Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

§ 153a StPO - Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsverdachts eingestellt

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung eingestellt

Ein gegen einen Mandanten der Kanzlei geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung konnte erfolgreich und endgültig abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Verfahren mit Verfügung vom 21.10.2026 gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Nachdem der Mandant die Geldauflage vollständig erfüllt hatte, wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Zu einer Anklageerhebung oder strafrechtlichen Verurteilung kam es nicht. Rechtsanwalt Mathias Klose neben seiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Sozialrecht weiterhin als Strafverteidiger tätig ist. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht verfügt er über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrung auf beiden Rechtsgebieten. Den Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führt er - wie Fachanwalt für Sozialrecht - bereits seit dem Jahr 2011.

 

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Vorwurf einer Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau des Mandanten. Aufgrund dieses Vorwurfs führte die Staatsanwaltschaft Regensburg ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann.

Der Verdacht einer Körperverletzung kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) wird eine vorsätzliche Körperverletzung grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann für Beschuldigte eine erhebliche persönliche Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der strafrechtliche Vorwurf auf einen Sachverhalt innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft bezieht.

Rechtsanwalt Mathias Klose übernahm die strafrechtliche Vertretung des beschuldigten Ehemanns. Das Verfahren konnte schließlich ohne Anklageerhebung beendet werden. Mit Verfügung vom 21.10.2026 stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage ein (411 Js 34034/23). Damit konnte für den Mandanten ein erfolgreicher Abschluss des Strafverfahrens erreicht werden.

 

Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO – Was bedeutet das?

Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO ist eine wichtige Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne strafgerichtliche Verurteilung zu beenden.

Bei einem Vergehen kann die Staatsanwaltschaft unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit Zustimmung des Beschuldigten vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen oder Weisungen auferlegen. Hierzu gehört insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und die Auflagen oder Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Soweit gesetzlich erforderlich, muss auch das zuständige Gericht zustimmen. Werden die festgelegten Auflagen vollständig und fristgerecht erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Für Beschuldigte bietet eine solche Verfahrensbeendigung wesentliche Vorteile:

  • Es kommt nicht zu einer öffentlichen strafgerichtlichen Hauptverhandlung.
  • Eine strafrechtliche Verurteilung wird vermieden.
  • Die Geldauflage stellt keine strafrechtliche Geldstrafe dar.
  • Die Einstellung nach § 153a StPO führt nicht zu einer Eintragung als strafrechtliche Verurteilung im Bundeszentralregister.
  • Das Verfahren kann ohne die Belastungen und Risiken einer gerichtlichen Hauptverhandlung abgeschlossen werden.

Wichtig ist dabei: Eine Einstellung nach § 153a StPO ist weder ein Freispruch noch ein Schuldspruch. Insbesondere ist mit der Zustimmung zu einer solchen Verfahrensbeendigung kein Schuldeingeständnis verbunden. Nach vollständiger Erfüllung der Auflagen kann die zugrunde liegende Tat unter den Voraussetzungen des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

Im vorliegenden Fall konnte für den Mandanten eine solche endgültige Verfahrensbeendigung erreicht werden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg entschied sich für eine Einstellung gegen Geldauflage. Nachdem der Mandant diese erfüllt hatte, war das Ermittlungsverfahren endgültig abgeschlossen.

 

Rechtsanwalt Mathias Klose – Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Die Kanzlei Klose ist insbesondere für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts bekannt. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Arbeit von Rechtsanwalt Mathias Klose liegt in der Vertretung von Mandanten in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Weniger bekannt ist möglicherweise, dass Rechtsanwalt Klose zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist. Diesen Fachanwaltstitel führt er bereits seit dem Jahr 2011. Die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts voraus.

Auch wenn sich der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit auf das Sozialrecht konzentriert, ist Rechtsanwalt Mathias Klose nach wie vor als Strafverteidiger tätig. Dabei beschränkt sich seine strafrechtliche Tätigkeit keineswegs auf Verfahren mit sozialrechtlichem Bezug. Vielmehr übernimmt er auch allgemeine strafrechtliche Mandate, wie der nunmehr erfolgreich abgeschlossene Fall wegen des Verdachts der Körperverletzung zeigt.

 

Strafverteidigung an der Schnittstelle zwischen Sozialrecht und Strafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der strafrechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Klose liegt dort, wo sich Sozialrecht und Strafrecht überschneiden. Gerade im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen können Sachverhalte, die zunächst ausschließlich sozialrechtlicher Natur erscheinen, strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Typische Beispiele sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs.

