SG Landshut, Beschluss vom 28.05.2010, Az. S 7 AS 357/10 ER
Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 28.05.2010, Az. S 7 AS 357/10 ER (= ASR 2010, 263)
Orientierungssätze von Rechtsanwalt Mathias Klose:
Die Absenkung von Hartz-IV-Leistungen nach § 31 SGB II setzt eine ordnungsgemäße, eindeutige Rechtsfolgenbelehrung voraus.
Eine Rechtsfolgenbelehrung ist jedenfalls dann nicht eindeutig, wenn unklar bleibt, ob bereits der Verstoß gegen eine von mehreren dem Leistungsempfänger obliegenden Verpflichtungen zu einer Sanktion führt oder, ob erst der kumulative Verstoß gegen alle dem Leistungsempfänger obliegenden Pflichten zu einer Sanktion führt.