Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit großem Erfolg absolviert

Im September 2019 hat unsere Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau Melanie Schulz, ihre Ausbildung in unserer Kanzlei begonnen. Nach einer Verkürzung der Ausbildungszeit von drei auf eineinhalb (!) Jahre hat sie nun die Abschlussprüfung mit großem Erfolg bestanden - sie erzielte 87 von 100 möglichen Punkten. Dazu gratulieren wir herzlich!

Untätigkeitsklage beschleunigt das Widerspruchsverfahren

Unsere Mandantin ist bei der AOK Bayern - Direktion Amberg - krankenversichert. Sie beantragte dort am 31.08.2020 die Erstattung von Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung. Die AOK lehnte die Kostenerstattung ab. Dagegen wurde Widerspruch erhoben. Auf den Widerspruch hin passierte zunächst nichts. Lediglich eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse rief in unserer Kanzlei an und riet uns, den Widerspruch doch zurückzunehmen, da er ohnehin keinen Erfolg haben würde. Eine Widerspruchsrücknahme erfolgte selbstverständlich nicht. Nachdem die AOK aber, abgesehen von dem dargestellten Anruf, im Widerspruchs verfahren nichts tat, insbesondere nicht über den Widerspruch entschied, wurde zur Beschleunigung des Verfahrens Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) erhoben.

Kostentragung nach Erledigungserklärung im GdB-Prozess

In einem Berufungsverfahren war weiterhin die Höhe des GdB streitig. Ziel war es, für unsere an systemischer Mastozytose leidende Mandantin einen GdB von mindestens 50 zu erreichen, nachdem außergerichtlich und in I. Instanz nur ein solcher von 30 festgestellt worden war. Im Berufungsverfahren führte u.a. die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG zu dem gewünschten Ergebnis. Das zuständige Versorgungsamt (Landkreis Bautzen - Landratsamt - Rechts- und Kommunalamt) erließ nach Eingang des Gutachtens nach § 109 SGG einen Bescheid, durch den der GdB unserer Mandantin rückwirkend zum 26.01.2016 auf 60 festgestellt wurde.

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs eingestellt

Unsere Mandantin bezog Leistungen nach dem SGB II. Durch das zuständige Jobcenter wurde gegen unsere Mandantin im Jahr 2020 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) erstattet. Sie soll zu Unrecht SGB II-Leistungen bezogen haben, da sie angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, was sie im Antrag aber nicht angegeben habe; das Einkommen und Vermögen ihres Partners sei anzurechnen, so dass sich ein geringerer Leistungsanspruch ergebe. Dieser Verdacht konnte aber ausgeräumt werden.

Krankenkasse erkennt langfristigen Heilmittelbedarf an

Mein Mandant beantragte unter Vorlage einer fachärztlichen Verordnung die Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs für Heilmittel nach § 8a der Heilmittel-Richtlinie, konkret Physiotherapie. Seine Krankenkasse, die AOK Bayern/Direktion Amberg erteilte die Genehmigung nichht. Auch das Widerspruchsverfahren brachte keinen Erfolg. Anders das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 16 KR 416/18).

132. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs

Die 132. Aktualisierungslieferung von "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis", bearbeitet von Mathias Klose ist aktuell erschienen und im Fachhandel und als Online-Modul erhältlich: https://www.walhalla.de/oeffentlicher-dienst-verwaltung/ausbildungsfoerderung/1893/das-bundesausbildungsfoerderungsgesetz

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