Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Absolvierte Fortbildung: Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Falke hat am 15. Oktober 2024 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Themen beschäftigte: · einstweiliger Rechtsschutz und aufschiebende Wirkung von Verwaltungsakten · verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz · Grundsatz der aufschiebenden Wirkung · Anordnung der sofortigen Vollziehung · Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung · Zulässigkeit und Begründetheit der einstweiligen Anordnung · aktuelle Rechtsprechung zum einstweiligen Rechtsschutz 

Erfolg mit Widerspruch: BG hebt Beitragsbescheide wieder auf

Unsere Mandantin ist im Baugewerbe tätig. Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) machte die DRV Nachforderungen zur Sozialversicherung für die Jahre 2013 - 2016 geltend. Diese konnte seinerzeit im Widerspruchsverfahren abgewendet werden. An die sich (zunächst) aus der DRV-Prüfung ergebende Nachforderung schloss sich dann aber die zuständige Berufsgenossenschaft, die BG Bau, an und erhob ihrerseits Beiträge zur Unfallversicherung für die Jahre 2013 - 2016, ohne Rücksicht darauf, dass die Beitragsforderung der Rentenversicherung aus der Betriebsprüfung im Widerspruchsverfahren wieder aufgehoben worden war. Ein solches Vorgehen ist rechtlich möglich, in der Praxis aber ungewöhnlich. Für unsere Mandantin legten wie gegen die Beitragsänderungsbescheide betreffend die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 Widerspruch ein. Mit Erfolg.

Focus: Rechtsanwalt Klose ist "Top-Anwalt" im Sozialrecht

Wir freuen uns sehr, dass Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) nach 2016, 2017 und 2023 auch dieses Jahr in der renommierten Focus-Anwaltsliste als "Top-Anwalt" im Bereich Sozialrecht  empfohlen wurde. Diese Auszeichnung bestätigt erneut unser Engagement und unsere Kompetenz, uns für die Rechte unserer Mandanten einzusetzen.

Datenschutzverstoß durch BG Bau - Gericht berücksichtigt beratungsärztliche Stellungnahme nicht!

Typisch in Sozialgerichtsprozessen gegen Berufsgenossenschaften ist, dass diese gerichtliche medizinische Sachverständigengutachten, insbesondere, wenn diese zu Gunsten der Mandanten ausgefallen sind, durch sogenannte Beratungsärzte überprüfen lassen. Diese beraungsäztlichen Stellungnahmen fallen dann regelmäßig zu Gunsten der Berufsgenossenschaften aus und zu Ungunsten der Mandanten. Bei den Beratungsärzten handelt es sich zumeist um externe Ärzte, die hauptberuflich nicht für die jeweilige Berufsgenossenschaft tätig sind. Bis zum In Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war dieses Vorgehen datenschutzrechtlich in Ordnung und wurde ganz überwiegend auch von den Sozialgerichten nicht beanstandet. Anders sieht es seit in Kraft treten der DSGVO aus. (Nicht nur) nach unserer Rechtsauffassung ist seit Geltung der DSGVO die Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Betroffenen an externe Beratungsärzte der gesetzlichen Unfallversicherungen rechtswidrig. 

Erwerbsminderungsrente trotz Ablehnung: Gericht stellt Rente durch unabhängiges Gutachten sicher

Unsere Mandantin leidet an verschiedenen Erkrankungen und stellte deshalb einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Doch die Antwort war niederschmetternd: Die Rentenversicherung lehnte ab und begründete dies, wie so oft, damit, dass unsere Mandantin noch vollschichtig arbeiten könne. Auch der Widerspruch brachte keine Verbesserung, sodass der Rechtsweg beschritten und Klage vor dem Sozialgericht Regensburg eingereicht werden musste. Das Gericht ließ sich glücklicherweise nicht allein auf die medizinischen Feststellungen der Rentenversicherung ein. Stattdessen wurde ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis:
Abweichung vom Sachverständigengutachten zugunsten des Mandanten

Trotz negativer Gutachten: GdB von 50 für Mandanten durchgesetzt

Unser Mandant stand vor einem schwierigen Kampf: Mit einem GdB von 40 wurde sein Antrag auf Erhöhung auf einen GdB von 50 vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgelehnt. Der Widerspruch war erfolglos, und so blieb nur der Weg vor das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 SB 684/23). Hier zeigten wir einmal mehr, wie wichtig es ist, bis zum Schluss für seine Rechte zu kämpfen, und, warum es Sinn macht, sich in einem GdB-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das Gericht beauftragte zwei Gutachter, die den Mandanten orthopädisch und psychiatrisch untersuchten. Trotz dieser Gutachten, die keinen höheren Grad der Behinderung befürworteten, gelang es Rechtsanwalt Klose im Erörterungstermin am 26.09.2024, das Gericht und das ZBFS durch eine fundierte und geschickte Argumentation davon zu überzeugen, dass ein GdB von 50 durchaus gerechtfertigt ist.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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