Solche Verfahren können insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Leistungen entstehen:

  • Bürgergeld und anderen Leistungen nach dem SGB II
  • Arbeitslosengeld nach dem SGB III
  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG
  • Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
  • weiteren bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen

Häufig steht dabei der Vorwurf im Raum, gegenüber einem Sozialleistungsträger unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht rechtzeitig mitgeteilt zu haben. Nicht jede fehlerhafte Angabe und nicht jede Verletzung sozialrechtlicher Mitwirkungspflichten erfüllt jedoch automatisch den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Für eine Strafbarkeit müssen vielmehr sämtliche gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Insbesondere kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und auf die Frage eines vorsätzlichen Handelns an.

In solchen Verfahren ist es von besonderem Vorteil, wenn die Strafverteidigung nicht nur die strafrechtlichen Vorschriften, sondern auch die zugrunde liegenden sozialrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

Denn ob überhaupt ein unberechtigter Leistungsbezug vorliegt und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Schaden entstanden ist, lässt sich häufig nur anhand einer sorgfältigen sozialrechtlichen Prüfung beurteilen. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht verbindet Rechtsanwalt Mathias Klose die Kenntnisse beider Rechtsgebiete.

Ein weiterer wichtiger Bereich an der Schnittstelle von Sozialrecht und Strafrecht sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB.

Diese Verfahren betreffen insbesondere Arbeitgeber, denen vorgeworfen wird, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Entsprechende Vorwürfe können beispielsweise im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, der Beschäftigung vermeintlich selbstständiger Mitarbeiter oder der unzutreffenden sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen entstehen. Gerade bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können schwierige rechtliche Fragen auftreten. Ob eine Person sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer oder Selbstständiger anzusehen ist, richtet sich nicht allein nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses. Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse. Für die strafrechtliche Beurteilung ist außerdem zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen des § 266a StGB, insbesondere die erforderlichen subjektiven Tatbestandsmerkmale, erfüllt sind.

Auch hier zeigt sich, wie eng sozialrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen miteinander verbunden sein können.

Die Doppelqualifikation von Rechtsanwalt Mathias Klose als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht ermöglicht eine Verteidigung, die beide rechtlichen Ebenen berücksichtigt.

 

Strafverteidigung auch bei allgemeinen strafrechtlichen Vorwürfen

Neben diesen spezialisierten Tätigkeitsbereichen übernimmt Rechtsanwalt Mathias Klose weiterhin auch allgemeine strafrechtliche Mandate. Hierzu gehören insbesondere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten, die keinen unmittelbaren Bezug zum Sozialrecht aufweisen. Der nunmehr erfolgreich abgeschlossene Fall eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung ist hierfür ein Beispiel.

Auch bei solchen Vorwürfen ist eine frühzeitige und sachgerechte Strafverteidigung von großer Bedeutung. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Zu den wesentlichen Aufgaben eines Strafverteidigers gehört es, die erhobenen Vorwürfe rechtlich einzuordnen, die Ermittlungsakte auszuwerten und auf dieser Grundlage eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dabei muss nicht jedes Ermittlungsverfahren zwangsläufig in einer gerichtlichen Hauptverhandlung enden. Abhängig von der Beweislage und den rechtlichen Voraussetzungen kommen unterschiedliche Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung in Betracht.  Neben einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO oder wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO kann insbesondere auch eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO eine sachgerechte Lösung darstellen.

Welche Vorgehensweise im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Umständen des jeweiligen Ermittlungsverfahrens ab.

 

Erfolgreicher Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Regensburg

Das gegen den Mandanten der Kanzlei Klose wegen des Verdachts der Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren konnte mit der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 21.10.2026 und der vollständigen Erfüllung der Geldauflage endgültig abgeschlossen werden. Die Entscheidung nach § 153a StPO ermöglichte eine Verfahrensbeendigung, ohne dass es zu einer Anklage oder strafgerichtlichen Verurteilung kam.

Der Fall zeigt auch, dass die strafrechtliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Mathias Klose auch nach vielen Jahren schwerpunktmäßiger Tätigkeit im Sozialrecht ein fester Bestandteil seiner anwaltlichen Arbeit geblieben ist.

Ob bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen, bei Ermittlungen wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge oder bei allgemeinen Straftatvorwürfen wie Körperverletzung: Die Kanzlei Klose übernimmt auch weiterhin strafrechtliche Mandate und setzt sich für eine sachgerechte und möglichst günstige Verfahrensbeendigung ein.

Bei entsprechenden strafrechtlichen Fragestellungen steht die Kanzlei Klose für eine Prüfung des Einzelfalls und die Übernahme der Strafverteidigung zur Verfügung.

 

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