SG Regensburg, Beschluss vom 27.03.13, Az. S 9 AS 138/13 ER
Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 27.03.2013 (Az. S 9 AS 138/13 ER)
Orientierungssatz von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:
Spanier, die zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland leben, haben einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV).
Die anhand einer Folgenabwägung zu treffende Entscheidung führt dazu, dass im Hinblick auf die zur Sicherung des Existenzminimums erforderlichen Leistungen das Interesse des Antragstellers an einer vorläufigen Leistungsgewährung höher als die fiskalischen Interessen des Antragsgegners zu bewerten sind.