche.
Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt immer von der persönlichen Situation ab.
Unser Resümee
Der Fall zeigt wieder einmal: Es lohnt sich, einen Bescheid prüfen zu lassen, wenn der festgestellte GdB zu niedrig erscheint. Gerade wenn mehrere Erkrankungen zusammenkommen, wird die tatsächliche Belastung im Alltag von der Behörde nicht immer vollständig erfasst. Dann kann ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll sein.
