
Volle Erwerbsminderungsrente nach nur sechs Monaten Verfahrensdauer
In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht München (Az. S 64 R 43/25) konnten wir für unsere Mandantin einen erfreulichen und schnellen Erfolg erzielen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit Anerkenntnis vom 17.07.2025 einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis Februar 2027 sowie einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer zugestimmt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Fall die ungewöhnlich kurze Dauer des Verfahrens: Zwischen Klageeinreichung und Anerkenntnis lagen lediglich rund sechs Monate – ein Zeitraum, der im sozialgerichtlichen Kontext alles andere als selbstverständlich ist.
Nach erneuter sozialmedizinischer Prüfung gestand die Rentenversicherung ein, dass das Leistungsvermögen unserer Mandantin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aktuell nur noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich beträgt – ein Leistungsbild, das den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 SGB VI begründet. Da derzeit kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wurde die volle Rente befristet bis Februar 2027 gewährt. Zusätzlich wurde eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anerkannt. Auch die außergerichtlichen Kosten werden – dem Grunde nach – in vollem Umfang erstattet.
Unser Fazit: Der Fall zeigt, dass eine konsequente sozialrechtliche Vertretung und fundierte Argumentation auch im gerichtlichen Verfahren zügig zum Ziel führen können. Für unsere Mandantin bedeutet das Anerkenntnis nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die rechtliche Anerkennung ihrer gesundheitlichen Situation.