Teilhaberecht
Das Teilhaberecht oder Behindertenrecht betrifft Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen und regelt Leistungen und Nachteilsausgleiche zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. In der Praxis geht es häufig um die Anerkennung einer Behinderung, um konkrete Nachteilsausgleiche oder um Rechte im Arbeitsverhältnis.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zentraler Themen des Teilhaberechts sowie weiterführende Informationen zu einzelnen Schwerpunkten.
Feststellung einer Behinderung und Nachteilsausgleiche
Viele Ansprüche im Teilhaberecht setzen die formelle Feststellung einer Behinderung voraus. Dabei spielen der Grad der Behinderung (GdB) sowie zuerkannte Merkzeichen eine zentrale Rolle.
Feststellung des GdB
GdB bei psychischen Erkrankungen
Merkzeichen
Rechte im Überblick
Möglichkeiten im Arbeitsleben
Im Arbeitsverhältnis bestehen besondere Schutz- und Förderregelungen für Menschen mit Behinderungen oder gleichgestellte Personen. Diese sollen Benachteiligungen ausgleichen und die berufliche Teilhabe sichern.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Diskriminierungsschutz im Bewerbungsverfahren
Gleichstellung
Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Personen
Alltag und Mobilität
Zur Förderung der selbstständigen Lebensführung können besondere Unterstützungsleistungen und Erleichterungen in Betracht kommen. Diese betreffen insbesondere Mobilität und den Alltag.
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