Bayer. LSG, Beschluss vom 21.5.12, Az. L 16 AS 297/12 B ER
Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21.05.2012 (Az. L 16 AS 297/12 B ER)
Orientierungssätze von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann ohne dessen Vernehmung nicht zuverlässig beurteilt werden. Kündigt der Zeuge durch eine eidesstattliche Versicherung eine bestimmte Aussage an, die im Gegensatz zur Behauptung des Sozialversicherungsträgers steht (hier: Bewerbungsunterlagen zur Post aufgegeben zu haben), ist der Ausgang des Rechtsstreits als völlig offen anzusehen.
Ein Verlust von Bewerbungsunterlagen ist nicht nur bei der Post denkbar, sondern auch beim potentiellen Arbeitgeber.
Ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Absenkung von SGB-II-Leistungen ist daher erfolgreich.