Bayer. LSG, Beschluss vom 27.05.14, Az. L 16 AS 352/14 B ER
Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.05.2014, Az. L 16 AS 352/14 B ER (vorhergehend: Sozialgericht Regensburg, 09.04.2014 Az. S 9 AS 243/14 ER)
Orientierungssätze von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:
Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung abzuschließen; es herrscht der Vorrang der konsensualen Lösung gegenüber der hoheitlichen Lösung durch einseitigen Verwaltungsakt.
Geht ein Eingliederungsverwaltungsakt in seiner Wirkungsdauer über den Regelbewilligungszeitraum von sechs Monaten hinaus, so muss diese Abweichung begründet werden.